1096/J XXVII. GP
Eingelangt am 27.02.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Petra Wimmer,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Daten zum Familienbonus
Sehr geehrter Herr Finanzminister!
Mit Beginn des vergangenen Jahres wurde der Familienbonus eingeführt. Inzwischen müssten der Finanzverwaltung erste steuerlichen Daten für die Inanspruchnahme vorliegen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage:
1) In wie vielen Fällen (Einkommensteuer und Lohnsteuer) wurde der Familienbonus in Anspruch genommen? Für wie viele Kinder wurde der Familienbonus in Anspruch genommen?
2) In wie vielen Fällen konnte der Familienbonus nur teilweise in Anspruch genommen werden? Bitte um Angabe der Zahl der Steuerfälle, der Gesamtsumme des ausbezahlten Familienbonus und für wie viele Kinder der Familienbonus teilweise in Anspruch genommen wurde.
3) In wie vielen Fällen konnte der Familienbonus zur Gänze in Anspruch genommen werden? Bitte um Angabe der Zahl der Steuerfälle, Gesamtsumme des ausbezahlten Familienbonus und Anzahl der Kinder.
4) Wie hoch war der beantragte/ausbezahlte Familienbonus (Einkommensteuer und Lohnsteuer) nach Dezilen des zu versteuernden Einkommens lt. Einkommen-/Lohnsteuererklärung? Bitte auch um Angabe der Gesamtfallanzahl.
5) In wie vielen Fällen wurde der Familienbonus beantragt, es konnte mangels Steuerzahlung kein Familienbonus ausgezahlt werden, es stand aber auch kein Kindermehrbetrag zu (Nullfälle Familienbonus ohne Kindermehrbetrag)?
II. Kindermehrbetrag
7) In wie vielen Fällen (Einkommensteuer und Lohnsteuer) wurde der Kindermehrbetrag in Anspruch genommen?
8) Wie viele Frauen bzw. Männer haben den Kindermehrbetrag in Anspruch genommen?
9) Für wie viele Kinder wurde der Kindermehrbetrag beantragt/in Anspruch genommen?