10965/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.05.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Prüfung eines Anfangsverdachts gegen "bekannte" Personen

 

In einer Pressekonferenz am Montag den 4. April 2022 kritisiert Kanzler Nehammer die SPÖ für die Veröffentlichung eines anonymen Briefes im Rahmen zweier parlamentarischer Anfragen. Inhalt des Briefes und der darauf resultierenden Anfragen waren der Vorwurf der versuchten Vertuschung eines Autounfalles der Personenschützer des Kanzlers am 13. März während diese sich in alkoholisiertem Zustand befanden. Sie sollen zusammen mit Katharina Nehammer, der Ehefrau des Kanzlers, in deren Familienwohnung alkoholische Getränke zu sich genommen und danach den Unfall verursacht haben. In der Zeit seit dem 4. April wurde die Geschichte in mehreren Versionen immer wieder vom Innenministerium und der Familie des Kanzlers verneint, erweitert, neu erzählt und schließlich zugegeben.

Den Rechtsstaat zeichnet aus, dass vor dem Gesetz alle gleich und nicht mancher gleicher als die anderen sind. Es muss daher äußerst relevant, dass ein Sachverhalt, auch wenn er einen Kanzler in Bedrängnis bringen könnte, ohne Interventionen im Innenministerium objektiv und effizient ermittelt werden kann. Bei Verdacht auf derartige Interventionen ist daher wichtig, Ermittlungen zu führen. Nun hat die Staatsanwaltschaft die Prüfung eines Anfangsverdachtes wegen Amtsmissbrauchs aufgenommen. Die Zuständigkeit wurde von der StA Wiener Neustadt an die StA Korneuburg abgetreten, da das Cobra Hauptquartier in Wiener Neustadt liegt und möglichen Unvereinbarkeiten vorgebaut werden soll (https://www.diepresse.com/6125243/cobra-gate-anonyme-anzeige-wird-geprueft, https://www.derstandard.at/story/2000134902033/causa-cobra-ermittlungen-wohl-gegen-cobra-direktor-treibenreif). 

"Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat am Dienstag (Anm. 19.4.2022) mitgeteilt, den Akt in der Cobra-Affäre um zwei Personenschützer der Familie von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) übermittelt zu haben. Weitergehende Auskünfte konnten nicht erteilt werden. Zunächst sei die Entscheidung der WKStA abzuwarten, ob diese das Verfahren an sich zieht. Die Korneuburger Anklagebehörde wies darauf hin, dass die WKStA gemäß § 20b Abs. 3 StPO Verfahren wegen § 302 StGB (Missbrauch der Amtsgewalt) an sich ziehen könne, "an denen wegen der Bedeutung der aufzuklärenden Straftat oder der Person des Tatverdächtigen ein besonderes öffentliches Interesse besteht". Daher sei der Akt "der zur Führung solcher Verfahren besonders berufenen Spezialbehörde zur Prüfung eines Vorgehens gemäß § 20b Abs. 3 StPO übermittelt" worden." (https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/6127622/Personenschuetzer-von-Nehammer_Betrunkene-CobraBeamte_Justiz). Inzwischen hat die WKStA aber verkündet den Akt nicht an sich zu ziehen. Die StA Korneuburg bleibt damit zuständig.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Was ist der aktuelle Stand des Verfahrens?
  2. Konnte die Prüfung eines Anfangsverdachts inzwischen abgeschlossen werden?
    1. Wenn ja, wann mit welchem Ergebnis?
  1. Wurden inzwischen Ermittlungen aufgenommen? 
    1. Wenn ja, gibt es Beschuldigte? 

                                          i.    Wenn ja, wie viele und aufgrund welcher Tatbestände?

                                        ii.    Wenn ja, wer wird als Beschuldigter geführt?

  1. Welche Ermittlungshandlungen wurden seit Beginn der Ermittlungen jeweils wann durchgeführt (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?
  2. Wurde das Ermittlungsverfahren mittlerweile abgeschlossen?
    1. Wenn ja, wann und zu welchem Schluss kommt die StA?
    2. Wenn ja, ist beabsichtigt, gegen einzelne oder mehrere Beschuldigten Anklage zu erheben?

                                          i.    Wenn ja, gegen wen?

                                        ii.    Wann ist beabsichtigt, Anklage zu erheben?

    1.  Wenn ja, wurden die Ermittlungen in der Causa eingestellt und aus welchen präzisen Gründen wann genau?
    2. Wenn nein, wann kann mit dem Abschluss der Ermittlungen gerechnet werden?
  1.  Wurden in der Causa Weisungen von jemandem aus dem Ministerium oder von jemandem in der OStA Wien erteilt?
    1. Wenn ja, wann, von wem an wen mit welchem Inhalt?
  1.  Wurden in der Causa informelle Anregungen von jemandem aus dem Ministerium oder von jemandem in der OStA Wien erteilt?
    1. Wenn ja, wann, von wem an wen mit welchem Inhalt?
  1. Ist beabsichtigt, in der Causa Weisungen zu erteilen?
    1. Wenn ja, wann, von wem an wen mit welchem Inhalt?
  1.  Wurde in der Causa ein Vorhabensbericht der StA erstattet?
    1. Wenn ja, wann mit welchem Inhalt/Vorhaben?
  1. Wurde in der Causa eine Stellungnahme der OStA Wien erstattet?
    1. Wenn ja, wann mit welchem Inhalt/Vorhaben?
  1. Wurden Ihnen bzw. dem Ministerium der Vorhabensbericht bzw. die Stellungnahme bereits vorgelegt?
    1. Wenn ja, wann wurden der Vorhabensbericht der StA bzw. die Stellungnahme der OStA mit welchem Inhalt finalisiert?
  1. Wie wurde wann in der Folge durch wen verfahren? 
  2. Aufgrund welcher Überlegungen genau wurde das Verfahren von der StA Wiener Neustadt an die StA Korneuburg übergeben? 
  3. Wie verlief dieser Vorgang genau?  
    1. War hierbei die Generalprokuratur eingebunden?

                                          i.    Wenn ja, wann inwiefern?

    1. Geschah dies auf Weisung aus dem Ministerium?

                                          i.    Wenn ja, durch welche Stelle wann genau?

    1. Geschah dies auf Weisung der OStA Wien? 

                                          i.    Wenn ja, durch wen wann genau?

  1. Wurde der Weisungsrat in dieser Causa aktiv?
    1. Wenn ja, wann inwiefern?
  1. Haben Sie sich selbst aktiv nach dem Stand des Verfahrens in dieser Causa informiert?
    1. Wenn ja, wann inwiefern und warum?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Hat Innenminister Karner oder Bundeskanzler Nehammer mit Ihnen in dieser Causa Kontakt aufgenommen?
    1. Wenn ja, wann weshalb und mit welchem Inhalt?