10965/J XXVII. GP
Eingelangt am 13.05.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Prüfung eines Anfangsverdachts gegen "bekannte" Personen
In einer Pressekonferenz am Montag den 4. April 2022 kritisiert Kanzler Nehammer die SPÖ für die Veröffentlichung eines anonymen Briefes im Rahmen zweier parlamentarischer Anfragen. Inhalt des Briefes und der darauf resultierenden Anfragen waren der Vorwurf der versuchten Vertuschung eines Autounfalles der Personenschützer des Kanzlers am 13. März während diese sich in alkoholisiertem Zustand befanden. Sie sollen zusammen mit Katharina Nehammer, der Ehefrau des Kanzlers, in deren Familienwohnung alkoholische Getränke zu sich genommen und danach den Unfall verursacht haben. In der Zeit seit dem 4. April wurde die Geschichte in mehreren Versionen immer wieder vom Innenministerium und der Familie des Kanzlers verneint, erweitert, neu erzählt und schließlich zugegeben.
Den Rechtsstaat zeichnet aus, dass vor dem Gesetz alle gleich und nicht mancher gleicher als die anderen sind. Es muss daher äußerst relevant, dass ein Sachverhalt, auch wenn er einen Kanzler in Bedrängnis bringen könnte, ohne Interventionen im Innenministerium objektiv und effizient ermittelt werden kann. Bei Verdacht auf derartige Interventionen ist daher wichtig, Ermittlungen zu führen. Nun hat die Staatsanwaltschaft die Prüfung eines Anfangsverdachtes wegen Amtsmissbrauchs aufgenommen. Die Zuständigkeit wurde von der StA Wiener Neustadt an die StA Korneuburg abgetreten, da das Cobra Hauptquartier in Wiener Neustadt liegt und möglichen Unvereinbarkeiten vorgebaut werden soll (https://www.diepresse.com/6125243/cobra-gate-anonyme-anzeige-wird-geprueft, https://www.derstandard.at/story/2000134902033/causa-cobra-ermittlungen-wohl-gegen-cobra-direktor-treibenreif).
"Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat am Dienstag (Anm. 19.4.2022) mitgeteilt, den Akt in der Cobra-Affäre um zwei Personenschützer der Familie von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) übermittelt zu haben. Weitergehende Auskünfte konnten nicht erteilt werden. Zunächst sei die Entscheidung der WKStA abzuwarten, ob diese das Verfahren an sich zieht. Die Korneuburger Anklagebehörde wies darauf hin, dass die WKStA gemäß § 20b Abs. 3 StPO Verfahren wegen § 302 StGB (Missbrauch der Amtsgewalt) an sich ziehen könne, "an denen wegen der Bedeutung der aufzuklärenden Straftat oder der Person des Tatverdächtigen ein besonderes öffentliches Interesse besteht". Daher sei der Akt "der zur Führung solcher Verfahren besonders berufenen Spezialbehörde zur Prüfung eines Vorgehens gemäß § 20b Abs. 3 StPO übermittelt" worden." (https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/6127622/Personenschuetzer-von-Nehammer_Betrunkene-CobraBeamte_Justiz). Inzwischen hat die WKStA aber verkündet den Akt nicht an sich zu ziehen. Die StA Korneuburg bleibt damit zuständig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn ja, wie viele und aufgrund welcher Tatbestände?
ii. Wenn ja, wer wird als Beschuldigter geführt?
i. Wenn ja, gegen wen?
ii. Wann ist beabsichtigt, Anklage zu erheben?
i. Wenn ja, wann inwiefern?
i. Wenn ja, durch welche Stelle wann genau?
i. Wenn ja, durch wen wann genau?