10966/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.05.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Operative Tätigkeit der DSE (Sondereinheit Einsatzkommando Cobra/Direktion für Spezialeinheiten)

In einer Pressekonferenz am Montag den 4. April 2022 kritisiert Kanzler Nehammer die SPÖ für die Veröffentlichung eines anonymen Briefes im Rahmen zweier parlamentarischer Anfragen. Inhalt des Briefes und der darauf resultierenden Anfragen waren der Vorwurf der versuchten Vertuschung eines Autounfalles der Personenschützer des Kanzlers am 13. März während diese sich in alkoholisiertem Zustand befanden. Sie sollen zusammen mit Katharina Nehammer, der Frau des Kanzlers, in deren Familienwohnung alkoholische Getränke zu sich genommen und danach den Unfall verursacht haben. In der Zeit seit dem 4. April wurde die Geschichte in mehreren Versionen immer wieder vom Innenministerium und der Familie des Kanzlers verneint, erweitert, neu erzählt und schließlich zugegeben.

Den Rechtsstaat zeichnet aus, dass vor dem Gesetz alle gleich und nicht mancher gleicher als die anderen sind. Es ist daher äußerst relevant, dass ein Sachverhalt, auch wenn er einen Kanzler in Bedrängnis bringen könnte, ohne Interventionen im Innenministerium objektiv und effizient ermittelt werden kann. Bei Verdacht auf derartige Interventionen ist daher wichtig, Ermittlungen zu führen. Nun hat die Staatsanwaltschaft die Prüfung eines Anfangsverdachtes wegen Amtsmissbrauchs aufgenommen. Die Zuständigkeit wurde von der StA Wiener Neustadt an die StA Korneuburg abgetreten, da das Cobra Hauptquartier in Wiener Neustadt liegt und möglichen Unvereinbarkeiten vorgebaut werden soll (https://www.diepresse.com/6125243/cobra-gate-anonyme-anzeige-wird-geprueft, https://www.derstandard.at/story/2000134902033/causa-cobra-ermittlungen-wohl-gegen-cobra-direktor-treibenreif).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Wurde der Unfall vom 13.3.2022 intern untersucht?
    1. Wenn ja, von wem seit wann und mit welchem wann vorliegenden Ergebnis? 
    2. Wenn ja, wurde/wird auch untersucht, ob es Einflussnahmen oder Versuche der Einflussnahme auf Protokolle, Aussagen, Zeugen oder Dienstzeiten im Zusammenhang mit dem Vorfall am 13.3.2022 gab/gibt?
    3. Wenn nein, warum nicht?
    4. Wenn ja, liegt ein Ergebnis bereits vor?

                                          i.    Wenn nein, wann ist damit zu rechnen und wird dieses veröffentlicht?

                                        ii.    Wenn ja, wie lautet das Ergebnis, das seit wann vorliegt?

                                       iii.    Wenn ja, wurde Amtsmissbrauch bzw. der Versuch von Amtsmissbrauch festgestellt?

  1. Wer leitete die Untersuchung zum Unfall vom 13.3.2022 ein und wer führte sie durch?
    1. An welche Weisungen (und von wem stammen diese) waren die Prüfer_innen gebunden?
    2. Wie lautete der genaue Prüfauftrag?
    3. Waren die Prüfer_innen bei der Untersuchung des Vorfalls vom 13.3.2022 weisungsfrei gestellt?

                                          i.    Wenn nein, wer war/ist in der Weisungskette unmittelbar oberhalb der Prüfer_innen?

  1. Wurden in Verbindung mit dieser Causa Weisungen von Ihnen, von jemandem aus Ihrem Kabinett oder Ihrem Generalsekretär erteilt?
    1. Wenn ja, wann, von wem an wen mit welchem Inhalt?
  1.  Wurden in Verbindung mit dieser Causa informelle Anregungen oder Wünsche von Ihnen, von jemandem aus Ihrem Kabinett oder Ihrem Generalsekretär erteilt?
    1. Wenn ja, wann, von wem an wen mit welchem Inhalt?
  1. Wie werden die Personenschützer_innen von Regierungsmitgliedern und deren Familien zugeteilt (bitte um genaue Schilderung des Zuteilungsverfahrens)?
  2. Können sich die zu schützenden Regierungsmitglieder den/die Personenschützer_innen aussuchen?
    1. Wenn nein, gab es im Zusammenhang mit der Auswahl der Personenschützer_innen von Kanzler Nehammer Interventionen jeglicher Art?
    2. Wenn ja, wann, von wem an wen mit welcher Begründung ist dies schon passiert?
    3. Wenn ja, dürfen auch Personenschützer_innen ausgewählt werden, die in einem Bekanntschafts- oder Naheverhältnis zur schutzwürdigen Person stehen?
  1. Können die zu schützenden Regierungsmitglieder Personenschützer_innen ablehnen?
    1. Wenn ja, aus welchen Gründen (bitte um Auflistung)?
    2. Wenn ja, wann, von wem an wen mit welcher Begründung ist dies schon passiert?
  1. Können die Personenschützer_innen in irgendeinerweise Einfluss darauf nehmen, welcher schutzwürdigen Person sie zugeteilt werden?
    1. Wenn ja, inwiefern?
    2. Wenn ja, wann, von wem an wen mit welcher Begründung ist dies schon passiert?
  1. Spielen Befangenheiten bei der Zuteilung von Personenschützer_innen zum schutzwürdigen Regierungsmitglied eine Rolle?
    1. Wenn ja, wer urteilt über mögliche Befangenheiten?
    2. Wenn ja, welche Befangenheitsgründe gibt es und welche davon stehen einer Zuteilung zu einer schutzwürdigen Person entgegen?
    3. Wenn ja, wann, von wem an wen mit welcher Begründung ist Befangenheit schon geprüft worden?
    4. Wenn nein, warum nicht?
  1. Welche privaten Tätigkeiten/Angelegenheiten der schutzwürdigen Person fallen in den Aufgabenbereich des/der Personenschützer_innen und dürfen/müssen daher von den Personenschützer_innen erledigt werden (bitte um Auflistung)?
  2. Wer erstellt den Schutzauftrag für eine schutzwürdige Person?
    1. Kann die schutzwürdige Person Einfluss auf den Schutzauftrag nehmen und so beispielsweise die Anzahl der Personenschützer_innen regulieren?
    2. Wem wird dieser Schutzauftrag bekannt?
    3. Wer evaluiert wann besagten Schutzauftrag?
    4. Da Personenschützer_innen eine begrenzte und vom Steurzahler finanzierte Ressource sind interessiert welches Organ wann mit der Kontrolle von Schutzaufträgen betraut ist, so dass diese nicht zu weit bzw. zu eng gefasst sind?
  1. Sind Sie den Missständen, die in einem anonymen Brief durch die o.g. parlamentarische Anfrage publik wurden, nachgegangen?
    1. Wenn ja, wann durch welche Maßnahmen?
    2. Welche in dem Brief genannten Missstände haben sich als wahr erwiesen?
    3. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie wann genau gesetzt, um gefundene Missstände zu beseitigen?
    4. Sind nun alle aufgedeckten Missstände beseitigt?
    5. Welche zusätzlichen Präventivmaßnahmen haben Sie wann umgesetzt, um ein erneutes Auftreten der gefundenen Missstände zu beseitigen?
  1. Haben Sie Ressourcen Ihres Ressorts darauf verwendet, um den/die Verfasser_innen des anonymen Briefes ausfindig zu machen?
    1. Wenn ja, welche wann und mit welchen Ressourcen?
    2. Wenn ja, haben Sie den/die Verfasser_innen des Briefes ausfindig gemacht?

                                          i.    Wenn ja, welche Konsequenzen erwartet sie?

    1. Wenn nein, wie stehen die eingesetzten Ressourcen im Verhältnis zur Beseitigung aufgedeckter Missstände?
  1. Haben Sie eine anonyme Whistleblowermeldestelle oder ein ähnliches Hinweisgebersystem in Ihrem Ressort, bei dem Beamt_innen und Mitarbeiter_innen ihnen zur Kenntnis erlangte Missstände ohne Gefahr vor Verfolgung einbringen können und daher keine Notwendigkeit besteht mit anonymen Briefen an die Öffentlichkeit zu gehen?
    1. Wenn ja, seit wann und für welche Beamt_innen und Mitarbeiter_innen Ihres Ressorts?
    2. Wenn nein, warum nicht?
    3. Wenn nein, welche anderen Maßnahmen treffen Sie, damit eine offene Fehlerkultur zu weniger Missständen führt?
    4. Wenn nein, warum warten Sie mit einem solchen Meldesystem bis Österreich die Whistleblowerrichtlinie der EU endlich verspätet umsetzt und werden nicht selbst aktiv?
  1. Hatte Bundeskanzler Karl Nehammer mit Ihnen oder Ihrem Kabinett Kontakt bzgl. des Vorfalls vom 13.3.2022?
    1. Wenn ja, ist es üblich, dass sich zu schützende Personen direkt an Sie als Innenminister bzw. dessen Kabinett wenden?
    2. Wenn ja, hat Bundeskanzler Nehammer Wünsche, Begehrlichkeiten oder ähnliches an Sie oder Ihr Kabinett herangetragen?
  1. Hatte Bundeskanzler Karl Nehammer oder eine ressortfremde Person aus dessen nahen privaten Umfeld mit dem Direktor der DSE Bernhard Treibenreif Kontakt wegen des Vorfalls am 13.3.2022?
    1. Wenn ja, wer wann und mit welchem Inhalt?
    2. Wenn ja, ist es der übliche Weg, dass sich zu schützende Personen direkt an den Direktor der DSE wenden?

                                          i.    Wenn nein, wie wäre der übliche Weg, um mit Vorgesetzten/Verantwortlichen der Personenschützer_innen Kontakt aufzunehmen?

  1. Hatte Bundeskanzler Karl Nehammer oder eine ressortfremde Person aus dem nahen privaten Umfeld mit welcher anderen Person im BMI Kontakt wegen des Vorfalls am 13.3.2022?
    1. Wenn ja, wer wann und mit welchem Inhalt?
    2. Wenn ja, ist es der übliche Weg, dass sich zu schützende Personen direkt an den Direktor der DSE wenden?

                                          i.    Wenn nein, wie wäre der übliche Weg, um mit Vorgesetzten/Verantwortlichen der Personenschützer_innen Kontakt aufzunehmen?

  1. Kontaktierte eine ressortfremde Person aus dem nahen privaten Umfeld von Bundeskanzler Nehammer wegen anderer Vorfälle Personen aus dem BMI?
    1. Wenn ja, wann wen mit welchem Inhalt und in welcher Funktion?
  1. Welches Arbeitszeitmodell kommt bei Personenschützer_innen der DSE üblicherweise zur Anwendung (mit der Bitte um genaue Angaben: Wechseldienst, Schichtdienst, Gruppendienst (Fünfer- oder Sechserdienst))?