10968/J XXVII. GP
Eingelangt am 13.05.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Erstattungskodex der Sozialversicherungen
Der Erstattungskodex der Sozialversicherungen gibt einen Überblick, für welche Medikamente die Sozialversicherungen die Kosten übernehmen. Jährlich wird aber nur ein Überblick veröffentlicht, allerdings entspricht der Datenzeitraum dabei immer von Dezember bis November und ermöglicht damit keinem Kalenderüberblick um bisherige Datenreihen zu vervollständigen.
Der Prozess, der zur Aufnahme eines Medikaments in den Erstattungskodex führt, ist reglementiert, allerdings muss ein Pharmaproduzent immer erst einen Antrag um Aufnahme in den EKO stellen, damit dies erfolgen kann - der EKO muss also auch für Produzenten ein attraktives Abgeltungsmodell darstellen, um Österreich zu einem wirtschaftlich interessanten Markt zu machen. Ohne dies ist langfristig keine Versorgungssicherheit gegeben, da Produkte andernfalls bevorzugt in anderen Ländern angeboten werden oder einfach nicht von Versicherungsträgern abgedeckt werden können.
Auch bei abgedeckten Arzneimitteln stellt sich aber immer wieder die Frage, welchen Nutzen die Regelungen des EKO in den Vordergrund stellen. So gibt es häufig unterschiedliche Einschätzungen von Patientennutzen und divergierende Ansichten der Industrie und der HEK, welche neuen Produkte einen höheren Nutzen erfüllen und welche für eine Neuzulassung eine Preisreduktion anzubieten zu haben. Dies zeigt sich auch an den unterschiedlichen Angaben zur Medizinisch-therapeutischen Evaluation, bei denen die HEK den neuen Nutzen für Patienten oft geringer einschätzt, als Produzenten dies selbst tun. Das ist zwar ein erwartbares Ergebnis, allerdings wird nicht mit erklärt, wie die Heilmittel-Evaluierungskommission zu ihren Einschätzungen kommt.

Kürzliche Änderungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes verlangen jetzt aber auch bei neuen Markteintritten ohne Erstattungsschema, dass die österreichischen Marktpreise unter dem europäischen Durchschnittspreis liegen müssen. Welche Auswirkungen das langfristig auf die Versorgungssicherheit haben wird, muss sich erst zeigen. Dennoch stellen sich zwischenzeitlich Fragen, wie sich die Zahlen der Aufnahmen in den Erstattungskodex entwickelt haben - besonders, da in früheren Anfragen noch nicht unbedingt finale Zahlen gemeldet wurde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Bitte um Aufschlüsselung aller Antworten nach Originalpräparat, Generikum, Biologika und Biosimilar, Angabe des Innovationsgrades nach Einschätzung des Antragstellers sowie des Dachverbandes und einzelnen Jahren
i. Für wie viele dieser Mittel wurden die Anträge genehmigt?(Bitte um Angabe, bei wie vielen der Preis im Vergleich zum Vergleichsprodukt nach oben/ unten/ gar nicht geändert wurde)
ii. Für wie viele dieser Mittel wurden die Anträge abgelehnt?
i. Für wie viele dieser Mittel wurden die Anträge genehmigt? (Bitte Angabe, bei wie vielen der Preis im Vergleich zum Vorgängerprodukt nach oben/ unten/ gar nicht geändert wurde zusätzlich zu den oben erbetenen Kategorien)
ii. Für wie viele dieser Mittel wurden die Anträge abgelehnt?
i. Wie viele der Anträge auf Änderungen nach Innovationsgrad 4 wurden mit einer Preissenkung zum bisherigen Produkt genehmigt und wie hoch war die durchschnittliche Preissenkung?
i. Wie viele dieser Anträge bezogen sich auf Änderungen nach Innovationsgrad 4 (neue Darreichungsform)?
ii. Wie viele der Anträge auf Änderungen nach Innovationsgrad 4 wurden mit einer Preissenkung zum bisherigen Produkt genehmigt?