10970/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.05.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, betraut mit der Leitung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend Höhe der Kammerumlagen?

 

Die russische Invasion in der Ukraine hat zu einer Erhöhung der Energiepreise geführt, die länger anhalten könnte. Rohstoffexportierende Länder sowie Gas- und Ölunternehmen gehören zu den größten Profiteuren der aktuellen Situation. Über die höheren Umsatzsteuereinnahmen verdient auch der österreichische Finanzminister kräftig mit. Zu den heimlichen Kriegsgewinnern zählen aber auch die Putin-Freunde in der Wirtschaftskammer. 

Ein näherer Blick auf die Berechnungsgrundlage der zwei großen Kammerumlagen zeigt deutlich, dass jede Branche von höheren Zahlungen betroffen sein wird. Die Kammerumlage 1 berechnet sich aus der Vorsteuer des Kammermitglieds. Wenn die Aufwendungen für eingekaufte Lieferungen oder andere Leistungen durch die hohen Energiekosten steigen, erhöht sich also die Kammerumlage 1 und damit auch die Einnahmen der Wirtschaftskammern. Diese zusätzliche Belastung betrifft aber nicht nur das produzierende Gewerbe. Höhere Beitragszahlungen drohen ebenfalls über die Kammerumlage 2, was mitarbeiterintensive Branchen besonders belasten wird. Die durch die hohen Energiepreise gestiegene Inflation wird über die KV-Abschlüsse letztlich die Lohnkosten erhöhen, weshalb auch die Kammerumlage 2 zusätzliches Geld in die prallen Kassen der Wirtschaftskammern spülen wird.

Österreichs Unternehmen werden in den kommenden Monaten vor großen Herausforderungen stehen und sind auf breite Entlastung angewiesen. Da nicht abgeschätzt werden kann, wie lange der Konflikt mit Russland anhalten wird, sollten Maßnahmen stets auf nachhaltige Erleichterungen für heimische Betriebe gerichtet sein. Einmalzahlungen würden sehr rasch ohne Wirkung verpuffen und eine anhaltende Deckung höherer Energiepreise durch die öffentliche Hand ist einfach nicht finanzierbar. WKÖ-Präsident Mahrer wiederholte mehrfach Forderungen nach Entlastung, um die Leistbarkeit für Betriebe zu sichern (https://news.wko.at/news/oesterreich/energiepreise-wkoe-praesident-mahrer-fordert-entlastung.html).

Trotz dieser schwierigen Situation, vor der die heimische Wirtschaft steht, gibt es keine Hinweise darauf, dass die Wirtschaftskammer ihren Mitgliedern unterstützend zur Seite springen und zumindest vorübergehend die Beiträge senken würde. Dies ist umso beachtlicher, wenn man die Steigerung der Einnahmen aus den Kammerumlagen von 2010 bis 2020 beobachtet. Mit 708 Millionen Euro wurden im wirtschaftlichen Krisenjahr 2020 satte 18 % mehr eingenommen als zehn Jahre zuvor. Durch eine immer höhere Belastung der eigenen Mitglieder haben es die Wirtschaftskammern geschafft, einen Kapitalpolster in beachtlicher Höhe aufzubauen: 1,6 Milliarden Euro, also immerhin 19 % mehr als im Jahr 2010. Die Zahlen lassen einen klaren Trend zu mehr Belastung erkennen. Die Aussagen unterschiedlicher Funktionäre deuten auf anhaltenden Widerstand hin, aus Solidarität zumindest vorübergehend den Gürtel enger zu schnallen und für dringend benötigte Unterstützung zu sorgen. 

Die Beantwortung dieser Anfrage soll transparent darlegen, welche Einnahmen die Wirtschaftskammern in den letzten Jahren aus den jeweiligen Umlagen erwirtschaftet haben, um das Potenzial von Einsparungen besser abschätzen zu können.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Jährliche Einnahmen nach Umlage und Sparten:

    1. Wie hoch ist der Anteil an Einnahmen aus der Kammerumlage 1, der auf Unternehmen der Sparte Gewerbe und Handwerk entfällt? Bitte die entsprechenden jährlichen Einnahmen zwischen 2010 und 2021 angeben.
    2. Wie hoch ist der Anteil an Einnahmen aus der Kammerumlage 2, der auf Unternehmen der Sparte Gewerbe und Handwerk entfällt? Bitte die entsprechenden jährlichen Einnahmen zwischen 2010 und 2021 angeben.
    3. Wie hoch ist der Anteil an Einnahmen aus der Kammerumlage 1, der auf Unternehmen der Sparte Industrie entfällt? Bitte die entsprechenden jährlichen Einnahmen zwischen 2010 und 2021 angeben.
    4. Wie hoch ist der Anteil an Einnahmen aus der Kammerumlage 2, der auf Unternehmen der Sparte Industrie entfällt? Bitte die entsprechenden jährlichen Einnahmen zwischen 2010 und 2021 angeben.
    5. Wie hoch ist der Anteil an Einnahmen aus der Kammerumlage 1, der auf Unternehmen der Sparte Handel entfällt? Bitte die entsprechenden jährlichen Einnahmen zwischen 2010 und 2021 angeben.
    6. Wie hoch ist der Anteil an Einnahmen aus der Kammerumlage 2, der auf Unternehmen der Sparte Handel entfällt? Bitte die entsprechenden jährlichen Einnahmen zwischen 2010 und 2021 angeben.
    7. Wie hoch ist der Anteil an Einnahmen aus der Kammerumlage 1, der auf Unternehmen der Sparte Bank und Versicherung entfällt? Bitte die entsprechenden jährlichen Einnahmen zwischen 2010 und 2021 angeben.
    8. Wie hoch ist der Anteil an Einnahmen aus der Kammerumlage 2, der auf Unternehmen der Sparte Bank und Versicherung entfällt? Bitte die entsprechenden jährlichen Einnahmen zwischen 2010 und 2021 angeben.
    9. Wie hoch ist der Anteil an Einnahmen aus der Kammerumlage 1, der auf Unternehmen der Sparte Transport und Verkehr entfällt? Bitte die entsprechenden jährlichen Einnahmen zwischen 2010 und 2021 angeben.
    10. Wie hoch ist der Anteil an Einnahmen aus der Kammerumlage 2, der auf Unternehmen der Sparte Transport und Verkehr entfällt? Bitte die entsprechenden jährlichen Einnahmen zwischen 2010 und 2021 angeben.
    11. Wie hoch ist der Anteil an Einnahmen aus der Kammerumlage 1, der auf Unternehmen der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft entfällt? Bitte die entsprechenden jährlichen Einnahmen zwischen 2010 und 2021 angeben.
    12. Wie hoch ist der Anteil an Einnahmen aus der Kammerumlage 2, der auf Unternehmen der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft entfällt? Bitte die entsprechenden jährlichen Einnahmen zwischen 2010 und 2021 angeben.
    13. Wie hoch ist der Anteil an Einnahmen aus der Kammerumlage 1, der auf Unternehmen der Sparte Information und Consulting entfällt? Bitte die entsprechenden jährlichen Einnahmen zwischen 2010 und 2021 angeben.
    14. Wie hoch ist der Anteil an Einnahmen aus der Kammerumlage 2, der auf Unternehmen der Sparte Information und Consulting entfällt? Bitte die entsprechenden jährlichen Einnahmen zwischen 2010 und 2021 angeben.

  1. Jährliche Einnahmen nach Umlage und Fachorganisationen:

    1. Wie hoch waren die jährlichen Einnahmen aus der Grundumlage in den jeweiligen Fachorganisationen von 2010 bis 2021? 
    2. Wie hoch waren die jährlichen Einnahmen für Meisterprüfungen, Ausbilderprüfungen und Unternehmerprüfungen in den jeweiligen Fachorganisationen von 2010 bis 2021? 

  1. Jährliche Einnahmen aus Geldstrafen nach § 372 GewO:

    1. Wie hoch waren die jährlichen Einnahmen aus Geldstrafen nach § 372 GewO von 2010 bis 2021? Bitte Einnahmen nach Länderkammern angeben.
    2. Wie wurden diese eingenommenen Geldstrafen verwendet?
    3. Inwiefern wurden diese Einnahmen zur Unterstützung von Unternehmen verwendet? 

  1. Gesetzliche Änderung:

    1. Wie stellen Sie sicher, dass die Einnahmen der Wirtschaftskammern und ihrer Fachorganisationen aus Umlagen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten?
    2. Wie stellen Sie sicher, dass die Einnahmen der Wirtschaftskammern und ihrer Fachorganisationen besser ermittelt und transparenter dargestellt werden können?
    3. Wie begrenzen Sie die Rücklagenbildung?