10971/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.05.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt

betreffend Kinderrechte-Board und Kinderrechte-Monitoring

Am 5. September 1992 trat das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (kurz UN- Kinderrechtskonvention)in Österreich in Kraft. Seit 2011 stehen wichtige Teile der UN- Kinderrechtekonvention in Österreich in Verfassungsrang (vgl. BVG über der Rechte von Kindern).

2012 wurde im zuständigen Ministerium, damals das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, nunmehr Bundeskanzleramt, in der Sektion Familie und Jugend ein Kinderrechte-Monitoring-Board (KMB) als unabhängiges Beratungsgremium eingerichtet. Dieses ieses wurde durch den 3./4. Staatenberichtsprüfung über die Umsetzung der Kinderrechtekonvention angeordnet und ist für das Monitoring und die Umsetzung der UN- Kinderrechtsonvention ein wichtiger Bestandteil.

„Das Kinderrechte-Board versteht sich als interdisziplinäres Expertengremium in Sachen „Kinderrechte“ und setzt sich als solches aus relevanten Stakeholdern der Zivilgesellschaft mit einschlägiger Kompetenz in Sachen Kinderrechte, sowie Vertreter*innen öffentlicher Organe zusammen; zentrale Basis seines Tätigkeitsverständnisses sind die Anregungen und Empfehlungen des UN-Kinderrechteausschusses („Concluding Observations“).“[1]

Betreut und unterstützt wurde das Board vom Leiter der Geschäftsstelle, Dr. Ewald Filler, der mit Ende des vergangenen Jahres in Pension ging. Seitdem wurde der Öffentlichkeit keine weitere Information zum aktuellen Stand des Kinderrechte-Monitorings zuteil. Es fand seither auch keine weitere Sitzung statt.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.    Wurde die Stelle des Leiters der Abteilung VI/6: Familienrechtspolitik und Kinderrechte, und somit auch Leiter des Kinderrechte-Boards, Dr. Ewald Filler bereits nachbesetzt?

a.     Wenn ja, seit wann?

b.     Wo wurde die Stellenausschreibung veröffentlicht?

c.     In welchem Zeitraum wurde die Stellenausschreibung veröffentlicht?

d.     Wurden Gutachten für die Stellennachbesetzung eingeholt?

e.      Wie lautete der Ausschreibungstext? (Bitte um Beilegung eines Inserats.)

f.      Wenn nein, warum nicht?

g.     Nach welchen Kriterien erfolgte die Nachbesetzung?

h.     Wie viele Bewerbungen gab es?

i.      Welche Kompetenzen wurden im Ausschreibungsprofil gefordert?

2.     Wenn eine Nachbesetzung erfolgte, wie lief der Bewerbungsprozess ab?

a.     Wer wählte die Nachfolge aus?

b.     Gab es ein Hearing-Team?

c.     Wenn ja, wer gehörte diesem an? Wenn nein, warum nicht?

3.     Wann wird die nächste Sitzung des Kinderrechte-Boards stattfinden?

4.     Ist eine Evaluierung der Arbeit und Wirkungsweise des Kinderrechte-Boards geplant?

a.     Wenn ja, wie wird diese ausgestaltet sein?

b.     Wer hat diese beauftragt?

c.     Wann wird diese vorliegen?

d.     Wer führt die Evaluierung durch?

e.     Sind Mitglieder/Expert*innen des Kinderrechte-Boards eingebunden?

f.      Wenn nein, warum nicht?

5.     Ist eine Weiterentwicklung des Kinderrechte-Boards geplant?

a.     Wenn ja, inwiefern?

b.     Wann soll die Weiterentwicklung abgeschlossen sein?

c.     Wenn nein, warum nicht?

6.     Wer ist aktuell Kinder- und Jugendanwalt/anwältin des Bundes?

a.     Gibt es bereits eine Nachbesetzung des Herrn Dr. Filler?

b.     Wenn ja, wen?

c.     Wann erfolgte diese?

d.     Aufgrund welcher Basis erfolgte die Nachbesetzung?

e.     Wenn nein, warum nicht?



[1] https://www.kinderrechte.gv.at/kinderrechte-monitoring/ (dl: 3.6.2022)