10973/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.05.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Nina Tomaselli, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen
betreffend 1,5 Millionen Euro-Bonus für 20 Monate ABBAG-Geschäftsführertätigkeit - Wer hat das genehmigt?
BEGRÜNDUNG
Der Einkommensbericht des Rechnungshofes mit Veröffentlichungsdatum vom 22.12,2021 ließ aufhorchen: Die ABBAG hatte im Jahr 2020 mit 2,079 Mio EUR die zweithöchste Managerentlohnung eines Unternehmens des Bundes. Laut dem Rechnungshof gingen 579.000 EUR an den aktuellen Geschäftsführer Bernhard Perner, 1,5 Mio. EUR wurden als Prämie an den ehemaligen Geschäftsführer Michael Mendel ausbezahlt.
Die Geschäftsführerzahlungen entsprechen einem Mehrfachen der Bundeskanzlerentlohnung. Bemerkenswert ist das vor allem hinsichtlich der Angaben von Bernhard Perner selbst (zu finden in den Ibiza-U-Ausschuss-Akten), wonach er 460 Stunden jährlich für die Geschäftsführertätigkeit der ABBAG aufwendet. Das entspricht einer Wochenarbeitszeit von etwa 10 Stunden - also einer Teilzeitbeschäftigung.
Michael Mendel war vom November 2014 bis zum Juli 2016 20 Monate als Vorstand für die ABBAG tätig. Erst über acht Monate später wurde nachträglich eine Bonusvereinbarung mit Michael Mendel geschlossen, die zur Folge hatte, dass es im Jahr 2020 zu einer Auszahlung von 1,5 Mio. EUR gekommen ist. Unterzeichnet wurde die nachträgliche Bonusvereinbarung von Bernhard Perner.
Eine Befassung oder gar eine Genehmigung der fürstlichen Bonuszahlung durch den damals zuständigen Finanzminister Schelling ist den Untersuchungsausschussakten nicht zu entnehmen.
Die Anfragestellerin hat Anfang dieses Jahres in der Anfrage "578.000 EUR Vergütung für Teilzeitjob ABBAG-Geschäftsführung" (9332/J) die Gehaltssituation in der bundeseigenen Unternehmung thematisiert. Nur wenige Wochen später Mitte Februar 2022 unterzeichnet laut U-Ausschuss-Akten Ex-Finanzminister Schelling eine Bestätigung, dass er im März 2017 Perner mitgeteilt habe, dass eine Bonuszahlung mit Mendel abzuschließen sei.
Dass fünf Jahre nach Abschluss der Bonusvereinbarung zu diesem Vorgang eine Bestätigung des Ex-Ministers eingeholt wird, wirft ein befremdliches Licht auf die ohnehin schon hinterfragenswerte 1,5 Mio. EUR schwere Bonusvereinbarung.
Der Rechnungshof hält in seinem Schreiben an den ÖVP- Korruptionsuntersuchungsausschuss fest, dass derzeit eine Gebarungsprüfung der COFAG inkl. Überprüfung der Geschäftsführergehälter laufe. Darüber hinaus behalte sich der Rechnungshof vor, in Bezug auf die Bonusvereinbarung über 1,5 Mio. EUR mit Mendel zusätzlich Prüfungshandlungen durchzuführen.
Informationshalber sei festgehalten, dass Michael Mendel laut den Corporate Governance Berichten als Aufsichtsratsvorsitzender der HETA und der COFAG im Jahr 2020 noch zusätzlich EUR 65.100 und EUR 65.400 an Steuergeldern in Form von Aufwandsentschädigungen erhalten hat.
20 Monate Geschäftsführertätigkeit, 1,5 Mio Euro-Extrabonus, nachträglich vereinbart und später genehmigt, allesamt aufklärungsbedürftige Vorgänge. Wir richten deshalb an Sie folgende
ANFRAGE
1. Wann und durch wen wurde das Finanzministerium vom Inhalt der Auflösungsvereinbarung vom 14.7.2016 mit Michael Mendel informiert?
2. Wann und durch wen ist eine Genehmigung der Auflösungsvereinbarung erfolgt?
3. Wer hat die Geschäftsführerverträge mit Bernhard Perner aus dem Jahr 2016 abgeschlossen und wann wurden diese durch das Finanzministerium genehmigt? Wer war aus dem Finanzministerium war damit befasst?
4. Wann und durch wen erlangte das Finanzministerium Kenntnis von der nachträglich geschlossenen Bonusvereinbarung vom 28.3.2017 zwischen Michael Mendel und der ABBAG, vertreten durch Bernhard Perner?
5. Wie, durch wen und wann erfolgte die Genehmigung der Bonusvereinbarung im Finanzministerium?
6. Erfolgte 2017 eine Überprüfung - und wenn ja, wie - ob der Geschäftsführer befähigt ist, mit dem vorhergehenden Geschäftsführer eine Bonusvereinbarung in Millionenhöhe zu schließen?
7. Durch wen erfolgt grundsätzlich der Abschluss von Geschäftsführerverträgen zwischen der ABBAG und einem Geschäftsführer und ist dafür ein Gesellschafterbeschluss oder eine Einbindung des Aufsichtsrats erforderlich?
8. Welche anderen Bonusvereinbarungen aus Gesellschaften mit Alleineigentümerschaft der Republik, die nach Vertragsauflösung geschlossen wurden, sind Ihnen aus den vergangenen 10 Jahren bekannt? Wir bitten um vollständige Auflistung.
9. Perner hat jährlich eine Bonuszahlung iHv EUR 280.000, sowie Mendel den erwähnten Bonus von EUR 1,5 Mio mit der Begründung der erfolgreichen Verwertung der HETA-Assets erhalten. Wer war in welchem Ausmaß für den Erfolg der HETA-Abwicklung verantwortlich und wie spiegelt sich das in den variablen Entgeltbestandteilen der erwähnten Geschäftsführer wieder?
9.1 Welche Tätigkeiten aus den Jahren 2014-2016 und welche
Tätigkeiten von 2016 bis 2021 waren jeweils für den Erfolg bei der
Abwicklungen der Bad Banks verantwortlich?
10. Wer hat das Rechtsgutachten betreffend die gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit der Bonusvereinbarung zwischen Bernhard Perner und Michael Mendel in Auftrag gegeben, wie hoch sind die Kosten für dieses und wer trägt diese Kosten? Wieso bzw zu welchem Zweck wurde es in Auftrag gegeben?
11. Seit wann haben Sie Kenntnis von den nachträglichen Erklärungen von Nolz und Schelling von Februar 2022?
12. Wie war das Finanzministerium in die Erstellung der fast wortgleichen Erklärungen involviert?
13. Haben Sie oder Vertreter:innen des Finanzministeriums mit Hans Jörg Schelling im Jahr 2022 zur nachträglichen Bonusvereinbarung aus dem März 2017 kommuniziert?
13.1. Falls ja, was war der Inhalt der Kommunikation?
14. Sind Ihnen Akten oder Unterlagen aus dem Jahr 2017 im Finanzministerium bekannt, die belegen, dass Ex-Finanzminister Schelling Perner und/oder Nolz im März 2017 beauftragte eine nachträgliche Bonusvereinbarung mit Michael Mendel zu schließen?
14.1. Falls ja, welche?