10975/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.05.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Andreas Kollross, Genossinnen und Genossen
An den Bundesminister für Finanzen
betreffend
Energiekostenausgleich

Im März erreichten die Energiepreise ein neues Rekordhoch. Ganze 42,4% mussten die Haushalte mehr für ihre Energie zahlen als vor einem Jahr. Die Bundesregierung kündigte bereits im Jänner einen Energiegutschein an, der Ende April bzw. Anfang Mai an alle Haushalte ausgesendet wurde, obwohl diesen gar nicht jeder Haushalt einlösen darf. Auch die Online-Einlösung der Gutscheine stellt sich anfangs als kompliziert heraus und wurde von AK-Energieexpertin Dorothea Herzele im Ö1-"Mittagsjournal" bereits als Hürde bezeichnet. Schlagend wird dieser Energiekostenausgleich zudem für ca. 40% der Menschen erst in einem Jahr bei der nächsten Jahres- oder Schlussabrechnung.

Während die Bundesregierung weiterhin nur ankündigt und verspricht, resultiert die Energieteuerung bereits in Mehrkosten von mehr als 500 Euro pro Haushalt. Einhergehend mit den gestiegenen Energiepreisen kommt es auch zu einer Teuerungsspirale bei den Lebensmittelpreisen, die laut Schätzungen bei über 10% liegen, sowie bei Mieten und Tanken. Diese Preissteigerungen wirken sich bereits auf das Kaufverhalten von über 80% der Menschen in Österreich aus.

Energie ist ein zentraler Bestandteil des täglichen Lebens: Wer seine Energiekosten nicht mehr zahlen kann, verliert den Anschluss an die Gesellschaft. Viele private Haushalte kämpfen aktuell nicht nur mit den finanziellen Folgen der Corona-Pandemie, sondern auch mit den gestiegenen Preisen für Wohnen, Heizen, Strom, Tanken und Lebensmittel. Statt diese Personen schnell finanziell zu unterstützen, verhöhnt die Bundesregierung sie mit einem Gutschein, der erst in einem Jahr schlagend wird.

Die Menschen brauchen jetzt direkte Hilfen. Nicht erst in einem Jahr, damit das Leben wieder
leistbar wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.     Wie hoch waren die Kosten für Porto, Produktion und Versand der Energiegutscheine an jeden Haushalt?

2.     Wer war für die Produktion der Energiegutscheine zuständig?

3.     Wer war für die Versendung der Energiegutscheine zuständig?

4.     Wer entschied über die Vergabe?

5.     Gab es eine Ausschreibung für die Produktion und Versendung der Energiegutscheine?

6.     Nach welchen Kriterien wurde der Auftrag vergeben?

7.     Welches Budget steht für die Abwicklungsunterstützung des Energiekostenausgleichs durch die BRZ GmbH zur Verfügung?

8.     Welchen zusätzlichen Personalbedarf hat die BRZ GmbH voraussichtlich durch die Abwicklung des Energiekostenausgleichs?

9.     Wie viele Beschäftige sind bei der Energiekostenausgleichs-Hotline im Einsatz?

a.     Welche Budgetmittel stehen für diese Hotline bereit?

10.  Wie soll die zweckmäßige Verwendung der Energiegutscheine überprüft werden?

11.  Wer ist für die Überprüfung der zweckmäßigen Verwendung verantwortlich?

a.     Wird diese Überprüfung von externen Stellen durchgeführt?

b.     Wenn ja, von welchen?

12.  Welche Kosten und welcher Personalbedarf entstehen dem Bund (bzw. nachgelagerten Einheiten) durch die Überprüfung der zweckmäßigen Verwendung der Energiegutscheine?

13.  Welche Kosten wären durch eine Vorselektion der Haushalte von Seiten des Bundes entstanden?

a.     Wurde diese Option geprüft?

14.  Weshalb sind die Energiegutscheine erst mit der nächsten Jahresabrechnung einlösbar und nicht z.B. auf die nächste Vorschreibung anrechenbar?

15.  Wie hoch ist der Prozentsatz der Stromkund*innnen, die ihren Gutschein erst im kommenden Jahr einlösen können?

a.    Welche anderen Optionen/Vorgehensweisen wurden geprüft und wieso wurden diese verworfen?

b.     Werden für jene Personen, die den Gutschein erst im kommenden Jahr einlösen können, die 150 Euro an die Inflation angepasst?

16.  Bekommen die Stromlieferanten für den Energiekostenausgleich eine Aufwandsentschädigung?

a.     Wenn ja, wie hoch ist diese Aufwandsentschädigung?

b.   Welche Berechnung liegt dieser Aufwandsentschädigung zu Grunde?

c.     Wie hoch ist das Gesamtbudget für die Aufwandsentschädigungen der Energieversorger?

17.  Wie viele Gutscheine wurden bislang eingelöst?

a.     Werden Sie die Zahlen der eingelösten Gutscheine regelmäßig
veröffentlichen?