Eingelangt am 18.05.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper,
Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für
Frauen‚ Familie‚ Integration und Medien
betreffend Inwiefern erfüllt der Staat
seine Verpflichtungen gegenüber Flüchtlingen aus der Ukraine?
Der bewaffnete Konflikt in
der Ukraine hat dramatische Folgen für die Zivilbevölkerung. Seit der
russischen Invasion am 24. Februar 2022 werden ukrainische Städte
bombardiert und zivile Infrastruktur wird zerstört – es werden
zahlreiche Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht
gemeldet - hunderte Zivilist_innen sind bereits gestorben. Dadurch wurden viele
Menschen dazu gezwungen, ihre Heimat zu verlassen, um sich in den
Nachbarländern in Sicherheit zu bringen.
Nach Angaben des UNHCR
sind mit Stand 26. April 2022 über 5 Millionen Menschen aus der Ukraine
geflohen. Laut UNO gab es seit dem zweiten Weltkrieg keine Fluchtbewegung, die so schnell gewachsen ist. Und derzeit steht kein Ende des Konflikts in Sicht.
Schätzungen zufolge könnte die Anzahl an Schutzsuchenden aus der
Ukraine sogar auf 10 Millionen ansteigen. Die Versorgung und Unterbringung von
hunderttausenden Menschen birgt erhebliche logistische, finanzielle und
institutionelle Herausforderungen für die Aufnahmestaaten, insbesondere
für die Nachbarstaaten der Ukraine, in denen sich aktuell die meisten
Schutzsuchenden aufhalten – allein in Polen halten sich knapp 3
Millionen Menschen aus der Ukraine auf (Stand 26. April). Das Ausmaß der
humanitären Krise wird nach wie vor unterschätzt. Es fehlt an einem
gesamteuropäischen Vorgehen mit zahlreichen Flügen und einer
entsprechenden logistischen Koordination, um
die Nachbarstaaten der Ukraine zu unterstützen und, um die
Schutzsuchenden innerhalb Europas zu verteilen. Auch in Österreich gilt
es, für genügend Aufnahmekapazitäten zu sorgen, um im
Umgang mit Schutzsuchenden organisiert, koordiniert und human vorzugehen:
derzeit rechnet man mit 200.000 Schutzsuchenden aus der Ukraine. Es wird
damit auch in unserem Lande dazu kommen, dass Bedarf an
Versorgung die Möglichkeiten überschreitet - trotz der enormen
Hilfsbereitschaft von Seiten der Zivilgesellschaft, die im Moment für den
viel zu langsam und träge agierenden Staat einspringt, wo es nur geht.
Am 4. März haben die
EU-Staaten den Durchführungsbeschluss 2022/382, basierend auf der Richtlinie
2001/55/EG, einstimmig angenommen.
Dieser soll es ermöglichen, Schutzsuchenden aus der Ukraine schnell
und unbürokratisch ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht zu
gewähren. Der vorübergehende Schutz soll vorerst für ein Jahr gelten,
kann jedoch um insgesamt zwei weitere Jahre verlängert werden.
Die Richtlinie 2001/55/EG
sieht folgende Verpflichtungen des Staats gegenüber Personen, die einen
temporären Schutzstatus erhalten, vor:
- Angemessene
Unterkunft gem Art 13
(1): "Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass
Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, angemessen
untergebracht werden oder gegebenenfalls Mittel für
eine Unterkunft erhalten."
- Sozialleistungen und medizinische Versorgung gem
Art 13 (2-4): "Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass die Personen,
die vorübergehenden Schutz genießen, die notwendige
Hilfe in Form von Sozialleistungen und Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts sowie im Hinblick auf die medizinische
Versorgung erhalten, sofern sie nicht über ausreichende
Mittel verfügen (...) Die Mitgliedstaaten gewähren
Personen, die vorübergehenden Schutz genießen und besondere
Bedürfnisse haben, beispielsweise unbegleitete
Minderjährige oder Personen, die Opfer von Folter, Vergewaltigung
oder sonstigen schwerwiegenden Formen psychischer, körperlicher oder
sexueller Gewalt geworden sind, die erforderliche medizinische
oder sonstige Hilfe."
- Zugang zum
Bildungssystem gem Art 14 (1):
"Die Mitgliedstaaten gestatten Personen unter 18 Jahren, die
vorübergehenden Schutz genießen, in gleicher Weise wie den Staatsangehörigen
des Aufnahmemitgliedstaats den Zugang zum Bildungssystem."
- Zugang zum
Arbeitsmarkt gem Art 12:
"Die Mitgliedstaaten gestatten Personen, die
vorübergehenden Schutz genießen (...) die Ausübung
einer abhängigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit nach
für den jeweiligen Berufsstand geltenden Regeln sowie von
Tätigkeiten in Bereichen wie z.B. Bildungsangebote für
Erwachsene, berufliche Fortbildung und praktische Erfahrungen am
Arbeitsplatz."
Innerstaatlich wurde
dieser Beschluss durch die Annahme der Vertriebenen-VO am 11. März 2022 im
Hauptausschuss des Parlaments umgesetzt, auf Basis derer diese Rechte
folgenden Personengruppen, die ab dem 24.2.2022 aus der Ukraine vertrieben
wurden, zu gewähren sind:
- Staatsangehörige
der Ukraine mit Wohnsitz in der Ukraine
- Drittstaatsangehörige
oder Staatenlose mit einem vor dem 24. Februar 2022 gewährten
internationalen Schutzstatus oder vergleichbaren nationalen Schutzstatus
- Familienangehörige
(Ehegatte oder eingetragene Partnerschaft; minderjährige ledige
Kinder; sonstige enge Verwandte, die im selben Haushalt wie die
Vertriebenen gelebt haben und abhängig von ihnen waren)
Umfasst sind auch
ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24.2.2022 in Österreich
rechtmäßig aufhältig waren. Seit Beginn des Konflikts sind rund
277.000 Schutzsuchende nach Österreich eingereist. Geschätzt wird,
dass rund 80 Prozent in andere Länder weiterreisen - registriert
sind mit Stand 2. Mai rund 64.000 Personen.
Die fehlende Organisation
in der Umsetzung der Vertriebenen-VO zeichnete sich von Anfang an ab. Obwohl
deren Beschluss über viele Tage absehbar war, fing die Registrierung der
in Österreich mittlerweile auffälligen Flüchtlinge
sehr schleppend an - der Rückstau konnte daher nur langsam aufgearbeitet
werden. Erst nach Kritik steigerte man die Ressourcen. Verzögerung bei der
Registrierung bedeutete für die Betroffenen Ausschluss von insb.
Zugang zur Krankenversicherung und Grundversorgung.
Zur Koordination im Umgang
mit Schutzsuchenden richtete Bundeskanzler Karl Nehammer die Stabsstelle
"Ukraine - Flüchtlingskoordination" im Bundeskanzleramt ein und
bestellte am 13. März Michael Takács als
Flüchtlingskoordinator. Zu seinen Aufgaben zählen laut eigenen
Ausführungen "die interministerielle Abstimmung von
Maßnahmen zur Unterbringung und Integration von schutz- und
hilfsbedürftigen Personen aus der Ukraine, die Koordination
von Hilfslieferungen sowie die Zusammenarbeit mit den Bundesländern,
Vertretern der Wirtschaft, NGOs und sonstigen betroffenen Einrichtungen".Grundpfeiler
seiner Arbeit seien der "gemeinsame Austausch, die gegenseitige Weitergabe
von Information und eine engmaschige Zusammenarbeit".
Trotz der Einrichtung der
Stabsstelle und der oben angeführten Verpflichtungen des Staats
gegenüber Schutzsuchenden, denen ein temporäres
Aufenthaltsrecht zusteht, zeichnete sich der Umgang mit letzteren durch
zahlreiche Mängel aus :
- Unterkunft: Zivilgesellschaftliche Organisationen wie
Train of Hope, welche nach wie vor für den abwesenden Staat
einspringen und die Erstaufnahme- und Versorgung übernehmen,
müssen diese aus Spendengeldern finanzieren. Dies weiterhin, zwei
Monate nach der russischen Invasion! Generell orientiert sich die
Versorgung lediglich an der Erstversorgung, längerfristige Versorgung
ist in den vorgesehenen Quartieren z.B. in der Messe Wien weder vorgesehen
noch durchführbar. Vulnerabilitäten werden beim Erstkontakt bzw.
der Erstversorgung nicht erfasst, was eine adäquate Versorgung und
Unterbringung für Menschen, die besonders schutzbedürftig
sind, unmöglich macht.
- Zugang zu
Arbeitsmarkt: Bei der
Ausstellung der blauen Karten, welche Voraussetzung für
Sozialleistungen und den Zugang zum Arbeitsmarkt sind, gab es
Verzögerungen. Weiterhin bedarf es einer
Beschäftigungsbewilligung - ein zusätzlicher bürokratischer Schritt,
der in manchen Bundesländern Wochen dauert.
- Anerkennung von Qualifikationen: Um den eingeräumten Arbeitsmarktzugang effektiv
gewährleisten zu können stellt sich in vielen Bereichen die
Frage, ob und wie erforderliche Ausbildungsabschlüsse aus der Ukraine
in Österreich anerkannt werden.
- Medizinische
Versorgung: Schutzsuchende
wurden erst ab 11. März in die Krankenversicherung nach dem ASVG
einbezogen.
- Zugang zum
Bildungssystem für Kinder:
Ca. 35% der in Österreich registrierten Schutzsuchenden sind Kinder
unter 18 Jahren. Davon waren mit Stand 26. April lediglich ca. 35% bereits
in der Schule. Darüber hinaus brauchen Schulen dringend
Unterstützung. Trotz großen Bedarfs an Ukrainisch
sprachigem Lehrpersonal und Pädagog_innen sind bürokratische Hürden
zur Einstellung von Lehrer_innen aus der Ukraine hoch. Auch eine breitere
Verteilung der Flüchtlinge in ganz Österreich würde
Integration im Bildungsbereich erleichtern.
An der Koordination
zwischen Bund und Ländern, insbesondere was die Umverteilung der
Schutzsuchenden betrifft, mangelt es ebenfalls. Auch die Auseinandersetzung mit
zahlreichen anderen Aspekten ist unzureichend, um den genannten
Verpflichtungen künftig gerecht zu werden:
- Zuverdienst: Es wurde noch immer keine Einigung
hinsichtlich der Zuverdienstgrenze gefunden – auf die Kritik, die
vorgeschlagene Erhöhung wäre nicht gänzlich durchdacht und
stelle eine Inaktivitätsfalle dar, wurde bislang nicht reagiert.
- Kinderbetreuung: Genügend Kapazitäten für
Kinderbetreuung sind unabdingbar, wenn es Frauen mit Kindern
ermöglicht werden soll, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
- Mindestsicherung statt
Grundversorgung: Menschen,
die unter die Vertriebenen-VO fallen, haben Anspruch auf die
Grundversorgung, jedoch nicht wie Asylberechtigte auf die
Mindestsicherung. Fraglich ist demnach, ob Menschen, denen es aufgrund
ihrer Situation unmöglich ist zu arbeiten (Alter, Krankheit,
Behinderung usw.) auf lange Frist auf die Grundversorgung angewiesen sein
werden. Aufgrund dieser Ungleichstellung könnten zahlreiche Personen,
die unter die Vertriebenen-VO fallen, einen Antrag auf internationalen
Schutz stellen, wodurch die Anzahl an Asylanträgen stark steigen
könnte. Darüber hinaus wurde die Anhebung des Tagessatz von
21€ auf 25€ noch nicht umgesetzt.
- Sozialleistungen: Pflegegeld, Familienbeihilfe,
Kinderbetreuungsgeld - aktuell besteht Unklarheit darüber,
welche Ansprüche Schutzsuchende haben bzw. künftig haben
werden.
- Sexuelle Gewalt: Zahlreiche Frauen wurden während des
Kriegs oder auf der Flucht Opfer von sexueller Gewalt, weshalb ein
ausreichendes medizinisches und psychologisches Betreuungsangebot dringend
notwendig ist.
- Menschenhandel: Frauen und Kinder auf der Flucht sind
Gefahren wie Ausbeutung und Menschenhandel ausgesetzt. In Österreich
steigen z.B. die Google-Anfragen nach ukrainischen Frauen. Gerade private
Unterkünfte stellen ein Risiko dar. Des Weiteren muss sichergestellt
werden, dass Schutzsuchende aus der Ukraine am Arbeitsmarkt nicht
ausgenützt werden, erste Kritikpunkte hinsichtlich mangelnder Angaben
auf Vermittlungsplattformen wurden bereits geäußert.
Um Lehren aus der
Vergangenheit hinsichtlich der Integration Geflüchteter zu ziehen, gilt es
daher, bereits frühzeitig zu planen und die notwendigen integrativen
Maßnahmen unmittelbar und in allen Lebensbereichen in die Wege zu leiten.
Da ein wesentlicher Teil der Geflüchteten wahrscheinlich in den
Aufnahmeländern bleiben wird und - sollte Putin seine Aggressionen
fortsetzen - in späterer Folge auch mit Familiennachzug zu rechnen ist,
darf Integration von Tag 1 an nicht verabsäumt werden. Das betrifft die
Wohnsituation genauso wie den verlässlichen Zugang zum Bildungssystem,
Arbeitsmarkt und medizinischer Versorgung. Es braucht hier ein
gesamtstaatliches Vorgehen, das sich sowohl an den Bedürfnissen der
Geflüchteten, als auch der Gesamtgesellschaft orientiert und
europäische Solidarität in den Vordergrund stellt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Welche konkreten
Maßnahmen wurden von welcher Stelle Ihres Ressorts jeweils wann
gesetzt, um eine Integration von schutz- und
hilfsbedürftigen Personen aus der Ukraine ab Tag
1 sicherzustellen?
- Werden vonseiten Ihres
Ministeriums Bedarfsanalysen durchgeführt, die der adäquaten und
vorausschauenden Planung der benötigten Kapazitäten und
Ressourcen zur Integration Schutzsuchender dienen?
- Wenn ja, in welchen
zeitlichen Abständen und mit welchem Ergebnis jeweils?
- Zu den Aufgaben der
Stabsstelle „Ukraine - Flüchtlingskoordination"
gehört u.a. die „interministerielle Abstimmung von
Maßnahmen zur (…) Integration von schutz- und
hilfsbedürftigen Personen aus der Ukraine“.
Welche Zuständigkeiten liegen bei der Integration der
Schutzsuchenden aus der Ukraine im Ressort des BKA (Stabsstelle "Ukraine
- Flüchtlingskoordination") und welche im Ressort des
BMFFIM bzw. wie sind die Zuständigkeiten aufgeteilt? Bitte
um Erläuterung der Entscheidungsstruktur.
- Welche Gespräche
zwischen Michael Takács bzw. der Stabsstelle „Ukraine -
Flüchtlingskoordination" und welcher Stelle Ihres Ressorts gab
es hinsichtlich der Integration Schutzsuchender, die nach der
Vertriebenen-VO registriert wurden, jeweils wann und mit welchem Ergebnis?
- Flüchtlingskoordinator
Michael Takács rechnet mit 200.000 Schutzsuchenden in
Österreich - über dreimal so viele Menschen, wie bereits in
Österreich registriert sind. Im Ö1 Morgenjournal des 28.4 versicherte Michael Takács, bis zu
200.000 Schutzsuchende "können im Ernstfall versorgt
werden". Laut Michael Takács gäbe es in
Österreich keine Engpässe. Welche Vorkehrungen wurden von
welcher Stelle Ihres Ressorts getroffen, um insgesamt 200.000
Personen menschenrechtskonform in Österreich aufnehmen
und integrieren zu können?
- Welche Vorkehrungen
wurden von Ihrem Ressort wann getroffen, um gegenwärtig und
künftig
i. genügend Kinderbetreuungsplätze
sicherzustellen, um erwachsenen Schutzsuchenden die Integration in den
Arbeitsmarkt zu ermöglichen?
ii. ausreichende Kapazitäten für alle
schulpflichtigen Kinder sowie genügend Lehrpersonals sicherzustellen?
iii. ausreichend familiengerechte Unterkünfte
sicherzustellen?
iv. ausreichende medizinische und psychologische
Betreuung sicherzustellen, insb. für Frauen die während des Kriegs
oder auf der Flucht Opfer von sexueller Gewalt wurden?
- Gibt es Anlaufstellen,
die Schutzsuchenden für alle rechtlichen und praktischen Fragen
betreffend Integration zur Verfügung stehen und unterstützen
können?
- Wenn ja, seit wann und
wie viele? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland und Zeitpunkt
der Errichtung der Anlaufstellen.
- Gibt es auf EU-Ebene
einen Austausch zwischen den Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Integration
Schutzsuchender?
- Am 28.4 sagte
ÖVP-Klubobmann August Wöginger „Aus der Ukraine
Geflüchtete sollen Asylberechtigten gleichgestellt werden“. Wann
wurden welche Gespräche zur Gleichbehandlung von Schutzsuchenden, die
nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, mit Asylberechtigten
geführt
- Hinsichtlich
Sozialleistungen wie Familienbeihilfe?
i. Mit welchem Ergebnis?
ii. Welche Positionen wurden jeweils vertreten?
iii. ÖVP-Integrationssprecher Ernst Gödl hat
am 2.5 diese Ankündigung zurückgenommen, es gäbe
"verfassungsrechtliche Bedenken", weitere Verhandlungen sollen
geführt werden. Auf welche "verfassungsrechtlichen Bedenken"
stößt die Gleichstellung von Schutzsuchenden aus der Ukraine mit
Asylberechtigten?
1. Auf welche Sozialleistungen haben Schutzsuchende
Anspruch bzw. auf welche Sozialleistungen werden sie künftig Anspruch
haben?
a. Welche Verhandlungen sollen dazu wann geführt
werden?
b. Wie soll die Finanzierung der Sozialleistungen
für nach der Vertriebenen-VO registrierte Personen zwischen Bund und
Ländern aufgeteilt werden?
- Hinsichtlich des
Zugangs zum Arbeitsmarkt?
i. Mit welchem Ergebnis?
ii. Welche Positionen wurden jeweils vertreten?
iii. Aus welchen Gründen wurde entschieden, dass
Schutzsuchende iSd Vertriebenen-VO eine Beschäftigungsbewilligung
benötigen, anstatt ihnen einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt zu
gewähren, wie Asylberechtigte?
- Werden Menschen, denen
es aufgrund ihrer Situation unmöglich ist zu arbeiten (Alter,
Krankheit, Behinderung usw.), auf lange Frist auf die Grundversorgung
angewiesen sein?
- Welcher Rahmen ist zur
Integration dieser Personen angedacht?
- Als
Familienangehörige nach der Vertriebenen-VO zählen
Ehepartner_innen oder eingetragenen Partnerschaften. Welcher Rahmen ist
für binationale Paare angedacht, welche
nicht verheiratet sind bzw. keine eingetragene Partnerschaft haben?
- Österreich hat nach
Angaben der EU-Kommission rund 74 Millionen Euro als Unterstützung für aus der
Ukraine Geflüchtete erhalten. Welcher Anteil
dieser Mittel wurde bzw. wird für integrative Maßnahmen, soweit
diese in der Zuständigkeit des BMFFIM liegen, Schutzsuchender
verwendet?
- Wofür wurden bzw.
werden diese Mittel jeweils verwendet?
- Wann wurden welche
Gespräche hinsichtlich einer Residenzpflicht geführt?
- Welche Positionen
wurden jeweils vertreten?
- Welche konkreten
Maßnahmen wurden von welcher Stelle Ihres Ressorts jeweils wann
gesetzt, um bei der Integration Schutzsuchender eine
Zusammenarbeit bzw. eine effektive Koordination mit den
Bundesländern und den Gemeinden sicherzustellen?