1098/J XXVII. GP
Eingelangt am 27.02.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
betreffend Ausschreibung von Erasmus+
Erasmus+ ist das EU-Förderprogramm für Bildung, Jugend und Sport, das in derzeitiger Form seit dem Jahr 2014 besteht. Unter dem Dach von „Erasmus+ Jugend in Aktion" sind Fördermöglichkeiten für Jugendprojekte bzw. die außerschulische Jugendarbeit zu finden. Insgesamt stehen im Programm europaweit 14,7 Milliarden Euro an Fördermitteln zur Verfügung, davon entfallen ca. 1,4 Milliarden auf den Jugendbereich. In den letzten sechs Jahren haben mehr als 250 Organisationen und Vereine im Jugendsektor dadurch Projekte umsetzen können. Damit das Programm in den verschiedenen Ländern gut funktioniert und es einen guten Zugang zu jungen Menschen vor Ort gibt, arbeitet die EU dabei mit nationalen Agenturen zusammen.
In der vergangenen Programmperiode wurden die Gelder von
Erasmus+ durch zwei verschiedene Agenturen verwaltet.
„Erasmus+ Jugend in Aktion“ ist in einer eigenen Agentur (bei der
Organisation IZ - Vielfalt - Dialog - Bildung) angesiedelt, die zusätzlich
das Programm „Europäischer Solidaritätskorps“ verwaltet
und außerdem Ressource Center für letzteres in ganz Europa ist.
Erasmus+ für den Bereich Bildung, berufliche Bildung ist bei einer anderen
Agentur angesiedelt, nämlich dem OeAD (Österreichischer
Austauschdienst).
Derzeit läuft die Entscheidung über die Neuvergabe dieser Verwaltungsfunktion. Diese Neuvergabe würde die Programmperiode 2021 bis 2027 betreffen.
Aufgrund einer Presseaussendung der Bundesjugendvertretung, die darauf hinweist, dass eine intransparente Direktvergabe im Raum steht, ist die Befürchtung groß, dass wichtige Unterstützungen für Jugendliche verloren gehen könnten.[1]
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Welcher Auswahlprozess für die Beauftragung der nationalen Agentur im Jugendbereich für die nächste Programmperiode ist geplant? Wird die Verwaltung der Förderung ausgeschrieben?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn nein, warum nicht?
2. Wurde bereits eine Ausschreibung vorausschauend in Hinblick auf die neue Förderperiode 2021-2027 vorbereitet?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, was passiert mit der ausgearbeiteten Ausschreibung?
c. Wenn ja, wann wird diese Ausschreibung veröffentlicht?
3. Welche Ministerien werden in den Auswahlprozess involviert sein?
4. Werden weitere Stakeholder aus dem Jugendbereich einbezogen?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn nein, warum nicht?
5. Welche
Fristen gilt es bei der Ausschreibung zu beachten?
6. Einer Aussendung der Bundesjugendvertretung zu Folge steht im Raum, dass es für die kommende Programmperiode keine öffentliche Ausschreibung und Vergabe geben soll, sondern die Verwaltung des Programmes „Erasmus+ Jugend in Aktion“ direkt an den OeAD gehen soll. Können Sie diese Angaben bestätigen? Steht eine Direktvergabe im Raum?
7. Wenn eine Direktvergabe erfolgt:
a. Warum soll nicht öffentlich ausgeschrieben werden?
b. Wer erhält die Direktvergabe?
8. Wie soll sichergestellt werden, dass hier eine faire Aufteilung der Mittel zwischen formalen Bildungssektor und Jugendlichen passiert?
9. Die LandesjugendreferentInnenkonferenz hat sich auch für die Beibehaltung einer eigenen Nationalagentur für den nonformalen Bereich ausgesprochen.
a. Sind Sie mit den LandesjugendreferentInnen diesbezüglich in Abstimmung?
b. Hat es Gespräche bezüglich Erasmus+ gegeben? Wenn ja, wann und was war das Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
[1] Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200226_OTS0195/bundesjugendvertretung-keine-intransparente-vergabepolitik-auf-kosten-des-jugendbereichs (dl: 27.2.2020)