Eingelangt am 18.05.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Inwiefern erfüllt der Staat
seine Verpflichtungen gegenüber Flüchtlingen aus der Ukraine?
Der bewaffnete Konflikt in
der Ukraine hat dramatische Folgen für die Zivilbevölkerung. Seit der
russischen Invasion am 24. Februar 2022 werden ukrainische Städte
bombardiert und zivile Infrastruktur wird zerstört – es werden
zahlreiche Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht
gemeldet - hunderte Zivilist_innen sind bereits gestorben. Dadurch wurden viele
Menschen dazu gezwungen, ihre Heimat zu verlassen, um sich in den
Nachbarländern in Sicherheit zu bringen.
Nach Angaben des UNHCR
sind mit Stand 26. April 2022 über 5 Millionen Menschen aus der
Ukraine geflohen. Laut UNO gab es seit dem zweiten Weltkrieg keine Fluchtbewegung, die so schnell gewachsen ist. Und derzeit steht kein Ende des Konflikts in Sicht.
Schätzungen zufolge könnte die Anzahl an Schutzsuchenden aus der
Ukraine sogar auf 10 Millionen ansteigen. Die Versorgung und Unterbringung von
hunderttausenden Menschen birgt erhebliche logistische, finanzielle und
institutionelle Herausforderungen für die Aufnahmestaaten, insbesondere
für die Nachbarstaaten der Ukraine, in denen sich aktuell die meisten
Schutzsuchenden aufhalten – allein in Polen halten sich knapp 3
Millionen Menschen aus der Ukraine auf (Stand 26. April). Das Ausmaß der
humanitären Krise wird nach wie vor unterschätzt. Es fehlt an einem
gesamteuropäischen Vorgehen mit zahlreichen Flügen und einer entsprechenden
logistischen Koordination, um die Nachbarstaaten der Ukraine zu
unterstützen und, um die Schutzsuchenden innerhalb Europas zu verteilen.
Auch in Österreich gilt es, für
genügend Aufnahmekapazitäten zu sorgen, um im Umgang mit Schutzsuchenden
organisiert, koordiniert und human vorzugehen: derzeit rechnet man mit 200.000
Schutzsuchenden aus der Ukraine. Es wird damit auch
in unserem Lande dazu kommen, dass Bedarf an Versorgung die
Möglichkeiten überschreitet - trotz der enormen Hilfsbereitschaft von
Seiten der Zivilgesellschaft, die im Moment für den viel zu langsam und
träge agierenden Staat einspringt, wo es nur geht. Das Innenministerium
hat die Grundversorgung an sich nicht resistent und effizient aufgestellt, die
mangelnde Qualität der Unterbringung im Sinne der Kinderrechte,
insbesondere von unbegleiteten Minderjährigen steht schon seit vielen
Jahren in der Kritik, ohne dass es zu einem Umdenken gekommen wäre.
Am 4. März haben die
EU-Staaten den Durchführungsbeschluss 2022/382, basierend auf der Richtlinie 2001/55/EG, einstimmig angenommen. Dieser soll es
ermöglichen, Schutzsuchenden aus der Ukraine schnell und
unbürokratisch ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht zu gewähren.
Der vorübergehende Schutz soll vorerst für ein Jahr gelten, kann
jedoch um insgesamt zwei weitere Jahre verlängert werden.
Die Richtlinie 2001/55/EG
sieht folgende Verpflichtungen des Staats gegenüber Personen, die einen
temporären Schutzstatus erhalten, vor:
- Angemessene
Unterkunft gem Art 13
(1): "Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass
Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, angemessen
untergebracht werden oder gegebenenfalls Mittel für
eine Unterkunft erhalten."
- Sozialleistungen und medizinische Versorgung gem
Art 13 (2-4): "Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass die Personen,
die vorübergehenden Schutz genießen, die notwendige
Hilfe in Form von Sozialleistungen und Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts sowie im Hinblick auf die medizinische
Versorgung erhalten, sofern sie nicht über ausreichende
Mittel verfügen (...) Die Mitgliedstaaten gewähren
Personen, die vorübergehenden Schutz genießen und besondere
Bedürfnisse haben, beispielsweise unbegleitete
Minderjährige oder Personen, die Opfer von Folter, Vergewaltigung
oder sonstigen schwerwiegenden Formen psychischer, körperlicher oder
sexueller Gewalt geworden sind, die erforderliche medizinische
oder sonstige Hilfe."
Innerstaatlich wurde
dieser Beschluss durch die Annahme der Vertriebenen-VO am 11. März 2022 im
Hauptausschuss des Parlaments umgesetzt, auf Basis derer diese Rechte
folgenden Personengruppen, die ab dem 24.2.2022 aus der Ukraine vertrieben
wurden, zu gewähren sind:
- Staatsangehörige
der Ukraine mit Wohnsitz in der Ukraine
- Drittstaatsangehörige
oder Staatenlose mit einem vor dem 24. Februar 2022 gewährten
internationalen Schutzstatus oder vergleichbaren nationalen Schutzstatus
- Familienangehörige
(Ehegatte oder eingetragene Partnerschaft; minderjährige ledige
Kinder; sonstige enge Verwandte, die im selben Haushalt wie die
Vertriebenen gelebt haben und abhängig von ihnen waren)
Umfasst sind auch
ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24.2.2022 in Österreich
rechtmäßig aufhältig waren. Seit Beginn des Konflikts sind rund
277.000 Schutzsuchende nach Österreich eingereist. Geschätzt wird,
dass rund 80 Prozent in andere Länder weiterreisen - registriert
sind mit Stand 2. Mai rund 64.000 Personen.
Die fehlende Organisation
in der Umsetzung der Vertriebenen-VO zeichnete sich von Anfang an ab. Obwohl
deren Beschluss über viele Tage absehbar war, fing die Registrierung der in
Österreich mittlerweile auffälligen Flüchtlinge sehr
schleppend an - der Rückstau konnte daher nur langsam aufgearbeitet
werden. Erst nach Kritik steigerte man die Ressourcen. Verzögerung bei der
Registrierung bedeutete für die Betroffenen Ausschluss von insb.
Zugang zur Krankenversicherung und Grundversorgung.
Zur Koordination im Umgang
mit Schutzsuchenden richtete Bundeskanzler Karl Nehammer die Stabsstelle
"Ukraine - Flüchtlingskoordination" im Bundeskanzleramt ein und
bestellte am 13. März Michael Takács als
Flüchtlingskoordinator. Zu seinen Aufgaben zählen laut eigenen
Ausführungen "die interministerielle Abstimmung von
Maßnahmen zur Unterbringung und Integration von schutz- und
hilfsbedürftigen Personen aus der Ukraine, die Koordination
von Hilfslieferungen sowie die Zusammenarbeit mit den Bundesländern,
Vertretern der Wirtschaft, NGOs und
sonstigen betroffenen Einrichtungen". Grundpfeiler seiner Arbeit
seien der "gemeinsame Austausch, die gegenseitige Weitergabe von Information
und eine engmaschige Zusammenarbeit".
Trotz der Einrichtung der
Stabsstelle und der oben angeführten Verpflichtungen des Staats
gegenüber Schutzsuchenden, denen ein temporäres
Aufenthaltsrecht zusteht, zeichnete sich der Umgang mit letzteren durch
zahlreiche Mängel aus, u.a.:
- Unterkunft: Zivilgesellschaftliche Organisationen wie
Train of Hope, welche nach wie vor für den abwesenden Staat
einspringen und die Erstaufnahme- und Versorgung übernehmen,
müssen diese aus Spendengeldern finanzieren. Dies
weiterhin, zwei Monate nach der russischen Invasion! Generell orientiert
sich die Versorgung lediglich an der Erstversorgung, längerfristige
Versorgung ist in den vorgesehenen Quartieren z.B. in der Messe Wien weder
vorgesehen noch durchführbar. Vulnerabilitäten werden beim
Erstkontakt bzw. der Erstversorgung nicht erfasst, was eine adäquate
Versorgung und Unterbringung für Menschen, die besonders
schutzbedürftig sind, unmöglich macht.
- Fehlende
Infrastruktur um
Menschen, die zwar bereits registriert sind, aber noch nicht in die Grundversorgung
aufgenommen wurden (mit Stand 25 April 2022 rund 18.000 Personen),
umfassend zu betreuen und zu beraten. Die meisten dieser Personen werden
aktuell im Erstversorgungszentrum Leopoldstadt betreut und beraten,
welches ebenfalls von Spenden der Zivilgesellschaft abhängt.
- Privatquartiere: Die Daten zu den zahlreichen
Quartieren, die von Privaten an die BBU gemeldet worden sind, sollen erst
in der dritten Woche des Krieges an die Bundesländer
übermittelt worden sein. Dadurch bildete sich ein entbehrlicher
Flaschenhals, wodurch Frauen und Kinder erst des Nächstens oder später als nötig in ein adäquates Quartier
überstellt wurden.
- Grundversorgung:
Es vermehren sich die Stimmen
über Verzögerungen bei der Auszahlung der Grundversorgung.
Dadurch können Schutzsuchende ihren Lebensunterhalt nicht sichern und
sind weiterhin auf Spenden und Hilfe der Zivilgesellschaft
angewiesen.
An der Koordination
zwischen Bund und Ländern, insbesondere was die Umverteilung der
Schutzsuchenden betrifft, mangelt es ebenfalls. Auch die Auseinandersetzung mit
zahlreichen anderen Aspekten ist unzureichend, um den genannten
Verpflichtungen künftig gerecht zu werden:
- Mindestsicherung statt
Grundversorgung: Menschen,
die nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, haben Anspruch auf die
Grundversorgung, jedoch nicht wie Asylberechtigte auf die
Mindestsicherung. Fraglich ist demnach, ob Menschen, denen es
aufgrund ihrer Situation unmöglich ist zu arbeiten (Alter, Krankheit,
Behinderung usw.) auf lange Frist auf die Grundversorgung angewiesen sein
werden. Aufgrund dieser Ungleichstellung könnten zahlreiche Personen,
die unter die Vertriebenen-VO fallen, einen Antrag auf internationalen
Schutz stellen, wodurch die Anzahl an Asylanträgen stark steigen
könnte.
- Sexuelle Gewalt: Zahlreiche Frauen wurden während des
Kriegs oder auf der Flucht Opfer von sexueller Gewalt, weshalb ein
ausreichendes medizinisches und psychologisches Betreuungsangebot dringend
notwendig ist.
- Menschenhandel: Frauen und Kinder auf der Flucht sind
Gefahren wie Ausbeutung und Menschenhandel ausgesetzt. In Österreich
steigen z.B. die Google-Anfragen nach ukrainischen Frauen. Gerade private
Unterkünfte stellen ein Risiko dar. Des Weiteren muss sichergestellt
werden, dass Schutzsuchende aus der Ukraine am Arbeitsmarkt nicht
ausgenützt werden, erste Kritikpunkte hinsichtlich mangelnder Angaben
auf Vermittlungsplattformen wurden bereits geäußert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Welche Zuständigkeiten
liegen beim Umgang mit Schutzsuchenden aus der Ukraine im Ressort des BKA
(Stabsstelle "Ukraine - Flüchtlingskoordination") und
welche im Ressort des BMI bzw. wie sind die Zuständigkeiten
aufgeteilt? Bitte um Erläuterung der Entscheidungsstruktur.
- Werden von Seiten des
Innenministeriums Bedarfsanalysen durchgeführt, die der
adäquaten und vorausschauenden Planung der humanitären Hilfe dienen
(Kapazitäten, Ressourcen usw., siehe dazu z.B. den humanitären Reaktionsplan des UNHCR)?
- Wenn ja, in welchen
zeitlichen Abständen und mit welchem Ergebnis jeweils?
- Welche Erlässe
existieren im BMI im Hinblick auf Schutzsuchende aus der Ukraine seit wann
und mit welchem genauen Inhalt?
- Gibt es einen Erlass
bzw. Erlässe zum Umgang mit Schutzsuchenden iSd Vertriebenen-VO, die
einen Asylantrag stellen?
i. Wenn ja, seit wann und mit welchem Inhalt?
- Wie verläuft der
Erstkontakt mit Schutzsuchenden aus der Ukraine bzw. die Erstaufnahme- und
Versorgung nach unmittelbarer Ankunft in Österreich? Bitte um
Schilderung des Erstkontakts am Bahnhof/an der Grenze.
- Wie werden Schutzsuchende
aus der Ukraine empfangen und informiert?
i. Stehen Dolmetscher_innen bzw. ukrainisch/russisch
sprachkundige Personen zur Verfügung?
1. Wenn ja, wie viele?
2. Wenn nein, wie wird eine ausreichende Kommunikation
sichergestellt?
- Wann werden welche Informationen
welchen Personen jeweils wie zur Verfügung gestellt?
- Wie werden
Vulnerabilitäten oder besondere Bedürfnisse festgestellt?
i. Mit welchem Ergebnis?
ii. Gibt es hier ein systematisches Vorgehen?
1. Wenn nein, ist die Einrichtung eines systematischen
Vorgehens geplant?
iii. Wie werden diese dokumentiert und in wessen
Verantwortung liegt es, diese Informationen den relevanten Stellen bzw.
Unterbringungsstellen weiterzugeben?
- Wann werden
Gesundheitsuntersuchungen angeboten bzw. durchgeführt?
i. Stehen Dolmetscher_innen bzw. ukrainisch/russisch
sprachkundige Personen zur Verfügung?
1. Wenn ja, wie viele?
2. Wenn nein, wie wird eine ausreichende Kommunikation
sichergestellt?
- Durch welche
Maßnahmen wurden seit wann inwiefern ergriffen, Personen zu
identifizieren, die
i. unbegleitet und minderjährig sind?
ii. erkrankt sind oder eine spezifische medizinische
Versorgung brauchen?
iii. Formen psychischer, physischer oder sexueller
Gewalt erlitten haben?
iv. Zeug_innen von Kriegsverbrechen sind?
v. Opfer von Menschenhandel sind?
vi. aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder
geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig sind?
vii. in welcher anderen Form besonders
schutzbedürftig sind?
- Sollten diese Personen
nicht identifiziert werden, warum nicht?
- Inwiefern wird seit
wann Betroffenen Zugang zu psychologischer Unterstützung
angeboten?
i. Stehen Dolmetscher_innen bzw. ukrainisch/russisch
sprachkundige Personen zur Verfügung?
1. Wenn ja, wie viele?
2. Wenn nein, wie wird eine ausreichende Kommunikation
sichergestellt?
- Mit welchem Ergebnis
zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung jeweils?
- Wie vielen Personen
wurde daher bisher adäquate Hilfe inwiefern und von wem
gewährt, wenn sie
- unbegleitet und
minderjährig sind?
- ein körperliche
oder psychische Behinderung haben?
- fortgeschrittenen
Alters sind?
- erkrankt sind oder eine
spezifische medizinische Versorgung brauchen?
- schwanger sind?
- Formen psychischer,
physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
- Zeug_innen von
Kriegsverbrechen sind?
- Opfer von
Menschenhandel sind?
- aufgrund ihrer
sexuellen Orientierung oder geschlechtsspezifischer Voraussetzungen
besonders schutzbedürftig sind?
- in welcher anderen Form
besonders schutzbedürftig sind?
- Wenn eine Person mit
einer Vulnerabilität (9a-9j) an den Flüchtlingskoordinator
herangetragen wird, wie ist das weitere Vorgehen?
- Gibt es ein
systematisiertes Vorgehen?
- Wenn nein, wieso nicht?
- Wie werden
Schutzsuchende aus der Ukraine infolge des Erstkontakts nach welchen
Kriterien jeweils an welche Unterbringung weitervermittelt, wenn
sie
- nur auf Durchreise
sind?
i. Wie werden Schutzsuchende, die nur auf Durchreise
sind, zur sicheren und organisierten Weiterreise unterstützt?
- planen, sich in
Österreich zu registrieren und längerfristig aufzuhalten?
- nicht unter die
Vertriebenen-VO fallen?
- Wer organisierte und
finanzierte welche wann eröffneten
Aufnahmehallen/zentren für die Erstversorgung?
- Welche Ressourcen
werden vonseiten des Bundes zur Verfügung gestellt?
- Inwiefern ist der Staat
auf Unterstützung vonseiten der Zivilgesellschaft bei der
Erstversorgung angewiesen?
- Gibt es einen
regelmäßigen Austausch zwischen den durchführenden
Organisationen und dem BMI?
i. Welche Treffen haben wann zu welchen Themen
stattgefunden?
- Wodurch wurde diese
Erstversorgung durch die Zivilgesellschaft bis zur Beantwortung der
Anfrage finanziert?
- In welchen Fällen
durch Spenden?
i. Warum muss eine staatliche Verpflichtung durch
Spenden gewährleistet werden?
ii. In welchen Fällen wurde bzw. wird dieser
Missstand wann beendet?
- Wie lange verbleiben
Betroffene durchschnittlich in großen Aufnahmehallen/zentren, bis
sie in geeignete Unterkünfte untergebracht werden, insb. Kinder?
- Wie werden
Schutzsuchende mit Vulnerabilitäten oder besondere
Bedürfnissen untergebracht und versorgt?
- Inwiefern seit wann und
von wem werden die Betroffenen bei der Registrierung über Unterbringung
und andere Rechte informiert?
- Welche Informationen
werden Drittstaatsangehörigen, die keinen Anspruch auf ein
temporäres Aufenthaltsrecht nach der Vertriebenen-VO haben,
mitgeteilt? Gibt es Leitfäden?
- Wurden
Drittstaatsangehörigen Dokumente abgenommen?
i. Wenn ja, aus welchen Gründen und in wie vielen
Fällen?
- Werden
Drittstaatsangehörige darüber informiert, dass sie sich gem
Art. 6 Abs. 5 lit. c SGK legal in Österreich aufhalten dürfen,
zum Zweck der Weiterreise und ggf. zur Legalisierung ihres Aufenthalts?
- Wie viele Personen
erreichten seit 24.2.2022 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung
Österreich?
- Wie viele sind registriert
worden? Bitte um Aufschlüsselung der Anzahl pro Woche und
Registrierungsstelle.
- Wie viele sind weitergereist?
- Wie viele Personen, die nach der
Vertriebenen-VO registriert wurden, wurden wann in die Grundversorgung aufgenommen?
Bitte um Aufschlüsselung nach Woche (seit Kriegsbeginn am 24.2.22)
und Anzahl.
- Gilt für diese
Personen die Zuverdienstgrenze von 110 Euro?
i. Wenn ja, was ist die Konsequenz bei
Überschreitung dieser Grenze?
ii. Wenn nein, warum nicht?
- Welche Nachweise
für die Hilfsbedürftigkeit müssen die Betroffenen
vorbringen?
- Welche Informationen
erhalten die Betroffenen hinsichtlich ihrer Verpflichtungen iZm der
Grundversorgung?
i. Stehen Dolmetscher_innen bzw. ukrainisch/russisch
sprachkundige Personen zur Verfügung?
1. Wenn ja, wie viele?
2. Wenn nein, wie wird eine ausreichende Kommunikation
sichergestellt?
- Wie viele Personen
befinden sich insgesamt in der Grundversorgung? Bitte um
Aufschlüsselung der Grundversorgungsbezieher_innen nach Bundesland
(inkl. Quotenerfüllung in %), Staatsangehörigkeit, Gruppe
(Asylwerber_in, Asylberechtigt, subsidiär schutzberechtigt,
rechtskräftig negativ, Dublin, UMF), nach Woche (seit Kriegsbeginn
am 24.2.22 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung).
- Michael Takács
gab im Ö1 Morgenjournal des 28.4 an, dass von den 64.000
registrierten Personen in Österreich nur 38.000 Personen die
Grundversorgung beziehen. Die restlichen 26.000 Personen würden sich
selbst versorgen. Ansonsten dauere es maximal einige Tage, bis
Schutzsuchende in die Grundversorgung aufgenommen werden. Aufgrund welcher
Datenlage kommt Michael Takács zu diesem Schluss?
- Wie erfolgt die
Auszahlung an Personen mit Aufenthaltsstatus nach der
Vertriebenen-VO?
- Wie lange dauert es im
Durchschnitt, bis registrierte Schutzsuchende in die Grundversorgung
aufgenommen werden bzw. eine Auszahlung bekommen?
- Ist dem
Innenministerium bekannt, dass manche Personen trotz
ordnungsgemäß durchgeführter Registrierung auch über
6 Wochen nach Registrierung noch keine Auszahlung erhalten haben?
i. In wie vielen Fällen hat das stattgefunden?
- Wie viele Personen, die
nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, wurden wann in Bundesbetreuungseinrichtungen
untergebracht? Bitte um Aufschlüsselung nach Woche (seit Kriegsbeginn
am 24.2.22), Anzahl und Bundesland.
- Wie viele davon
i. sind unbegleitet und minderjährig?
ii. haben ein körperliche oder psychische
Behinderung?
iii. sind fortgeschrittenen Alters?
iv. sind erkrankt oder brauchen eine spezifische
medizinische Versorgung?
v. sind schwanger?
vi. haben Formen psychischer, physischer oder sexueller
Gewalt erlitten?
vii. sind Zeug_innen von Kriegsverbrechen?
viii. sind Opfer von Menschenhandel?
ix. sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtsspezifischer
Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
x. in welcher anderen Form besonders
schutzbedürftig?
- Laut 9123/AB gab es
österreichweit mit Stand 14. Januar 2022 insgesamt 6.898
Betreuungsstellen in Bundesbetreuungseinrichtungen. Laut 9742/AB
wurden seitdem seitens des Bundes
"spezielle Nachbarschaftsquartiere" eingerichtet. Wie
viele zusätzliche Betreuungsstellen wurden seit 24.2 vonseiten des
Bundes geschaffen?
- Wie viele
Betreuungsstellen der Grundversorgung gibt es zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung
österreichweit?
- Seit wann wurden durch
welche Maßnahmen private Quartiere an bedürftige Schutzsuchende
vermittelt?
- Gibt es dazu eine
Koordinierung zwischen den Bundesländern und dem Bund?
- Ab wann rief das BMI
Privatpersonen dazu auf, sich bei der BBU zu melden, wenn sie ein Quartier
zur Verfügung stellen wollen?
- Wann wurden die
Informationen hinsichtlich zur Verfügung stehender privaten
Quartieren an die Bundesländer weitergegeben?
- Seit wann wurde durch
welche Maßnahmen sichergestellt, dass die angebotenen privaten
Quartiere sicher und adäquat sowie längerfristig verfügbar
sind?
- Seit wann wurde durch
welche Maßnahmen gewährleistet, dass private
Quartiergeber_innen bei der Unterbringung von Schutzsuchenden
unterstützt werden?
- Wie werden private
Quartiergeber_innen bei der Erstellung von Miet- bzw.
Prekariumsverträgen unterstützt?
- Gibt es Anlaufstellen,
die Schutzsuchenden für alle rechtlichen und praktischen Fragen,
insbesondere betreffend Aufenthaltstitel, Grundversorgung, Betreuung und
Schulfragen von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stehen und
unterstützen können?
- Wenn ja, seit wann und
wie viele? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland und Zeitpunkt
der Errichtung der Anlaufstellen.
- Wie viele Personen, die
nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, wurden wann in privaten
Quartieren, die an die BBU gemeldet worden sind, untergebracht? Bitte
um Aufschlüsselung nach Woche (seit Kriegsbeginn am 24.2.22), Anzahl
und Bundesland.
- Wie viele davon
i. sind unbegleitet und minderjährig?
ii. haben ein körperliche oder psychische
Behinderung?
iii. sind fortgeschrittenen Alters?
iv. sind erkrankt oder brauchen eine spezifische
medizinische Versorgung?
v. sind schwanger?
vi. haben Formen psychischer, physischer oder sexueller
Gewalt erlitten?
vii. sind Zeug_innen von Kriegsverbrechen?
viii. sind Opfer von Menschenhandel?
ix. sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder
geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
x. in welcher anderen Form besonders
schutzbedürftig?
- Wie wurden bzw. werden
Personen, die nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, auf die
Bundesländern verteilt?
- Welche Kriterien kamen
bisher wann diesbezüglich zur Anwendung?
- Wie viele Personen, die
nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, sind seit wann in welchen
Bundesländern untergebracht? Bitte um Aufschlüsselung nach
Woche (seit Kriegsbeginn am 24.2.22), Anzahl, Bundesland und Art der
Unterkunft.
- Wie viele davon
i. sind unbegleitet und minderjährig?
ii. haben ein körperliche oder psychische
Behinderung?
iii. sind fortgeschrittenen Alters?
iv. sind erkrankt oder brauchen eine spezifische
medizinische Versorgung?
v. sind schwanger?
vi. haben Formen psychischer, physischer oder sexueller
Gewalt erlitten?
vii. sind Zeug_innen von Kriegsverbrechen?
viii. sind Opfer von Menschenhandel?
ix. sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder
geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
x. in welcher anderen Form besonders
schutzbedürftig?
- Für wie viele
Personen, die nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, wurden bei den Bundesländern
zur Übernahme in die Grundversorgung angefragt? Bitte
um Aufschlüsselung nach Woche (seit Kriegsbeginn
am 24.2.22), Anzahl und Bundesland.
- Bei wie vielen wurde von den
Bundesländern zugestimmt bzw. abgelehnt?
i. Müssen die Bundesländer bei Ablehnung einen Grund angeben?
- Wie viele davon
i. sind unbegleitet und minderjährig?
ii. haben ein körperliche oder psychische
Behinderung?
iii. sind fortgeschrittenen Alters?
iv. sind erkrankt oder brauchen eine spezifische
medizinische Versorgung?
v. sind schwanger?
vi. haben Formen psychischer, physischer oder sexueller
Gewalt erlitten?
vii. sind Zeug_innen von Kriegsverbrechen?
viii. sind Opfer von Menschenhandel?
ix. sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder
geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
x. in welcher anderen Form besonders schutzbedürftig?
- Wie viele Personen, die
nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, wurden jeweils wann in
die Grundversorgung der Länder überstellt? Bitte um
Aufschlüsselung nach Woche (seit Kriegsbeginn am 24.2.22), Anzahl und
Bundesland.
- Wie viele davon
i. sind unbegleitet und minderjährig?
ii. haben ein körperliche oder psychische
Behinderung?
iii. sind fortgeschrittenen Alters?
iv. sind erkrankt oder brauchen eine spezifische
medizinische Versorgung?
v. sind schwanger?
vi. haben Formen psychischer, physischer oder sexueller
Gewalt erlitten?
vii. sind Zeug_innen von Kriegsverbrechen?
viii. sind Opfer von Menschenhandel?
ix. sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder
geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
x. in welcher anderen Form besonders
schutzbedürftig?
- Wie viele Personen, die
nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, wurden von welchen
Bundesländern aus der Grundversorgung wieder abgemeldet? Bitte
um Aufschlüsselung nach Woche (seit Kriegsbeginn am 24.2.22), Anzahl
und Bundesland.
- Aus welchen
Gründen passiert es, dass Betroffene von den Bundesländern aus
der Grundversorgung abgemeldet werden?
- Was passiert mit den
Betroffenen, wenn sie von den Bundesländern aus der Grundversorgung
abgemeldet werden?
- Wie viele davon
i. sind unbegleitet und minderjährig?
ii. haben ein körperliche oder psychische
Behinderung?
iii. sind fortgeschrittenen Alters?
iv. sind erkrankt oder brauchen eine spezifische
medizinische Versorgung?
v. sind schwanger?
vi. haben Formen psychischer, physischer oder sexueller
Gewalt erlitten?
vii. sind Zeug_innen von Kriegsverbrechen?
viii. sind Opfer von Menschenhandel?
ix. sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder
geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
x. in welcher anderen Form besonders
schutzbedürftig?
- Aus welchen
Gründen passiert(e) es, dass Betroffene von den Bundesländern
aus der Grundversorgung abgemeldet werden?
- Wurde als Grund
mangelnde Möglichkeiten, den Betreuungsbedürfnissen der
besonders schutzwürdigen Personen gerecht zu werden, identifiziert?
i. Wenn ja, inwiefern?
ii. Wenn nein, was sonst?
- Was passiert mit den
Betroffenen, wenn sie von den Bundesländern aus der Grundversorgung
abgemeldet werden?
- Gibt es auf EU-Ebene
einen Austausch zwischen den Mitgliedsstaaten hinsichtlich der vorhandenen
Unterbringungskapazitäten?
- Welcher Rahmen ist
angedacht, um Schutzsuchende vor Missbrauch, Ausbeutung und
Menschenhandel zu bewahren
- auf der Flucht
innerhalb Europas?
- in privaten
Unterkünften?
- am Arbeitsmarkt?
- Flüchtlingskoordinator
Michael Takács rechnet mit 200.000 Schutzsuchenden in
Österreich - über dreimal so viele Menschen, wie bereits in
Österreich registriert sind. Welche Vorkehrungen wurden von
welcher Stelle Ihres Ressorts getroffen, um insgesamt 200.000 Personen
menschenrechtskonform in Österreich aufnehmen, unterbringen und
versorgen zu können?
- Welche Vorkehrungen
wurden von Ihrem Ressort wann getroffen, um gegenwärtig
und künftig
i. ausreichende Unterkünfte sicherzustellen?
ii. ausreichende Kapazitäten zur Unterbringung und
Versorgung von Schutzsuchenden mit Vulnerabilitäten oder besonderen Bedürfnissen?
iii. ausreichende medizinische Versorgung für
Schutzsuchende, inkl. psychologischer Betreuung sicherzustellen?
- Wie viele
Unterbringungsplätze stehen zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung
österreichweit zur Verfügung?
- Wie wird sichergestellt,
dass die neue Regelung des Zuverdienstes keine
Inaktivitätsfalle darstellt?
- Am 28.4 sagte
ÖVP-Klubobmann August Wöginger „Aus
der Ukraine Geflüchtete sollen Asylberechtigten gleichgestellt werden“. Wann wurden welche
Gespräche hinsichtlich der Gleichbehandlung von Schutzsuchenden, die
nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, mit Asylberechtigten - insb.
zu Sozialleistungen wie Mindestsicherung und Kinderbetreuungsgeld
geführt?
- Mit welchem Ergebnis?
- Welche Positionen
wurden jeweils vertreten?
- ÖVP-Integrationssprecher
Ernst Gödl hat am 2.5 diese Ankündigung zurückgenommen, es
gäbe "verfassungsrechtliche Bedenken", weitere
Verhandlungen sollen geführt werden. Auf welche
"verfassungsrechtlichen Bedenken" stößt die
Gleichstellung von Schutzsuchenden aus der Ukraine mit
Asylberechtigten?
i. Welche Verhandlungen sollen dazu wann geführt
werden?
- Werden Menschen, denen
es aufgrund ihrer Situation unmöglich ist zu arbeiten (Alter,
Krankheit, Behinderung usw.), auf lange Frist auf die Grundversorgung
angewiesen sein?
- Wenn ja, was ist bzgl.
dieser Schicksale der Plan?
- Wann wurden welche Gespräche
hinsichtlich einer Residenzpflicht geführt?
- Welche Positionen wurden jeweils vertreten?
- Die EU hat am 4. April
2022 entschieden, den Mitgliedsstaaten 17 Mrd. € zur Verfügung zu
stellen, um "Menschen zu helfen, die vor der
militärischen Aggression Russlands aus der Ukraine fliehen". Die Mittel können demnach
zur Unterstützung aller aus der Ukraine geflüchteten Menschen
genützt werden. Bestehen Überlegungen bzw. Gespräche dazu, jenen
Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine, die zurzeit keinen Anspruch
auf ein temporäres Aufenthaltsrecht haben, mit
Schutzsuchenden iSd Vertriebenen-VO gleichzustellen
- auf nationaler Ebene?
i. Wenn ja, wann, in welchen Gremien und mit welchem
Ergebnis?
- auf europäischer
Ebene?
i. Wenn ja, wann, in welchen Gremien und mit welchem
Ergebnis?
- Als
Familienangehörige nach der Vertriebenen-VO zählen
Ehepartner_innen oder eingetragenen Partnerschaften. Welcher Rahmen ist
für binationale Paare angedacht, welche nicht verheiratet
sind bzw. keine eingetragene Partnerschaft haben?
- Österreich hat nach
Angaben der EU-Kommission rund 74 Millionen Euro
als Unterstützung für aus der Ukraine Geflüchtete erhalten. Wofür wurden bzw. werden diese Mittel
jeweils von wem verwendet?
- Welcher Anteil dieser
Mittel wurde bzw. wird für die adäquate Unterbringung und
Versorgung, soweit diese in der Zuständigkeit des BMI liegt,
Schutzsuchender verwendet?
i. Wofür wurden bzw. werden diese Mittel jeweils
verwendet?
- Werden diese Mittel ausschließlich
für Schutzsuchende iSd Vertriebenen-VO verwendet oder auch für
Drittstaatsangehörige aus der Ukraine, die gem Art. 6 Abs. 5
lit. c SGK einreisen dürfen?
- Haben Sie bzw. Ihr
Ressort sich für die Errichtung einer
Koordinationsstelle für Schutzsuchende aus der Ukraine auf
EU-Ebene eingesetzt?
- Wenn ja, wann und in
welchen Gesprächen?
- Welche konkreten
Maßnahmen wurden von welcher Stelle Ihres Ressorts jeweils wann
gesetzt, um die interministerielle Abstimmung von
Maßnahmen zur Unterbringung von schutz- und
hilfsbedürftigen Personen aus der Ukraine,
sicherzustellen?
- Welche konkreten
Maßnahmen wurden von welcher Stelle Ihres Ressorts jeweils wann
gesetzt, um die Koordination von Hilfslieferungen zwischen
den Bundesländer, Gemeinden, Vertretern der Wirtschaft, NGOs und
sonstigen betroffenen Einrichtungen inwiefern
sicherzustellen?
- Welche konkreten
Maßnahmen wurden von welcher Stelle Ihres Ressorts jeweils wann
gesetzt, um bei der Aufnahme, Versorgung und Unterbringung der
Schutzsuchenden die Zusammenarbeit zwischen den Bundesländer,
Gemeinden, Vertretern der Wirtschaft, NGOs und
sonstigen betroffenen Einrichtungen inwiefern
sicherzustellen?
- Welche konkreten
Maßnahmen wurden von welcher Stelle Ihres Ressorts jeweils wann
gesetzt, um zivilgesellschaftliche Organisationen bei der
Aufnahme, Versorgung und Unterbringung zu unterstützen?
- Welche finanzielle
Unterstützung wurde jeweils wann welchen zivilgesellschaftlichen
Organisation zur Verfügung gestellt bzw. welche
Förderverträge wurden wann abgeschlossen?
i. Welche finanzielle Unterstützung erhielt Train
of Hope seit 24.2 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeanwortung?