10981/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.05.2022
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Inwiefern erfüllt der Staat seine Verpflichtungen gegenüber Flüchtlingen aus der Ukraine? 

 

Der bewaffnete Konflikt in der Ukraine hat dramatische Folgen für die Zivilbevölkerung. Seit der russischen Invasion am 24. Februar 2022 werden ukrainische Städte bombardiert und zivile Infrastruktur wird zerstört – es werden zahlreiche Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht gemeldet - hunderte Zivilist_innen sind bereits gestorben. Dadurch wurden viele Menschen dazu gezwungen, ihre Heimat zu verlassen, um sich in den Nachbarländern in Sicherheit zu bringen.

Nach Angaben des UNHCR sind mit Stand 26. April 2022 über 5 Millionen Menschen aus der Ukraine geflohen. Laut UNO gab es seit dem zweiten Weltkrieg keine Fluchtbewegung, die so schnell gewachsen ist. Und derzeit steht kein Ende des Konflikts in Sicht. Schätzungen zufolge könnte die Anzahl an Schutzsuchenden aus der Ukraine sogar auf 10 Millionen ansteigen. Die Versorgung und Unterbringung von hunderttausenden Menschen birgt erhebliche logistische, finanzielle und institutionelle Herausforderungen für die Aufnahmestaaten, insbesondere für die Nachbarstaaten der Ukraine, in denen sich aktuell die meisten Schutzsuchenden aufhalten – allein in Polen halten sich knapp 3 Millionen Menschen aus der Ukraine auf (Stand 26. April). Das Ausmaß der humanitären Krise wird nach wie vor unterschätzt. Es fehlt an einem gesamteuropäischen Vorgehen mit zahlreichen Flügen und einer entsprechenden logistischen Koordination, um die Nachbarstaaten der Ukraine zu unterstützen und, um die Schutzsuchenden innerhalb Europas zu verteilen. Auch in Österreich gilt es, für genügend Aufnahmekapazitäten zu sorgen, um im Umgang mit Schutzsuchenden organisiert, koordiniert und human vorzugehen: derzeit rechnet man mit 200.000 Schutzsuchenden aus der Ukraine. Es wird damit auch in unserem Lande dazu kommen, dass Bedarf an Versorgung die Möglichkeiten überschreitet - trotz der enormen Hilfsbereitschaft von Seiten der Zivilgesellschaft, die im Moment für den viel zu langsam und träge agierenden Staat einspringt, wo es nur geht. Das Innenministerium hat die Grundversorgung an sich nicht resistent und effizient aufgestellt, die mangelnde Qualität der Unterbringung im Sinne der Kinderrechte, insbesondere von unbegleiteten Minderjährigen steht schon seit vielen Jahren in der Kritik, ohne dass es zu einem Umdenken gekommen wäre. 

Am 4. März haben die EU-Staaten den Durchführungsbeschluss 2022/382, basierend auf der Richtlinie 2001/55/EG, einstimmig angenommen. Dieser soll es ermöglichen, Schutzsuchenden aus der Ukraine schnell und unbürokratisch ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht zu gewähren. Der vorübergehende Schutz soll vorerst für ein Jahr gelten, kann jedoch um insgesamt zwei weitere Jahre verlängert werden.

Die Richtlinie 2001/55/EG sieht folgende Verpflichtungen des Staats gegenüber Personen, die einen temporären Schutzstatus erhalten, vor: 

Innerstaatlich wurde dieser Beschluss durch die Annahme der Vertriebenen-VO am 11. März 2022 im Hauptausschuss des Parlaments umgesetzt, auf Basis derer diese Rechte folgenden Personengruppen, die ab dem 24.2.2022 aus der Ukraine vertrieben wurden, zu gewähren sind: 

Umfasst sind auch ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24.2.2022 in Österreich rechtmäßig aufhältig waren. Seit Beginn des Konflikts sind rund 277.000 Schutzsuchende nach Österreich eingereist. Geschätzt wird, dass rund 80 Prozent in andere Länder weiterreisen - registriert sind mit Stand 2. Mai rund 64.000 Personen. 

Die fehlende Organisation in der Umsetzung der Vertriebenen-VO zeichnete sich von Anfang an ab. Obwohl deren Beschluss über viele Tage absehbar war, fing die Registrierung der in Österreich mittlerweile auffälligen Flüchtlinge sehr schleppend an - der Rückstau konnte daher nur langsam aufgearbeitet werden. Erst nach Kritik steigerte man die Ressourcen. Verzögerung bei der Registrierung bedeutete für die Betroffenen Ausschluss von insb. Zugang zur Krankenversicherung und Grundversorgung.

Zur Koordination im Umgang mit Schutzsuchenden richtete Bundeskanzler Karl Nehammer die Stabsstelle "Ukraine - Flüchtlingskoordination" im Bundeskanzleramt ein und bestellte am 13. März Michael Takács als Flüchtlingskoordinator. Zu seinen Aufgaben zählen laut eigenen Ausführungen "die interministerielle Abstimmung von Maßnahmen zur Unterbringung und Integration von schutz- und hilfsbedürftigen Personen aus der Ukraine, die Koordination von Hilfslieferungen sowie die Zusammenarbeit mit den Bundesländern, Vertretern der Wirtschaft, NGOs und sonstigen betroffenen Einrichtungen". Grundpfeiler seiner Arbeit seien der "gemeinsame Austausch, die gegenseitige Weitergabe von Information und eine engmaschige Zusammenarbeit". 

Trotz der Einrichtung der Stabsstelle und der oben angeführten Verpflichtungen des Staats gegenüber Schutzsuchenden, denen ein temporäres Aufenthaltsrecht zusteht, zeichnete sich der Umgang mit letzteren durch zahlreiche Mängel aus: 

An der Koordination zwischen Bund und Ländern, insbesondere was die Umverteilung der Schutzsuchenden betrifft, mangelt es ebenfalls. Auch die Auseinandersetzung mit zahlreichen anderen Aspekten ist unzureichend, um den genannten Verpflichtungen künftig gerecht zu werden: 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

 

  1. Welche Zuständigkeiten liegen beim Umgang mit Schutzsuchenden aus der Ukraine im Ressort des BKA (Stabsstelle "Ukraine - Flüchtlingskoordination") und welche im Ressort des BMI bzw. wie sind die Zuständigkeiten aufgeteilt? Bitte um Erläuterung der Entscheidungsstruktur.
  2. Michael Takács ist gelernter Polizist und seit 2009, mit Unterbrechungen, in verschiedenen Funktionen im Innenministerium tätig, war 2015 bis 2016 Kabinettreferent von Christian Konrad und zuletzt Kabinettschef-Stellvertreter von Innenminister Gerhard Karner. Bei der derzeitigen Situation handelt es sich um eine humanitäre Krise, von größerem Ausmaß als "2015". Damals holte sich die Innenministerin neben Christian Konrad Expertise für humanitäre Hilfe ins Ressort für Fragen der Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen (siehe z.B. in Bezug auf Schutzsuchende aus der Ukraine den humanitären Reaktionsplan des UNHCR). Inwiefern greift die Stabsstelle "Ukraine - Flüchtlingskoordination" auf Expertise zurück hinsichtlich
    1. der Erstaufnahme- und Versorgung von Schutzsuchenden?
    2. der Unterbringung bzw. der logistischen Koordination der Unterbringung Schutzsuchender?
    3. der adäquaten Unterbringung und Betreuung für besonders schutzbedürftigen Personen?
    4. der medizinischen Versorgung Schutzsuchender?
    5. der Integration in den Arbeitsmarkt?
    6. der Integration ins Bildungssystem für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, inkl. der Schaffung ausreichender Kapazitäten zur Integration aller schulpflichtigen Kinder ins Bildungssystem und der Sicherstellung ausreichenden Lehrpersonals? 
  1. Wann, aus welchen Gründen und mit welchen Ergebnissen wurden welche Expert_innen jeweils von der Stabsstelle "Ukraine - Flüchtlingskoordination" konsultiert? Bitte um Auflistung der Termine und Gesprächsthemen. 
  2. Sollte die Stabsstelle "Ukraine - Flüchtlingskoordination" auf keine Expertise zurückgreifen, warum nicht? 
  3. Werden von der Stabsstelle "Ukraine - Flüchtlingskoordination" bzw. von Flüchtlingskoordinator Michael Takács oder von einer sonstigen Stelle aus dem Ressort des Innenministeriums oder Bundeskanzleramts (bitte um Nennung der Person bzw. Einheit) Bedarfsanalysen durchgeführt, die der adäquaten und vorausschauenden Planung der humanitären Hilfe dienen (Kapazitäten, Ressourcen usw.)?
    1. Wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen und mit welchem Ergebnis jeweils?
  1. Wie viele Mitarbeiter_innen sind in der Stabsstelle "Ukraine - Flüchtlingskoordination" mit welchen Aufgaben und mit welchem Stundenausmaß beschäftigt?
  2. Welche weiteren Ressourcen stehen der Stabsstelle "Ukraine - Flüchtlingskoordination" bzw. Flüchtlingskoordinator Michael Takács jeweils wofür zur Verfügung? 
    1. Gibt es ein Budget?

                                          i.    Wenn ja, wie hoch ist es?

                                        ii.    Wenn ja, für welchen Zeitraum?

  1. Welche Erlässe wurden in Bezug auf Schutzsuchende aus der Ukraine vonseiten Ihres Ressorts oder anderer Ressorts jeweils wann und aus welchen Gründen herausgegeben? 
  2. Wie verläuft der Erstkontakt mit Schutzsuchenden aus der Ukraine bzw. die Erstaufnahme- und Versorgung nach unmittelbarer Ankunft in Österreich? Bitte um Schilderung des Erstkontakts am Bahnhof/an der Grenze. 
    1. Wie werden Schutzsuchende aus der Ukraine empfangen und informiert? 

                                          i.    Stehen Dolmetscher_innen bzw. ukrainisch/russisch sprachkundige Personen zur Verfügung?

1.    Wenn ja, wie viele?

2.    Wenn nein, wie wird eine ausreichende Kommunikation sichergestellt?

    1. Wann werden welche Informationen welchen Personen jeweils wie zur Verfügung gestellt? 
    2. Wie werden Vulnerabilitäten oder besondere Bedürfnisse festgestellt? 

                                          i.    Mit welchem Ergebnis?

                                        ii.    Gibt es hier ein systematisches Vorgehen?

1.    Wenn nein, ist die Einrichtung eines systematischen Vorgehens geplant?

                                       iii.    Wie werden diese dokumentiert und in wessen Verantwortung liegt es, diese Informationen den relevanten Stellen bzw. Unterbringungsstellen weiterzugeben?

    1. Wann werden von wem Gesundheitsuntersuchungen angeboten bzw. durchgeführt? 

                                          i.    Stehen Dolmetscher_innen bzw. ukrainisch/russisch sprachkundige Personen zur Verfügung?

1.    Wenn ja, wie viele?

2.    Wenn nein, wie wird eine ausreichende Kommunikation sichergestellt?

    1. Durch welche Maßnahmen wurde seit wann, von wem und inwiefern ergriffen, Personen zu identifizieren, die 

                                          i.    unbegleitet und minderjährig sind?

                                        ii.    erkrankt sind oder eine spezifische medizinische Versorgung brauchen? 

                                       iii.    Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?

                                       iv.    Zeug_innen von Kriegsverbrechen sind?

                                        v.    Opfer von Menschenhandel sind?

                                       vi.    aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig sind?

                                      vii.    in welcher anderen Form besonders schutzbedürftig sind?

    1. Sollten diese Personen nicht identifiziert werden, warum nicht? 
    2. Inwiefern wird seit wann Betroffenen Zugang zu psychologischer Unterstützung angeboten?

                                          i.    Stehen Dolmetscher_innen bzw. ukrainisch/russisch sprachkundige Personen zur Verfügung?

1.    Wenn ja, wie viele?

2.    Wenn nein, wie wird eine ausreichende Kommunikation sichergestellt?

                                        ii.    Mit welchem Ergebnis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung jeweils (für Maßnahmen nach e.i.-vii.)?

  1. Wie vielen Personen wurde daher bisher adäquate Hilfe inwiefern und von wem gewährt, wenn sie
    1. unbegleitet und minderjährig sind?
    2. ein körperliche oder psychische Behinderung haben?
    3. fortgeschrittenen Alters sind?
    4. erkrankt sind oder eine spezifische medizinische Versorgung brauchen? 
    5. schwanger sind?
    6. Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
    7. Zeug_innen von Kriegsverbrechen sind?
    8. Opfer von Menschenhandel sind?
    9. aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig sind?
    10. in welcher anderen Form besonders schutzbedürftig sind?
    11. Mit welchem Ergebnis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung jeweils (für Maßnahmen nach 10.a-j.)?
    12. Wenn eine Person mit einer Vulnerabilität (9a-9j) an den Flüchtlingskoordinator herangetragen wird, wie ist das weitere Vorgehen?

                                          i.    Gibt es ein systematisiertes Vorgehen?

1.    Wenn ja, inwiefern seit wann

2.    Wenn nein, wieso nicht?

  1. Nach welchen Kriterien wurden Schutzsuchende aus der Ukraine infolge des Erstkontakts nach welchen Kriterien jeweils an welche Unterbringung weitervermittelt, wenn sie 
    1. nur auf Durchreise sind?

                                          i.    Wie werden Schutzsuchende, die nur auf Durchreise sind, zur sicheren und organisierten Weiterreise unterstützt?

    1. planen, sich in Österreich zu registrieren und längerfristig aufzuhalten?
    2. nicht unter die Vertriebenen-VO fallen? 
    3. Mit welchem Bedarf an Unterbringungen jeweils in den Fällen 11.a.-c. (seit Februar 2022 pro Monat)?
    4. Welche Ressourcen stehen hier für den Erstkontakt zur Verfügung? Wer führt diesen durch? Werden hier Dolmetscher_innen bzw. Sprachkundige zur Verfügung gestellt?
    5. Wie und wer stellt hier Informationsmaterial zur Verfügung?
  1. Wer organisierte und finanzierte welche wann eröffneten Aufnahmehallen/zentren für die Erstversorgung?
    1. Welche Ressourcen werden vonseiten des Bundes zur Verfügung gestellt?
  1. Inwiefern war der Staat bis zur Anfragebeantwortung auf Unterstützung vonseiten der Zivilgesellschaft bei der Erstversorgung angewiesen?
    1. Gibt es einen regelmäßigen Austausch zwischen den durchführenden Organisationen und der Stabsstelle im BKA?

                                          i.    Wenn ja, wie oft gab es Treffen und zu welchen Themen

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht, wenn es doch Aufgabe der Stabsstelle ist, die wesentlichen Akteure zusammenzuführen? 

  1. Wodurch wurde diese Erstversorgung durch die Zivilgesellschaft bis zur Beantwortung der Anfrage finanziert? 
    1. In welchen Fällen durch Spenden?

                                          i.    Warum muss eine staatliche Verpflichtung durch Spenden gewährleistet werden?

                                        ii.    In welchen Fällen wurde bzw. wird dieser Missstand wann beendet?

  1. Wie lange verbleiben Betroffene durchschnittlich in großen Aufnahmehallen/zentren, bis sie in geeignete Unterkünfte untergebracht werden, insb. Kinder?
  2. Wie werden Schutzsuchende mit Vulnerabilitäten oder besondere Bedürfnissen untergebracht und versorgt?
  3. Inwiefern, seit wann und von wem werden die Betroffenen bei der Registrierung über Unterbringung und andere Rechte informiert?
  4. Welche Informationen werden Drittstaatsangehörigen, die keinen Anspruch auf ein temporäres Aufenthaltsrecht nach der Vertriebenen-VO haben, mitgeteilt? Gibt es Leitfäden?
    1. Werden Drittstaatsangehörige darüber informiert, dass sie sich gem Art. 6 Abs. 5 lit. c SGK legal in Österreich aufhalten dürfen, zum Zweck der Weiterreise und ggf. zur Legalisierung ihres Aufenthalts?
  1. Wurden Drittstaatsangehörigen Dokumente abgenommen?
    1. Wenn ja, aus welchen Gründen und in wie vielen Fällen?
  1. Wie viele Personen erreichten seit 24.2.2022 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung Österreich?
    1. Wie viele sind registriert worden? Bitte um Aufschlüsselung der Anzahl pro Woche und Registrierungsstelle. 
    2. Wie viele sind weitergereist?
  1. Wie viele Personen, die nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, wurden wann in die Grundversorgung aufgenommen? Bitte um Aufschlüsselung nach Woche (seit Kriegsbeginn am 24.2.22) und Anzahl. 
    1. Welche Nachweise für die Hilfsbedürftigkeit müssen die Betroffenen vorbringen?
  1. Gilt für diese Personen die Zuverdienstgrenze von 110 Euro?
    1. Wenn ja, was ist die Konsequenz bei Überschreitung dieser Grenze?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Welche Informationen erhalten die Betroffenen hinsichtlich ihrer Verpflichtungen iZm der Grundversorgung?
    1. Stehen Dolmetscher_innen bzw. ukrainisch/russisch sprachkundige Personen zur Verfügung?

                                          i.    Wenn ja, wie viele?

                                        ii.    Wenn nein, wie wird eine ausreichende Kommunikation sichergestellt?

  1. Wie viele Personen befinden sich insgesamt in der Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung der Grundversorgungsbezieher_innen nach Bundesland (inkl. Quotenerfüllung in %), Staatsangehörigkeit, Gruppe (Asylwerber_in, Asylberechtigt, subsidiär schutzberechtigt, rechtskräftig negativ, Dublin, UMF), nach Woche (seit Kriegsbeginn am 24.2.22 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung).
  2. Michael Takács gab im Ö1 Morgenjournal des 28.4 an, dass von den 64.000 registrierten Personen in Österreich nur 38.000 Personen die Grundversorgung beziehen. Die restlichen 26.000 Personen würden sich selbst versorgen. Ansonsten dauere es maximal einige Tage, bis Schutzsuchende in die Grundversorgung aufgenommen werden. Aufgrund welcher Datenlage kommt Michael Takács zu diesem Schluss? 
    1. Wie erfolgt die Auszahlung an Personen mit Aufenthaltsstatus nach der Vertriebenen-VO?
    2. Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis registrierte Schutzsuchende in die Grundversorgung aufgenommen werden bzw. eine Auszahlung bekommen?
    3. Ist dem Flüchtlingskoordinator bekannt, dass manche Personen trotz ordnungsgemäß durchgeführter Registrierung auch über 6 Wochen nach Registrierung noch keine Auszahlung erhalten haben?

                                          i.    In wie vielen Fällen hat das stattgefunden?

  1. Wie viele Personen, die nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, wurden wann in Bundesbetreuungseinrichtungen untergebracht? Bitte um Aufschlüsselung nach Woche (seit Kriegsbeginn am 24.2.22), Anzahl und Bundesland.
    1. Wie viele davon

                                          i.    sind unbegleitet und minderjährig?

                                        ii.    haben ein körperliche oder psychische Behinderung?

                                       iii.    sind fortgeschrittenen Alters?

                                       iv.    sind erkrankt oder brauchen eine spezifische medizinische Versorgung? 

                                        v.    sind schwanger?

                                       vi.    haben Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten?

                                      vii.    sind Zeug_innen von Kriegsverbrechen?

                                     viii.    sind Opfer von Menschenhandel?

                                       ix.    sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?

                                        x.    in welcher anderen Form besonders schutzbedürftig?

  1. Laut 9123/AB gab es österreichweit mit Stand 14. Januar 2022 insgesamt 6.898 Betreuungsstellen in Bundesbetreuungseinrichtungen. Laut 9742/AB wurden seitdem seitens des Bundes "spezielle Nachbarschaftsquartiere" eingerichtet. Wie viele zusätzliche Betreuungsstellen wurden seit 24.2 vonseiten des Bundes geschaffen? 
    1. Wie viele Betreuungsstellen der Grundversorgung gibt es zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung österreichweit?
  1. Seit wann wurden durch welche Maßnahmen private Quartiere an bedürftige Schutzsuchende vermittelt? 
  2. Gibt es dazu eine Koordinierung zwischen den Bundesländern und dem Bund?
  3. Ab wann rief das BMI Privatpersonen dazu auf, sich bei der BBU zu melden, wenn sie ein Quartier zur Verfügung stellen wollen?
  4. Wann wurden die Informationen hinsichtlich zur Verfügung stehender privaten Quartieren an die Bundesländer weitergegeben?
  5. Seit wann wurde durch welche Maßnahmen sichergestellt, dass die angebotenen privaten Quartiere sicher und adäquat sowie längerfristig verfügbar sind? 
  6. Seit wann wurde durch welche Maßnahmen gewährleistet, dass private Quartiergeber_innen bei der Unterbringung von Schutzsuchenden unterstützt werden? 
    1. Wie werden private Quartiergeber_innen bei der Erstellung von Miet- bzw. Prekariumsverträgen unterstützt? 
  1. Gibt es Anlaufstellen, die Schutzsuchenden für alle rechtlichen und praktischen Fragen, insbesondere betreffend Aufenthaltstitel, Grundversorgung, Betreuung und Schulfragen von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stehen und unterstützen können?
    1. Wenn ja, seit wann und wie viele? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland und Zeitpunkt der Errichtung der Anlaufstellen. 
  1. Wie viele Personen, die nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, wurden wann in privaten Quartieren, die an die BBU gemeldet worden sind, untergebracht? Bitte um Aufschlüsselung nach Woche (seit Kriegsbeginn am 24.2.22), Anzahl und Bundesland.
    1. Wie viele davon

                                          i.    sind unbegleitet und minderjährig?

                                        ii.    haben ein körperliche oder psychische Behinderung?

                                       iii.    sind fortgeschrittenen Alters?

                                       iv.    sind erkrankt oder brauchen eine spezifische medizinische Versorgung? 

                                        v.    sind schwanger?

                                       vi.    haben Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten?

                                      vii.    sind Zeug_innen von Kriegsverbrechen?

                                     viii.    sind Opfer von Menschenhandel?

                                       ix.    sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?

                                        x.    in welcher anderen Form besonders schutzbedürftig?

  1. Wie wurden bzw. werden Personen, die nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, auf die Bundesländern verteilt?
    1. Welche Kriterien kamen bisher wann diesbezüglich zur Anwendung? 
    2. Bitte beschreiben Sie die Vorgangsweise bei der Koordination der Verteilung. Welche Rolle spielt der Flüchtlingskoordinator in diesem Kontext?
    3. Steht der Flüchtlingskoordinator in einem ständigen Austausch mit den zuständigen Landesräten?

                                          i.    Wenn ja, mit allen Ländern oder nur mit manchen? In welchen zeitlichen Abständen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

  1. Wie viele Personen, die nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, sind seit wann in welchen Bundesländern untergebracht? Bitte um Aufschlüsselung nach Woche (seit Kriegsbeginn am 24.2.22), Anzahl, Bundesland und Art der Unterkunft. 
    1. Wie viele davon

                                          i.    sind unbegleitet und minderjährig?

                                        ii.    haben ein körperliche oder psychische Behinderung?

                                       iii.    sind fortgeschrittenen Alters?

                                       iv.    sind erkrankt oder brauchen eine spezifische medizinische Versorgung? 

                                        v.    sind schwanger?

                                       vi.    haben Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten?

                                      vii.    sind Zeug_innen von Kriegsverbrechen?

                                     viii.    sind Opfer von Menschenhandel?

                                       ix.    sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?

                                        x.    in welcher anderen Form besonders schutzbedürftig?

  1. Für wie viele Personen, die nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, wurden bei den Bundesländern zur Übernahme in die Grundversorgung angefragt? Bitte um Aufschlüsselung nach Woche (seit Kriegsbeginn am 24.2.22), Anzahl und Bundesland.
    1. Wie viele davon

                                          i.    sind unbegleitet und minderjährig?

                                        ii.    haben ein körperliche oder psychische Behinderung?

                                       iii.    sind fortgeschrittenen Alters?

                                       iv.    sind erkrankt oder brauchen eine spezifische medizinische Versorgung? 

                                        v.    sind schwanger?

                                       vi.    haben Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten?

                                      vii.    sind Zeug_innen von Kriegsverbrechen?

                                     viii.    sind Opfer von Menschenhandel?

                                       ix.    sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?

                                        x.    in welcher anderen Form besonders schutzbedürftig?

  1. Bei wie vielen wurde von den Bundesländern zugestimmt? Bitte um Aufschlüsselung nach Woche (seit Kriegsbeginn am 24.2.22), Anzahl und Bundesland.Bitte um Aufschlüsselung nach Woche (seit Kriegsbeginn am 24.2.22), Anzahl und Bundesland.
    1. Wie viele davon

                                          i.    sind unbegleitet und minderjährig?

                                        ii.    haben ein körperliche oder psychische Behinderung?

                                       iii.    sind fortgeschrittenen Alters?

                                       iv.    sind erkrankt oder brauchen eine spezifische medizinische Versorgung? 

                                        v.    sind schwanger?

                                       vi.    haben Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten?

                                      vii.    sind Zeug_innen von Kriegsverbrechen?

                                     viii.    sind Opfer von Menschenhandel?

                                       ix.    sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?

                                        x.    in welcher anderen Form besonders schutzbedürftig?

  1. Müssen die Bundesländer bei Ablehnung einen Grund angeben? 
  2. Wie viele Personen, die nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, wurden jeweils wann in die Grundversorgung der Länder überstellt? Bitte um Aufschlüsselung nach Woche (seit Kriegsbeginn am 24.2.22), Anzahl und Bundesland.
    1. Wie viele davon

                                          i.    sind unbegleitet und minderjährig?

                                        ii.    haben ein körperliche oder psychische Behinderung?

                                       iii.    sind fortgeschrittenen Alters?

                                       iv.    sind erkrankt oder brauchen eine spezifische medizinische Versorgung? 

                                        v.    sind schwanger?

                                       vi.    haben Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten?

                                      vii.    sind Zeug_innen von Kriegsverbrechen?

                                     viii.    sind Opfer von Menschenhandel?

                                       ix.    sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?

                                        x.    in welcher anderen Form besonders schutzbedürftig?

  1. Wie viele Personen, die nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, wurden von welchen Bundesländern aus der Grundversorgung wieder abgemeldet? Bitte um Aufschlüsselung nach Woche (seit Kriegsbeginn am 24.2.22), Anzahl und Bundesland.
    1. Aus welchen Gründen passiert es, dass Betroffene von den Bundesländern aus der Grundversorgung abgemeldet werden? 
    2. Was passiert mit den Betroffenen, wenn sie von den Bundesländern aus der Grundversorgung abgemeldet werden?
    3. Wie viele davon

                                          i.    sind unbegleitet und minderjährig?

                                        ii.    haben ein körperliche oder psychische Behinderung?

                                       iii.    sind fortgeschrittenen Alters?

                                       iv.    sind erkrankt oder brauchen eine spezifische medizinische Versorgung? 

                                        v.    sind schwanger?

                                       vi.    haben Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten?

                                      vii.    sind Zeug_innen von Kriegsverbrechen?

                                     viii.    sind Opfer von Menschenhandel?

                                       ix.    sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?

                                        x.    in welcher anderen Form besonders schutzbedürftig?

    1. Wurde als Grund die mangelnden Möglichkeiten, den Betreuungsbedürfnissen der besonders schutzwürdigen Personen gerecht zu werden, identifiziert?

                                          i.    Wenn ja, inwiefern?

                                        ii.    Wenn nein, was sonst?

    1. Was passiert mit den Betroffenen, wenn sie von den Bundesländern aus der Grundversorgung abgemeldet werden?
  1. Gibt es auf EU-Ebene einen Austausch zwischen den Mitgliedsstaaten hinsichtlich der vorhandenen Unterbringungskapazitäten? 
  2. Welcher Rahmen ist angedacht, um Schutzsuchende vor Missbrauch, Ausbeutung und Menschenhandel zu bewahren
    1. auf der Flucht innerhalb Europas? 
    2. in privaten Unterkünften? 
    3. am Arbeitsmarkt?
  1. Flüchtlingskoordinator Michael Takács rechnet mit 200.000 Schutzsuchenden in Österreich - über dreimal so viele Menschen, wie bereits in Österreich registriert sind. Im Ö1 Morgenjournal des 28.4 versicherte Michael Takács, bis zu 200.000 Schutzsuchende "können im Ernstfall versorgt werden". Laut Michael Takács gäbe es in Österreich keine Engpässe. Welche Vorkehrungen wurden von der Stabsstelle "Ukraine - Flüchtlingskoordination" oder wem anderen wann getroffen, um insgesamt 200.000 Personen menschenrechtskonform in Österreich aufnehmen, unterbringen und integrieren zu können? 
    1. Welche Vorkehrungen wurden von der Stabsstelle "Ukraine - Flüchtlingskoordination" oder von wem anderen wann getroffen, um gegenwärtig und künftig 

                                          i.    ausreichende Unterkünfte sicherzustellen?

                                        ii.    ausreichende medizinische Versorgung für Schutzsuchende, inkl. psychologischer Betreuung sicherzustellen? 

                                       iii.    genügend Kinderbetreuungsplätze sicherzustellen, um erwachsenen Schutzsuchenden die Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen? 

                                       iv.    ausreichende Kapazitäten für alle schulpflichtigen Kinder sowie genügend Lehrpersonal sicherzustellen?

  1. Wie wird sichergestellt, dass die neue Regelung des Zuverdienstes keine Inaktivitätsfalle darstellt? 
  2. Am 28.4 sagte ÖVP-Klubobmann August Wöginger „Aus der Ukraine Geflüchtete sollen Asylberechtigten gleichgestellt werden“. Wann wurden welche Gespräche hinsichtlich der Gleichbehandlung von Schutzsuchenden, die nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, mit Asylberechtigten - insb. zu Sozialleistungen wie Mindestsicherung und Kinderbetreuungsgeld geführt?
    1. Mit welchem Ergebnis?
    2. Welche Positionen wurden jeweils vertreten?
    3. ÖVP-Integrationssprecher Ernst Gödl hat am 2.5 diese Ankündigung zurückgenommen, es gäbe "verfassungsrechtliche Bedenken", weitere Verhandlungen sollen geführt werden. Auf welche "verfassungsrechtlichen Bedenken" stößt die Gleichstellung von Schutzsuchenden aus der Ukraine mit Asylberechtigten? 

                                          i.    Auf welche Sozialleistungen haben Schutzsuchende Anspruch bzw. auf welche Sozialleistungen werden sie künftig Anspruch haben?

1.    Welche Verhandlungen sollen dazu wann geführt werden? 

2.    Wie soll die Finanzierung der Sozialleistungen für nach der Vertriebenen-VO registrierte Personen zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden? 

  1. Werden Menschen, denen es aufgrund ihrer Situation unmöglich ist zu arbeiten (Alter, Krankheit, Behinderung usw.), auf lange Frist auf die Grundversorgung angewiesen sein? 
    1. Wenn ja, was ist bezüglich dieser Schicksale der Plan?
  1. Wann wurden welche Gespräche hinsichtlich einer Residenzpflicht geführt? 
    1. Welche Positionen wurden jeweils vertreten?
  1. Die EU hat am 4. April 2022 entschieden, den Mitgliedsstaaten 17 Mrd. € zur Verfügung zu stellen, um "Menschen zu helfen, die vor der militärischen Aggression Russlands aus der Ukraine fliehen". Die Mittel können demnach zur Unterstützung aller aus der Ukraine geflüchteten Menschen genützt werden. Bestehen Überlegungen bzw. Gespräche dazu, jenen Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine, die zurzeit keinen Anspruch auf ein temporäres Aufenthaltsrecht haben, mit Schutzsuchenden iSd Vertriebenen-VO gleichzustellen
    1. auf nationaler Ebene?

                                          i.    Wenn ja, wann, in welchen Gremien und mit welchem Ergebnis?

    1. auf europäischer Ebene?

                                          i.    Wenn ja, wann, in welchen Gremien und mit welchem Ergebnis?

  1. Als Familienangehörige nach der Vertriebenen-VO zählen Ehepartner_innen oder eingetragenen Partnerschaften. Welcher Rahmen ist für binationale Paare angedacht, welche nicht verheiratet sind bzw. keine eingetragene Partnerschaft haben?
  2. Österreich hat nach Angaben der EU-Kommission rund 74 Millionen Euro als Unterstützung für aus der Ukraine Geflüchtete erhalten. Wofür wurden bzw. werden diese Mittel jeweils von wem verwendet? 
    1. Werden diese Mittel ausschließlich für Schutzsuchende iSd Vertriebenen-VO verwendet oder auch für Drittstaatsangehörige aus der Ukraine, die gem Art. 6 Abs. 5 lit. c SGK einreisen dürfen? 
  1. Hat die Stabsstelle "Ukraine - Flüchtlingskoordination" bzw. Flüchtlingskoordinator Michael Takács oder sonst wer aus dem Innenministerium oder Bundeskanzleramt sich für die Errichtung einer Koordinationsstelle für Schutzsuchende aus der Ukraine auf EU-Ebene eingesetzt? 
    1. Wenn ja, wann und in welchen Gesprächen? 
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Welche konkreten Maßnahmen wurden von der Stabsstelle "Ukraine - Flüchtlingskoordination" bzw. von Flüchtlingskoordinator Michael Takács oder sonst wem aus dem Innenministerium oder Bundeskanzleramt (bitte um Nennung der Person bzw. Einheit) jeweils wann gesetzt, um die "interministerielle Abstimmung von Maßnahmen zur Unterbringung von schutz- und hilfsbedürftigen Personen aus der Ukraine" sicherzustellen?
  2. Welche konkreten Maßnahmen wurden von der Stabsstelle "Ukraine - Flüchtlingskoordination" bzw. von Flüchtlingskoordinator Michael Takács oder sonst wem aus dem Innenministerium oder Bundeskanzleramt (bitte um Nennung der Person bzw. Einheit) jeweils wann gesetzt, um die "interministerielle Abstimmung von Maßnahmen zur Integration von schutz- und hilfsbedürftigen Personen aus der Ukraine" sicherzustellen?
  3. Welche konkreten Maßnahmen wurden von der Stabsstelle "Ukraine - Flüchtlingskoordination" bzw. von Flüchtlingskoordinator Michael Takács oder sonst wem aus dem Innenministerium oder Bundeskanzleramt (bitte um Nennung der Person bzw. Einheit) jeweils wann gesetzt, um "die Koordination von Hilfslieferungen" zwischen den Bundesländer, Gemeinden, Vertretern der Wirtschaft, NGOs und sonstigen betroffenen Einrichtungen inwiefern sicherzustellen?
  4. Welche konkreten Maßnahmen wurden von der Stabsstelle "Ukraine - Flüchtlingskoordination" bzw. von Flüchtlingskoordinator Michael Takács oder sonst wem aus dem Innenministerium oder Bundeskanzleramt (bitte um Nennung der Person bzw. Einheit) jeweils wann gesetzt, um wohl auch bei der Aufnahme, Versorgung und Unterbringung der Schutzsuchenden die Zusammenarbeit zwischen den Bundesländer, Gemeinden, Vertretern der Wirtschaft, NGOs und sonstigen betroffenen Einrichtungen inwiefern sicherzustellen?
  5. Welche konkreten Maßnahmen wurden von der Stabsstelle "Ukraine - Flüchtlingskoordination" bzw. von Flüchtlingskoordinator Michael Takács oder sonst wem aus dem Innenministerium oder Bundeskanzleramt (bitte um Nennung der Person bzw. Einheit) jeweils wann gesetzt, um die "Zusammenarbeit mit den Bundesländern, Vertretern der Wirtschaft, NGOs und sonstigen betroffenen Einrichtungen" sicherzustellen?
  6. Welche konkreten Maßnahmen wurden von der Stabsstelle "Ukraine - Flüchtlingskoordination" bzw. von Flüchtlingskoordinator Michael Takács oder sonst wem aus dem Innenministerium oder Bundeskanzleramt (bitte um Nennung der Person bzw. Einheit) jeweils wann gesetzt, um zivilgesellschaftliche Organisationen bei der Aufnahme, Versorgung und Unterbringung zu unterstützen?
    1. Welche finanzielle Unterstützung wurde jeweils wann welchen zivilgesellschaftlichen Organisation zur Verfügung gestellt bzw. welche Förderverträge wurden wann abgeschlossen?  

                                          i.    Welche finanzielle Unterstützung erhielt Train of Hope seit 24.2.2022 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeanwortung? 

  1. Welche konkreten Maßnahmen wurden von der Stabsstelle "Ukraine - Flüchtlingskoordination" bzw. von Flüchtlingskoordinator Michael Takács oder sonst wem aus dem Innenministerium oder Bundeskanzleramt (bitte um Nennung der Person bzw. Einheit) jeweils wann gesetzt, um die interministerielle Abstimmung von Maßnahmen zur Integration von schutz- und hilfsbedürftigen Personen aus der Ukraine, sicherzustellen?
  2. Welche konkreten Maßnahmen wurden von der Stabsstelle "Ukraine - Flüchtlingskoordination" bzw. von Flüchtlingskoordinator Michael Takács oder sonst wem aus dem Innenministerium oder Bundeskanzleramt (bitte um Nennung der Person bzw. Einheit) jeweils wann gesetzt, um bei der Integration der Schutzsuchenden eine effektive Koordination zwischen den Bundesländer, Gemeinden, NGOs und Vertreter_innen der Wirtschaft inwiefern sicherzustellen?
  3. An welche Regierungsmitglieder erstattet der Flüchtlingskoordinator wann in welcher Form wie oft Bericht?
    1. Was sind dabei die konkreten Inhalte?
  1. Mit welchen Vertreter_innen der Wirtschaft stand und steht der Flüchtlingskoordinator wann und wie oft in Kontakt?
    1. Zu welchen Themen und mit welchem Ergebnis?
    2. Nach welcher Maßgabe wurden diese Vertreter_innen ausgewählt?
  1. Mit welchen Vertreter_innen welcher NGOs stand und steht der Flüchtlingskoordinator wann und wie oft in Kontakt?
    1. Zu welchen Themen und mit welchem Ergebnis?
    2. Nach welcher Maßgabe wurden diese Vertreter_innen ausgewählt?
  1. Mit welchen Vertreter_innen sonstiger Organisationen stand und steht der Flüchtlingskoordinator wann und wie oft in Kontakt?
    1. Zu welchen Themen und mit welchem Ergebnis?
    2. Nach welcher Maßgabe wurden diese Vertreter_innen ausgewählt?
  1. Welche Treffen haben wann zwischen der Stabsstelle "Ukraine - Flüchtlingskoordination" bzw. Flüchtlingskoordinator Michael Takács und den Vertreter_innen der BBU wann und mit welchem Ergebnis stattgefunden?
  2. Welche Treffen haben wann zwischen der Stabsstelle "Ukraine - Flüchtlingskoordination" bzw. Flüchtlingskoordinator Michael Takács und Peter Hacker wann und mit welchem Ergebnis stattgefunden?
  3. Welche Treffen haben wann zwischen der Stabsstelle "Ukraine - Flüchtlingskoordination" bzw. Flüchtlingskoordinator Michael Takács und den Vertreter_innen von Train of Hope wann und mit welchem Ergebnis stattgefunden?