Eingelangt am 18.05.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr.
Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an
den Bundeskanzler
betreffend Inwiefern
erfüllt der Staat seine Verpflichtungen gegenüber Flüchtlingen
aus der Ukraine?
Der bewaffnete Konflikt in
der Ukraine hat dramatische Folgen für die Zivilbevölkerung. Seit der
russischen Invasion am 24. Februar 2022 werden ukrainische Städte
bombardiert und zivile Infrastruktur wird zerstört – es werden
zahlreiche Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht
gemeldet - hunderte Zivilist_innen sind bereits gestorben. Dadurch wurden viele
Menschen dazu gezwungen, ihre Heimat zu verlassen, um sich in den
Nachbarländern in Sicherheit zu bringen.
Nach Angaben des UNHCR
sind mit Stand 26. April 2022 über 5 Millionen Menschen aus der
Ukraine geflohen. Laut UNO gab es seit dem zweiten Weltkrieg keine Fluchtbewegung, die so schnell gewachsen ist. Und derzeit steht kein Ende des Konflikts in Sicht.
Schätzungen zufolge könnte die Anzahl an Schutzsuchenden aus der
Ukraine sogar auf 10 Millionen ansteigen. Die Versorgung und Unterbringung von
hunderttausenden Menschen birgt erhebliche logistische, finanzielle und
institutionelle Herausforderungen für die Aufnahmestaaten, insbesondere
für die Nachbarstaaten der Ukraine, in denen sich aktuell die meisten
Schutzsuchenden aufhalten – allein in Polen halten sich knapp 3
Millionen Menschen aus der Ukraine auf (Stand 26. April). Das Ausmaß der
humanitären Krise wird nach wie vor unterschätzt. Es fehlt an einem
gesamteuropäischen Vorgehen mit zahlreichen Flügen und einer
entsprechenden logistischen Koordination, um
die Nachbarstaaten der Ukraine zu unterstützen und, um die
Schutzsuchenden innerhalb Europas zu verteilen. Auch in Österreich gilt
es, für genügend Aufnahmekapazitäten zu sorgen, um im
Umgang mit Schutzsuchenden organisiert, koordiniert und human vorzugehen:
derzeit rechnet man mit 200.000 Schutzsuchenden aus der Ukraine. Es wird
damit auch in unserem Lande dazu kommen, dass Bedarf an
Versorgung die Möglichkeiten überschreitet - trotz der enormen
Hilfsbereitschaft von Seiten der Zivilgesellschaft, die im Moment für den
viel zu langsam und träge agierenden Staat einspringt, wo es nur geht. Das
Innenministerium hat die Grundversorgung an sich nicht resistent und effizient
aufgestellt, die mangelnde Qualität der Unterbringung im Sinne der Kinderrechte,
insbesondere von unbegleiteten Minderjährigen steht schon seit vielen
Jahren in der Kritik, ohne dass es zu einem Umdenken gekommen wäre.
Am 4. März haben die
EU-Staaten den Durchführungsbeschluss 2022/382, basierend auf der Richtlinie
2001/55/EG, einstimmig angenommen.
Dieser soll es ermöglichen, Schutzsuchenden aus der Ukraine schnell
und unbürokratisch ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht zu
gewähren. Der vorübergehende Schutz soll vorerst für ein Jahr
gelten, kann jedoch um insgesamt zwei weitere Jahre verlängert werden.
Die Richtlinie 2001/55/EG
sieht folgende Verpflichtungen des Staats gegenüber Personen, die einen
temporären Schutzstatus erhalten, vor:
- Angemessene
Unterkunft gem Art 13 (1): "Die
Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass Personen, die vorübergehenden
Schutz genießen, angemessen untergebracht werden oder
gegebenenfalls Mittel für eine Unterkunft erhalten."
- Sozialleistungen und medizinische Versorgung gem
Art 13 (2-4): "Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass die Personen,
die vorübergehenden Schutz genießen, die notwendige Hilfe in
Form von Sozialleistungen und Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts sowie im Hinblick auf die medizinische Versorgung
erhalten, sofern sie nicht über ausreichende Mittel verfügen
(...) Die Mitgliedstaaten gewähren Personen, die
vorübergehenden Schutz genießen und besondere
Bedürfnisse haben, beispielsweise unbegleitete Minderjährige
oder Personen, die Opfer von Folter, Vergewaltigung oder sonstigen
schwerwiegenden Formen psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt
geworden sind, die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe."
- Zugang zum
Bildungssystem gem Art 14 (1):
"Die Mitgliedstaaten gestatten Personen unter 18 Jahren, die
vorübergehenden Schutz genießen, in gleicher Weise wie den
Staatsangehörigen des Aufnahmemitgliedstaats den Zugang zum
Bildungssystem."
- Zugang zum
Arbeitsmarkt gem Art 12:
"Die Mitgliedstaaten gestatten Personen, die
vorübergehenden Schutz genießen (...) die Ausübung
einer abhängigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit
nach für den jeweiligen Berufsstand geltenden Regeln sowie von
Tätigkeiten in Bereichen wie z.B. Bildungsangebote für
Erwachsene, berufliche Fortbildung und praktische Erfahrungen am
Arbeitsplatz."
Innerstaatlich wurde
dieser Beschluss durch die Annahme der Vertriebenen-VO am 11. März 2022 im
Hauptausschuss des Parlaments umgesetzt, auf Basis derer diese Rechte
folgenden Personengruppen, die ab dem 24.2.2022 aus der Ukraine vertrieben
wurden, zu gewähren sind:
- Staatsangehörige
der Ukraine mit Wohnsitz in der Ukraine
- Drittstaatsangehörige
oder Staatenlose mit einem vor dem 24. Februar 2022 gewährten
internationalen Schutzstatus oder vergleichbaren nationalen Schutzstatus
- Familienangehörige
(Ehegatte oder eingetragene Partnerschaft; minderjährige ledige
Kinder; sonstige enge Verwandte, die im selben Haushalt wie die
Vertriebenen gelebt haben und abhängig von ihnen waren)
Umfasst sind auch
ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24.2.2022 in Österreich
rechtmäßig aufhältig waren. Seit Beginn des Konflikts sind rund
277.000 Schutzsuchende nach Österreich eingereist. Geschätzt wird,
dass rund 80 Prozent in andere Länder weiterreisen - registriert
sind mit Stand 2. Mai rund 64.000 Personen.
Die fehlende Organisation
in der Umsetzung der Vertriebenen-VO zeichnete sich von Anfang an ab. Obwohl
deren Beschluss über viele Tage absehbar war, fing die Registrierung der
in Österreich mittlerweile auffälligen Flüchtlinge
sehr schleppend an - der Rückstau konnte daher nur langsam aufgearbeitet
werden. Erst nach Kritik steigerte man die Ressourcen. Verzögerung bei der
Registrierung bedeutete für die Betroffenen Ausschluss von insb.
Zugang zur Krankenversicherung und Grundversorgung.
Zur Koordination im Umgang
mit Schutzsuchenden richtete Bundeskanzler Karl Nehammer die Stabsstelle
"Ukraine - Flüchtlingskoordination" im Bundeskanzleramt ein und
bestellte am 13. März Michael Takács als
Flüchtlingskoordinator. Zu seinen Aufgaben zählen laut eigenen
Ausführungen "die interministerielle Abstimmung von
Maßnahmen zur Unterbringung und Integration von schutz- und
hilfsbedürftigen Personen aus der Ukraine, die Koordination
von Hilfslieferungen sowie die Zusammenarbeit mit den Bundesländern,
Vertretern der Wirtschaft, NGOs und sonstigen betroffenen Einrichtungen".
Grundpfeiler seiner Arbeit seien der "gemeinsame Austausch, die
gegenseitige Weitergabe von Information und eine engmaschige
Zusammenarbeit".
Trotz der Einrichtung der
Stabsstelle und der oben angeführten Verpflichtungen des Staats
gegenüber Schutzsuchenden, denen ein temporäres Aufenthaltsrecht zusteht,
zeichnete sich der Umgang mit letzteren durch zahlreiche Mängel aus:
- Unterkunft: Zivilgesellschaftliche Organisationen wie
Train of Hope, welche nach wie vor für den abwesenden Staat
einspringen und die Erstaufnahme- und Versorgung übernehmen,
müssen diese aus Spendengeldern finanzieren.
Dies weiterhin, zwei Monate nach der russischen Invasion! Generell
orientiert sich die Versorgung lediglich an der Erstversorgung,
längerfristige Versorgung ist in den vorgesehenen Quartieren z.B. in
der Messe Wien weder vorgesehen noch durchführbar.
Vulnerabilitäten werden beim Erstkontakt bzw. der Erstversorgung
nicht erfasst, was eine adäquate Versorgung und Unterbringung
für Menschen, die besonders schutzbedürftig sind,
unmöglich macht.
- Fehlende Infrastruktur um Menschen, die zwar bereits registriert sind, aber noch nicht
in die Grundversorgung aufgenommen wurden (mit Stand 25 April 2022 rund
18.000 Personen), umfassend zu betreuen und zu beraten. Die meisten dieser
Personen werden aktuell im Erstversorgungszentrum Leopoldstadt betreut und
beraten, welches ebenfalls von Spenden der Zivilgesellschaft
abhängt.
- Die Daten zu den zahlreichen Quartieren,
die von Privaten an die BBU gemeldet worden sind, sollen erst in der
dritten Woche des Krieges an die Bundesländer übermittelt worden
sein. Dadurch bildete sich ein entbehrlicher Flaschenhals, wodurch Frauen
und Kinder erst des Nächstens oder später als nötig in ein
adäquates Quartier überstellt wurden.
- Zugang zu Arbeitsmarkt: Bei der Ausstellung der blauen Karten, welche Voraussetzung
für Sozialleistungen und den Zugang zum Arbeitsmarkt sind, gab es
Verzögerungen. Weiterhin bedarf es einer
Beschäftigungsbewilligung - ein
zusätzlicher bürokratischer Schritt, der in manchen
Bundesländern Wochen dauert.
- Anerkennung von Qualifikationen: Um den eingeräumten Arbeitsmarktzugang effektiv
gewährleisten zu können stellt sich in vielen Bereichen die
Frage, ob und wie erforderliche Ausbildungsabschlüsse aus der Ukraine
in Österreich anerkannt werden.
- Grundversorgung:
Es vermehren sich die Stimmen über Verzögerungen bei der
Auszahlung der Grundversorgung. Dadurch können Schutzsuchende ihren
Lebensunterhalt nicht sichern und sind weiterhin auf Spenden und Hilfe der
Zivilgesellschaft angewiesen.
- Medizinische Versorgung: Schutzsuchende wurden erst ab 11. März in die
Krankenversicherung nach dem ASVG einbezogen.
- Zugang zum Bildungssystem für Kinder: Ca. 35% der in Österreich registrierten Schutzsuchenden
sind Kinder unter 18 Jahren. Davon waren mit Stand 26. April lediglich ca.
35% bereits in der Schule. Darüber hinaus brauchen Schulen dringend
Unterstützung. Trotz großen Bedarfs an Ukrainisch
sprachigem Lehrpersonal und Pädagog_innen sind bürokratische
Hürden zur Einstellung von Lehrer_innen aus der Ukraine hoch. Auch
eine breitere Verteilung der Flüchtlinge in ganz Österreich
würde Integration im Bildungsbereich erleichtern.
An der Koordination zwischen Bund und
Ländern, insbesondere was die Umverteilung der Schutzsuchenden betrifft,
mangelt es ebenfalls. Auch die Auseinandersetzung mit zahlreichen anderen
Aspekten ist unzureichend, um den genannten Verpflichtungen künftig
gerecht zu werden:
- Zuverdienst: Es
wurde noch immer keine Einigung hinsichtlich der Zuverdienstgrenze
gefunden – auf die Kritik, die vorgeschlagene Erhöhung
wäre nicht gänzlich durchdacht und stelle eine
Inaktivitätsfalle dar, wurde bislang nicht reagiert.
- Kinderbetreuung:
Genügend Kapazitäten für Kinderbetreuung sind unabdingbar,
wenn es Frauen mit Kindern ermöglicht werden soll, sich in den
Arbeitsmarkt zu integrieren.
- Mindestsicherung statt
Grundversorgung: Menschen, die nach der
Vertriebenen-VO registriert wurden, haben Anspruch auf die
Grundversorgung, jedoch nicht wie Asylberechtigte auf die
Mindestsicherung. Fraglich ist demnach, ob Menschen, denen es aufgrund
ihrer Situation unmöglich ist zu arbeiten (Alter, Krankheit,
Behinderung usw.) auf lange Frist auf die Grundversorgung angewiesen sein
werden. Aufgrund dieser Ungleichstellung könnten zahlreiche Personen,
die unter die Vertriebenen-VO fallen, einen Antrag auf internationalen
Schutz stellen, wodurch die Anzahl an Asylanträgen stark steigen
könnte. Darüber hinaus wurde die im März angekündigte
Anhebung des Tagessatz von 21€ auf 25€ noch nicht
umgesetzt.
- Sozialleistungen: Pflegegeld,
Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld - aktuell besteht Unklarheit
darüber, welche Ansprüche Schutzsuchende haben bzw. künftig
haben werden.
- Sexuelle Gewalt:
Zahlreiche Frauen wurden während des Kriegs oder auf der Flucht Opfer
von sexueller Gewalt, weshalb ein ausreichendes medizinisches und
psychologisches Betreuungsangebot dringend notwendig ist.
- Menschenhandel: Frauen und Kinder auf der Flucht sind
Gefahren wie Ausbeutung und Menschenhandel ausgesetzt. In Österreich
steigen z.B. die Google-Anfragen nach ukrainischen Frauen. Gerade private
Unterkünfte stellen ein Risiko dar. Des Weiteren muss sichergestellt
werden, dass Schutzsuchende aus der Ukraine am Arbeitsmarkt nicht
ausgenützt werden, erste Kritikpunkte hinsichtlich mangelnder Angaben
auf Vermittlungsplattformen wurden bereits geäußert.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Welche Zuständigkeiten
liegen beim Umgang mit Schutzsuchenden aus der Ukraine im Ressort des BKA
(Stabsstelle "Ukraine - Flüchtlingskoordination") und
welche im Ressort des BMI bzw. wie sind die Zuständigkeiten
aufgeteilt? Bitte um Erläuterung der Entscheidungsstruktur.
- Michael Takács
ist gelernter Polizist und seit 2009, mit Unterbrechungen, in
verschiedenen Funktionen im Innenministerium tätig, war
2015 bis 2016 Kabinettreferent von Christian Konrad und zuletzt
Kabinettschef-Stellvertreter von Innenminister Gerhard Karner. Bei
der derzeitigen Situation handelt es sich um eine humanitäre Krise,
von größerem Ausmaß als "2015". Damals holte
sich die Innenministerin neben Christian Konrad Expertise
für humanitäre Hilfe
ins Ressort für Fragen der Versorgung und Unterbringung von
Flüchtlingen (siehe z.B. in Bezug auf Schutzsuchende aus der
Ukraine den humanitären Reaktionsplan
des UNHCR). Inwiefern greift
die Stabsstelle "Ukraine - Flüchtlingskoordination"
auf Expertise zurück hinsichtlich
- der Erstaufnahme- und Versorgung
von Schutzsuchenden?
- der Unterbringung bzw.
der logistischen Koordination der Unterbringung Schutzsuchender?
- der adäquaten
Unterbringung und Betreuung für besonders schutzbedürftigen
Personen?
- der
medizinischen Versorgung Schutzsuchender?
- der Integration in den
Arbeitsmarkt?
- der Integration ins
Bildungssystem für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, inkl. der
Schaffung ausreichender Kapazitäten zur Integration aller
schulpflichtigen Kinder ins Bildungssystem und der Sicherstellung
ausreichenden Lehrpersonals?
- Wann, aus welchen
Gründen und mit welchen Ergebnissen wurden welche Expert_innen
jeweils von der Stabsstelle "Ukraine -
Flüchtlingskoordination" konsultiert? Bitte um Auflistung
der Termine und Gesprächsthemen.
- Sollte
die Stabsstelle "Ukraine - Flüchtlingskoordination"
auf keine Expertise zurückgreifen, warum nicht?
- Werden von der
Stabsstelle "Ukraine - Flüchtlingskoordination" bzw.
von Flüchtlingskoordinator Michael Takács oder von einer
sonstigen Stelle aus dem Ressort des Innenministeriums oder
Bundeskanzleramts (bitte um Nennung der Person bzw. Einheit)
Bedarfsanalysen durchgeführt, die der adäquaten und
vorausschauenden Planung der humanitären Hilfe dienen
(Kapazitäten, Ressourcen usw.)?
- Wenn ja, in welchen
zeitlichen Abständen und mit welchem Ergebnis jeweils?
- Wie viele
Mitarbeiter_innen sind in der Stabsstelle "Ukraine -
Flüchtlingskoordination" mit welchen Aufgaben und mit welchem
Stundenausmaß beschäftigt?
- Welche weiteren
Ressourcen stehen der Stabsstelle "Ukraine - Flüchtlingskoordination" bzw.
Flüchtlingskoordinator Michael Takács jeweils wofür zur
Verfügung?
- Gibt es ein Budget?
i. Wenn ja, wie hoch ist es?
ii. Wenn ja, für welchen Zeitraum?
- Welche Erlässe
wurden in Bezug auf Schutzsuchende aus der Ukraine vonseiten Ihres
Ressorts oder anderer Ressorts jeweils wann und aus welchen Gründen
herausgegeben?
- Wie verläuft der
Erstkontakt mit Schutzsuchenden aus der Ukraine bzw. die Erstaufnahme- und
Versorgung nach unmittelbarer Ankunft in Österreich? Bitte um
Schilderung des Erstkontakts am Bahnhof/an der Grenze.
- Wie werden
Schutzsuchende aus der Ukraine empfangen und informiert?
i. Stehen Dolmetscher_innen bzw. ukrainisch/russisch
sprachkundige Personen zur Verfügung?
1. Wenn ja, wie viele?
2. Wenn nein, wie wird eine ausreichende Kommunikation
sichergestellt?
- Wann werden welche
Informationen welchen Personen jeweils wie zur Verfügung
gestellt?
- Wie werden
Vulnerabilitäten oder besondere Bedürfnisse festgestellt?
i. Mit welchem Ergebnis?
ii. Gibt es hier ein systematisches Vorgehen?
1. Wenn nein, ist die Einrichtung eines systematischen
Vorgehens geplant?
iii. Wie werden diese dokumentiert und in wessen
Verantwortung liegt es, diese Informationen den relevanten Stellen bzw.
Unterbringungsstellen weiterzugeben?
- Wann werden von
wem Gesundheitsuntersuchungen angeboten bzw.
durchgeführt?
i. Stehen Dolmetscher_innen bzw. ukrainisch/russisch
sprachkundige Personen zur Verfügung?
1. Wenn ja, wie viele?
2. Wenn nein, wie wird eine ausreichende Kommunikation
sichergestellt?
- Durch welche
Maßnahmen wurde seit wann, von wem und inwiefern ergriffen, Personen
zu identifizieren, die
i. unbegleitet und minderjährig sind?
ii. erkrankt sind oder eine spezifische medizinische
Versorgung brauchen?
iii. Formen psychischer, physischer oder sexueller
Gewalt erlitten haben?
iv. Zeug_innen von Kriegsverbrechen sind?
v. Opfer von Menschenhandel sind?
vi. aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder
geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig sind?
vii. in welcher anderen Form besonders
schutzbedürftig sind?
- Sollten diese Personen
nicht identifiziert werden, warum nicht?
- Inwiefern wird seit
wann Betroffenen Zugang zu psychologischer Unterstützung
angeboten?
i. Stehen Dolmetscher_innen bzw. ukrainisch/russisch
sprachkundige Personen zur Verfügung?
1. Wenn ja, wie viele?
2. Wenn nein, wie wird eine ausreichende Kommunikation
sichergestellt?
ii. Mit welchem Ergebnis zum Zeitpunkt der
Anfragebeantwortung jeweils (für Maßnahmen nach e.i.-vii.)?
- Wie vielen Personen
wurde daher bisher adäquate Hilfe inwiefern und von wem
gewährt, wenn sie
- unbegleitet und
minderjährig sind?
- ein körperliche
oder psychische Behinderung haben?
- fortgeschrittenen
Alters sind?
- erkrankt sind oder eine
spezifische medizinische Versorgung brauchen?
- schwanger sind?
- Formen psychischer,
physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
- Zeug_innen von Kriegsverbrechen
sind?
- Opfer von
Menschenhandel sind?
- aufgrund ihrer
sexuellen Orientierung oder geschlechtsspezifischer Voraussetzungen
besonders schutzbedürftig sind?
- in welcher anderen Form
besonders schutzbedürftig sind?
- Mit welchem Ergebnis
zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung jeweils (für Maßnahmen
nach 10.a-j.)?
- Wenn eine Person mit
einer Vulnerabilität (9a-9j) an den Flüchtlingskoordinator
herangetragen wird, wie ist das weitere Vorgehen?
i. Gibt es ein systematisiertes Vorgehen?
1. Wenn ja, inwiefern seit wann
2. Wenn nein, wieso nicht?
- Nach welchen Kriterien
wurden Schutzsuchende aus der Ukraine infolge des Erstkontakts nach
welchen Kriterien jeweils an welche Unterbringung weitervermittelt,
wenn sie
- nur auf Durchreise
sind?
i. Wie werden Schutzsuchende, die nur auf Durchreise
sind, zur sicheren und organisierten Weiterreise unterstützt?
- planen, sich in
Österreich zu registrieren und längerfristig aufzuhalten?
- nicht unter die
Vertriebenen-VO fallen?
- Mit welchem Bedarf an
Unterbringungen jeweils in den Fällen 11.a.-c. (seit Februar 2022
pro Monat)?
- Welche Ressourcen
stehen hier für den Erstkontakt zur Verfügung? Wer führt
diesen durch? Werden hier Dolmetscher_innen bzw. Sprachkundige zur
Verfügung gestellt?
- Wie und wer stellt hier
Informationsmaterial zur Verfügung?
- Wer organisierte und
finanzierte welche wann eröffneten
Aufnahmehallen/zentren für die Erstversorgung?
- Welche Ressourcen
werden vonseiten des Bundes zur Verfügung gestellt?
- Inwiefern war der Staat
bis zur Anfragebeantwortung auf Unterstützung vonseiten der
Zivilgesellschaft bei der Erstversorgung angewiesen?
- Gibt es einen
regelmäßigen Austausch zwischen den durchführenden
Organisationen und der Stabsstelle im BKA?
i. Wenn ja, wie oft gab es Treffen und zu welchen
Themen
ii. Wenn nein, warum nicht, wenn es doch Aufgabe der
Stabsstelle ist, die wesentlichen Akteure zusammenzuführen?
- Wodurch wurde diese
Erstversorgung durch die Zivilgesellschaft bis zur Beantwortung der
Anfrage finanziert?
- In welchen Fällen
durch Spenden?
i. Warum muss eine staatliche Verpflichtung durch
Spenden gewährleistet werden?
ii. In welchen Fällen wurde bzw. wird dieser
Missstand wann beendet?
- Wie lange verbleiben
Betroffene durchschnittlich in großen Aufnahmehallen/zentren, bis
sie in geeignete Unterkünfte untergebracht werden, insb. Kinder?
- Wie werden
Schutzsuchende mit Vulnerabilitäten oder besondere
Bedürfnissen untergebracht und versorgt?
- Inwiefern, seit wann und
von wem werden die Betroffenen bei der Registrierung über
Unterbringung und andere Rechte informiert?
- Welche Informationen
werden Drittstaatsangehörigen, die keinen Anspruch auf ein
temporäres Aufenthaltsrecht nach der Vertriebenen-VO haben,
mitgeteilt? Gibt es Leitfäden?
- Werden
Drittstaatsangehörige darüber informiert, dass sie sich gem
Art. 6 Abs. 5 lit. c SGK legal in Österreich aufhalten dürfen,
zum Zweck der Weiterreise und ggf. zur Legalisierung ihres Aufenthalts?
- Wurden
Drittstaatsangehörigen Dokumente abgenommen?
- Wenn ja, aus welchen
Gründen und in wie vielen Fällen?
- Wie viele Personen
erreichten seit 24.2.2022 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung
Österreich?
- Wie viele sind
registriert worden? Bitte um Aufschlüsselung der Anzahl pro
Woche und Registrierungsstelle.
- Wie viele sind
weitergereist?
- Wie viele Personen, die
nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, wurden wann in die
Grundversorgung aufgenommen? Bitte um Aufschlüsselung nach Woche
(seit Kriegsbeginn am 24.2.22) und Anzahl.
- Welche Nachweise
für die Hilfsbedürftigkeit müssen die Betroffenen
vorbringen?
- Gilt für diese
Personen die Zuverdienstgrenze von 110 Euro?
- Wenn ja, was ist die
Konsequenz bei Überschreitung dieser Grenze?
- Wenn nein, warum nicht?
- Welche Informationen
erhalten die Betroffenen hinsichtlich ihrer Verpflichtungen iZm der
Grundversorgung?
- Stehen
Dolmetscher_innen bzw. ukrainisch/russisch sprachkundige Personen zur
Verfügung?
i. Wenn ja, wie viele?
ii. Wenn nein, wie wird eine ausreichende Kommunikation
sichergestellt?
- Wie viele Personen
befinden sich insgesamt in der Grundversorgung? Bitte um
Aufschlüsselung der Grundversorgungsbezieher_innen nach Bundesland
(inkl. Quotenerfüllung in %), Staatsangehörigkeit, Gruppe
(Asylwerber_in, Asylberechtigt, subsidiär schutzberechtigt,
rechtskräftig negativ, Dublin, UMF), nach Woche (seit Kriegsbeginn am
24.2.22 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung).
- Michael Takács
gab im Ö1 Morgenjournal des 28.4 an, dass von den 64.000
registrierten Personen in Österreich nur 38.000 Personen die
Grundversorgung beziehen. Die restlichen 26.000 Personen würden sich
selbst versorgen. Ansonsten dauere es maximal einige Tage, bis
Schutzsuchende in die Grundversorgung aufgenommen werden. Aufgrund welcher
Datenlage kommt Michael Takács zu diesem Schluss?
- Wie erfolgt die
Auszahlung an Personen mit Aufenthaltsstatus nach der
Vertriebenen-VO?
- Wie lange dauert es im
Durchschnitt, bis registrierte Schutzsuchende in die Grundversorgung
aufgenommen werden bzw. eine Auszahlung bekommen?
- Ist dem
Flüchtlingskoordinator bekannt, dass manche Personen trotz
ordnungsgemäß durchgeführter Registrierung auch über
6 Wochen nach Registrierung noch keine Auszahlung erhalten haben?
i. In wie vielen Fällen hat das stattgefunden?
- Wie viele Personen, die
nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, wurden wann in Bundesbetreuungseinrichtungen
untergebracht? Bitte um Aufschlüsselung nach Woche (seit Kriegsbeginn
am 24.2.22), Anzahl und Bundesland.
- Wie viele davon
i. sind unbegleitet und minderjährig?
ii. haben ein körperliche oder psychische
Behinderung?
iii. sind fortgeschrittenen Alters?
iv. sind erkrankt oder brauchen eine spezifische
medizinische Versorgung?
v. sind schwanger?
vi. haben Formen psychischer, physischer oder sexueller
Gewalt erlitten?
vii. sind Zeug_innen von Kriegsverbrechen?
viii. sind Opfer von Menschenhandel?
ix. sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder
geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
x. in welcher anderen Form besonders
schutzbedürftig?
- Laut 9123/AB gab es
österreichweit mit Stand 14. Januar 2022 insgesamt 6.898
Betreuungsstellen in Bundesbetreuungseinrichtungen. Laut 9742/AB
wurden seitdem seitens des Bundes "spezielle Nachbarschaftsquartiere"
eingerichtet. Wie viele zusätzliche Betreuungsstellen wurden
seit 24.2 vonseiten des Bundes geschaffen?
- Wie viele
Betreuungsstellen der Grundversorgung gibt es zum Zeitpunkt der
Anfragebeantwortung österreichweit?
- Seit wann wurden durch
welche Maßnahmen private Quartiere an bedürftige Schutzsuchende
vermittelt?
- Gibt es dazu eine
Koordinierung zwischen den Bundesländern und dem Bund?
- Ab wann rief das BMI
Privatpersonen dazu auf, sich bei der BBU zu melden, wenn sie ein Quartier
zur Verfügung stellen wollen?
- Wann wurden die
Informationen hinsichtlich zur Verfügung stehender privaten
Quartieren an die Bundesländer weitergegeben?
- Seit wann wurde durch
welche Maßnahmen sichergestellt, dass die angebotenen privaten
Quartiere sicher und adäquat sowie längerfristig verfügbar
sind?
- Seit wann wurde durch
welche Maßnahmen gewährleistet, dass private
Quartiergeber_innen bei der Unterbringung von Schutzsuchenden
unterstützt werden?
- Wie werden private
Quartiergeber_innen bei der Erstellung von Miet- bzw. Prekariumsverträgen
unterstützt?
- Gibt es Anlaufstellen,
die Schutzsuchenden für alle rechtlichen und praktischen Fragen,
insbesondere betreffend Aufenthaltstitel, Grundversorgung, Betreuung und
Schulfragen von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stehen und
unterstützen können?
- Wenn ja, seit wann und
wie viele? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland und Zeitpunkt
der Errichtung der Anlaufstellen.
- Wie viele Personen, die
nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, wurden wann in privaten
Quartieren, die an die BBU gemeldet worden sind, untergebracht? Bitte
um Aufschlüsselung nach Woche (seit Kriegsbeginn am 24.2.22), Anzahl
und Bundesland.
- Wie viele davon
i. sind unbegleitet und minderjährig?
ii. haben ein körperliche oder psychische
Behinderung?
iii. sind fortgeschrittenen Alters?
iv. sind erkrankt oder brauchen eine spezifische
medizinische Versorgung?
v. sind schwanger?
vi. haben Formen psychischer, physischer oder sexueller
Gewalt erlitten?
vii. sind Zeug_innen von Kriegsverbrechen?
viii. sind Opfer von Menschenhandel?
ix. sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder
geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
x. in welcher anderen Form besonders
schutzbedürftig?
- Wie wurden bzw. werden
Personen, die nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, auf die
Bundesländern verteilt?
- Welche Kriterien kamen
bisher wann diesbezüglich zur Anwendung?
- Bitte beschreiben Sie
die Vorgangsweise bei der Koordination der Verteilung. Welche Rolle
spielt der Flüchtlingskoordinator in diesem Kontext?
- Steht der
Flüchtlingskoordinator in einem ständigen Austausch mit den
zuständigen Landesräten?
i. Wenn ja, mit allen Ländern oder nur mit
manchen? In welchen zeitlichen Abständen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
- Wie viele Personen, die
nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, sind seit wann in welchen
Bundesländern untergebracht? Bitte um Aufschlüsselung nach
Woche (seit Kriegsbeginn am 24.2.22), Anzahl, Bundesland und Art der
Unterkunft.
- Wie viele davon
i. sind unbegleitet und minderjährig?
ii. haben ein körperliche oder psychische
Behinderung?
iii. sind fortgeschrittenen Alters?
iv. sind erkrankt oder brauchen eine spezifische
medizinische Versorgung?
v. sind schwanger?
vi. haben Formen psychischer, physischer oder sexueller
Gewalt erlitten?
vii. sind Zeug_innen von Kriegsverbrechen?
viii. sind Opfer von Menschenhandel?
ix. sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder
geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
x. in welcher anderen Form besonders
schutzbedürftig?
- Für wie viele
Personen, die nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, wurden bei den Bundesländern
zur Übernahme in die Grundversorgung angefragt? Bitte
um Aufschlüsselung nach Woche (seit Kriegsbeginn am 24.2.22), Anzahl
und Bundesland.
- Wie viele davon
i. sind unbegleitet und minderjährig?
ii. haben ein körperliche oder psychische
Behinderung?
iii. sind fortgeschrittenen Alters?
iv. sind erkrankt oder brauchen eine spezifische
medizinische Versorgung?
v. sind schwanger?
vi. haben Formen psychischer, physischer oder sexueller
Gewalt erlitten?
vii. sind Zeug_innen von Kriegsverbrechen?
viii. sind Opfer von Menschenhandel?
ix. sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder
geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
x. in welcher anderen Form besonders
schutzbedürftig?
- Bei wie vielen wurde von
den Bundesländern zugestimmt? Bitte um Aufschlüsselung nach
Woche (seit Kriegsbeginn am 24.2.22), Anzahl und Bundesland.Bitte um
Aufschlüsselung nach Woche (seit Kriegsbeginn am 24.2.22), Anzahl und
Bundesland.
- Wie viele davon
i. sind unbegleitet und minderjährig?
ii. haben ein körperliche oder psychische
Behinderung?
iii. sind fortgeschrittenen Alters?
iv. sind erkrankt oder brauchen eine spezifische
medizinische Versorgung?
v. sind schwanger?
vi. haben Formen psychischer, physischer oder sexueller
Gewalt erlitten?
vii. sind Zeug_innen von Kriegsverbrechen?
viii. sind Opfer von Menschenhandel?
ix. sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder
geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
x. in welcher anderen Form besonders
schutzbedürftig?
- Müssen die
Bundesländer bei Ablehnung einen Grund angeben?
- Wie viele Personen, die
nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, wurden jeweils wann in
die Grundversorgung der Länder überstellt? Bitte um
Aufschlüsselung nach Woche (seit Kriegsbeginn am 24.2.22), Anzahl und
Bundesland.
- Wie viele davon
i. sind unbegleitet und minderjährig?
ii. haben ein körperliche oder psychische
Behinderung?
iii. sind fortgeschrittenen Alters?
iv. sind erkrankt oder brauchen eine spezifische
medizinische Versorgung?
v. sind schwanger?
vi. haben Formen psychischer, physischer oder sexueller
Gewalt erlitten?
vii. sind Zeug_innen von Kriegsverbrechen?
viii. sind Opfer von Menschenhandel?
ix. sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder
geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
x. in welcher anderen Form besonders
schutzbedürftig?
- Wie viele Personen, die
nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, wurden von welchen
Bundesländern aus der Grundversorgung wieder abgemeldet? Bitte
um Aufschlüsselung nach Woche (seit Kriegsbeginn am 24.2.22), Anzahl
und Bundesland.
- Aus welchen
Gründen passiert es, dass Betroffene von den Bundesländern aus
der Grundversorgung abgemeldet werden?
- Was passiert mit den
Betroffenen, wenn sie von den Bundesländern aus der Grundversorgung
abgemeldet werden?
- Wie viele davon
i. sind unbegleitet und minderjährig?
ii. haben ein körperliche oder psychische
Behinderung?
iii. sind fortgeschrittenen Alters?
iv. sind erkrankt oder brauchen eine spezifische
medizinische Versorgung?
v. sind schwanger?
vi. haben Formen psychischer, physischer oder sexueller
Gewalt erlitten?
vii. sind Zeug_innen von Kriegsverbrechen?
viii. sind Opfer von Menschenhandel?
ix. sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder
geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
x. in welcher anderen Form besonders
schutzbedürftig?
- Wurde als Grund die
mangelnden Möglichkeiten, den Betreuungsbedürfnissen der
besonders schutzwürdigen Personen gerecht zu werden, identifiziert?
i. Wenn ja, inwiefern?
ii. Wenn nein, was sonst?
- Was passiert mit den
Betroffenen, wenn sie von den Bundesländern aus der Grundversorgung
abgemeldet werden?
- Gibt es auf EU-Ebene
einen Austausch zwischen den Mitgliedsstaaten hinsichtlich der vorhandenen
Unterbringungskapazitäten?
- Welcher Rahmen ist
angedacht, um Schutzsuchende vor Missbrauch, Ausbeutung und
Menschenhandel zu bewahren
- auf der Flucht
innerhalb Europas?
- in privaten
Unterkünften?
- am Arbeitsmarkt?
- Flüchtlingskoordinator
Michael Takács rechnet mit 200.000 Schutzsuchenden in
Österreich - über dreimal so viele Menschen, wie bereits in
Österreich registriert sind. Im Ö1
Morgenjournal des 28.4
versicherte Michael Takács, bis zu 200.000 Schutzsuchende
"können im Ernstfall versorgt werden". Laut Michael
Takács gäbe es in Österreich keine Engpässe. Welche
Vorkehrungen wurden von der Stabsstelle "Ukraine -
Flüchtlingskoordination" oder wem anderen wann getroffen,
um insgesamt 200.000 Personen menschenrechtskonform in
Österreich aufnehmen, unterbringen und integrieren zu
können?
- Welche Vorkehrungen
wurden von der Stabsstelle "Ukraine -
Flüchtlingskoordination" oder von wem
anderen wann getroffen, um gegenwärtig und
künftig
i. ausreichende Unterkünfte sicherzustellen?
ii. ausreichende medizinische Versorgung für
Schutzsuchende, inkl. psychologischer Betreuung sicherzustellen?
iii. genügend Kinderbetreuungsplätze
sicherzustellen, um erwachsenen Schutzsuchenden die Integration in den
Arbeitsmarkt zu ermöglichen?
iv. ausreichende Kapazitäten für alle
schulpflichtigen Kinder sowie genügend Lehrpersonal sicherzustellen?
- Wie wird sichergestellt,
dass die neue Regelung des Zuverdienstes keine
Inaktivitätsfalle darstellt?
- Am 28.4 sagte
ÖVP-Klubobmann August Wöginger „Aus
der Ukraine Geflüchtete sollen Asylberechtigten gleichgestellt werden“. Wann wurden welche
Gespräche hinsichtlich der Gleichbehandlung von Schutzsuchenden, die
nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, mit Asylberechtigten - insb.
zu Sozialleistungen wie Mindestsicherung und Kinderbetreuungsgeld
geführt?
- Mit welchem Ergebnis?
- Welche Positionen
wurden jeweils vertreten?
- ÖVP-Integrationssprecher
Ernst Gödl hat am 2.5 diese Ankündigung zurückgenommen, es
gäbe "verfassungsrechtliche Bedenken", weitere Verhandlungen
sollen geführt werden. Auf welche "verfassungsrechtlichen
Bedenken" stößt die Gleichstellung von Schutzsuchenden
aus der Ukraine mit Asylberechtigten?
i. Auf welche Sozialleistungen haben Schutzsuchende
Anspruch bzw. auf welche Sozialleistungen werden sie künftig Anspruch
haben?
1. Welche Verhandlungen sollen dazu wann geführt
werden?
2. Wie soll die Finanzierung der Sozialleistungen
für nach der Vertriebenen-VO registrierte Personen zwischen Bund und
Ländern aufgeteilt werden?
- Werden Menschen, denen
es aufgrund ihrer Situation unmöglich ist zu arbeiten (Alter,
Krankheit, Behinderung usw.), auf lange Frist auf die Grundversorgung
angewiesen sein?
- Wenn ja, was ist
bezüglich dieser Schicksale der Plan?
- Wann wurden welche
Gespräche hinsichtlich einer Residenzpflicht geführt?
- Welche Positionen
wurden jeweils vertreten?
- Die EU hat am 4. April
2022 entschieden, den Mitgliedsstaaten 17 Mrd. € zur Verfügung
zu stellen, um "Menschen zu helfen, die vor
der militärischen Aggression Russlands aus der Ukraine fliehen". Die Mittel können demnach
zur Unterstützung aller aus der Ukraine geflüchteten Menschen
genützt werden. Bestehen Überlegungen bzw. Gespräche dazu,
jenen Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine, die zurzeit keinen Anspruch
auf ein temporäres Aufenthaltsrecht haben, mit
Schutzsuchenden iSd Vertriebenen-VO gleichzustellen
- auf nationaler Ebene?
i. Wenn ja, wann, in welchen Gremien und mit welchem
Ergebnis?
- auf europäischer
Ebene?
i. Wenn ja, wann, in welchen Gremien und mit welchem
Ergebnis?
- Als
Familienangehörige nach der Vertriebenen-VO zählen
Ehepartner_innen oder eingetragenen Partnerschaften. Welcher Rahmen ist
für binationale Paare angedacht, welche
nicht verheiratet sind bzw. keine eingetragene Partnerschaft haben?
- Österreich hat nach
Angaben der EU-Kommission rund 74 Millionen Euro
als Unterstützung für aus der Ukraine Geflüchtete erhalten. Wofür wurden bzw. werden diese Mittel
jeweils von wem verwendet?
- Werden diese Mittel
ausschließlich für Schutzsuchende iSd Vertriebenen-VO
verwendet oder auch für Drittstaatsangehörige aus der Ukraine,
die gem Art. 6 Abs. 5 lit. c SGK einreisen dürfen?
- Hat die Stabsstelle
"Ukraine - Flüchtlingskoordination" bzw.
Flüchtlingskoordinator Michael Takács oder sonst wer aus
dem Innenministerium oder Bundeskanzleramt sich für die Errichtung
einer Koordinationsstelle für Schutzsuchende aus der
Ukraine auf EU-Ebene eingesetzt?
- Wenn ja, wann und in
welchen Gesprächen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Welche konkreten
Maßnahmen wurden von der Stabsstelle "Ukraine - Flüchtlingskoordination" bzw.
von Flüchtlingskoordinator Michael Takács oder sonst wem aus
dem Innenministerium oder Bundeskanzleramt (bitte um Nennung der Person
bzw. Einheit) jeweils wann gesetzt, um die "interministerielle Abstimmung
von Maßnahmen zur Unterbringung von schutz- und
hilfsbedürftigen Personen aus
der Ukraine" sicherzustellen?
- Welche konkreten
Maßnahmen wurden von der Stabsstelle "Ukraine -
Flüchtlingskoordination" bzw. von
Flüchtlingskoordinator Michael Takács oder sonst wem aus dem
Innenministerium oder Bundeskanzleramt (bitte um Nennung der Person bzw.
Einheit) jeweils wann gesetzt, um die
"interministerielle Abstimmung von Maßnahmen zur Integration
von schutz- und hilfsbedürftigen Personen aus
der Ukraine" sicherzustellen?
- Welche konkreten
Maßnahmen wurden von der Stabsstelle "Ukraine -
Flüchtlingskoordination" bzw. von
Flüchtlingskoordinator Michael Takács oder sonst wem aus dem
Innenministerium oder Bundeskanzleramt (bitte um Nennung der Person bzw.
Einheit) jeweils wann gesetzt, um "die Koordination von
Hilfslieferungen" zwischen den Bundesländer, Gemeinden,
Vertretern der Wirtschaft, NGOs und
sonstigen betroffenen Einrichtungen inwiefern
sicherzustellen?
- Welche konkreten
Maßnahmen wurden von der Stabsstelle "Ukraine -
Flüchtlingskoordination" bzw. von
Flüchtlingskoordinator Michael Takács oder sonst wem aus dem
Innenministerium oder Bundeskanzleramt (bitte um Nennung der Person bzw.
Einheit) jeweils wann gesetzt, um wohl auch bei der Aufnahme,
Versorgung und Unterbringung der Schutzsuchenden die
Zusammenarbeit zwischen den Bundesländer,
Gemeinden, Vertretern der Wirtschaft, NGOs und
sonstigen betroffenen Einrichtungen inwiefern
sicherzustellen?
- Welche konkreten
Maßnahmen wurden von der Stabsstelle "Ukraine -
Flüchtlingskoordination" bzw. von
Flüchtlingskoordinator Michael Takács oder sonst wem aus dem
Innenministerium oder Bundeskanzleramt (bitte um Nennung der Person bzw.
Einheit) jeweils wann gesetzt, um die "Zusammenarbeit mit den
Bundesländern, Vertretern der Wirtschaft, NGOs und
sonstigen betroffenen Einrichtungen" sicherzustellen?
- Welche konkreten
Maßnahmen wurden von der Stabsstelle "Ukraine -
Flüchtlingskoordination" bzw. von
Flüchtlingskoordinator Michael Takács oder sonst wem aus dem
Innenministerium oder Bundeskanzleramt (bitte um Nennung der Person bzw.
Einheit) jeweils wann gesetzt, um zivilgesellschaftliche Organisationen bei
der Aufnahme, Versorgung und Unterbringung zu unterstützen?
- Welche finanzielle
Unterstützung wurde jeweils wann welchen zivilgesellschaftlichen
Organisation zur Verfügung gestellt bzw. welche
Förderverträge wurden wann abgeschlossen?
i. Welche finanzielle Unterstützung erhielt Train
of Hope seit 24.2.2022 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeanwortung?
- Welche konkreten
Maßnahmen wurden von der Stabsstelle "Ukraine -
Flüchtlingskoordination" bzw. von
Flüchtlingskoordinator Michael Takács oder sonst wem aus dem
Innenministerium oder Bundeskanzleramt (bitte um Nennung der Person bzw. Einheit)
jeweils wann gesetzt, um die interministerielle Abstimmung
von Maßnahmen zur Integration von schutz- und
hilfsbedürftigen Personen aus der Ukraine,
sicherzustellen?
- Welche konkreten
Maßnahmen wurden von der Stabsstelle "Ukraine -
Flüchtlingskoordination" bzw. von
Flüchtlingskoordinator Michael Takács oder sonst wem aus dem
Innenministerium oder Bundeskanzleramt (bitte um Nennung der Person bzw.
Einheit) jeweils wann gesetzt, um bei der Integration der
Schutzsuchenden eine effektive Koordination zwischen den
Bundesländer, Gemeinden, NGOs und Vertreter_innen der Wirtschaft
inwiefern sicherzustellen?
- An welche
Regierungsmitglieder erstattet der Flüchtlingskoordinator wann in
welcher Form wie oft Bericht?
- Was sind dabei die
konkreten Inhalte?
- Mit welchen
Vertreter_innen der Wirtschaft stand und steht der
Flüchtlingskoordinator wann und wie oft in Kontakt?
- Zu welchen Themen und
mit welchem Ergebnis?
- Nach welcher
Maßgabe wurden diese Vertreter_innen ausgewählt?
- Mit welchen
Vertreter_innen welcher NGOs stand und steht der
Flüchtlingskoordinator wann und wie oft in Kontakt?
- Zu welchen Themen und
mit welchem Ergebnis?
- Nach welcher
Maßgabe wurden diese Vertreter_innen ausgewählt?
- Mit welchen
Vertreter_innen sonstiger Organisationen stand und steht der
Flüchtlingskoordinator wann und wie oft in Kontakt?
- Zu welchen Themen und
mit welchem Ergebnis?
- Nach welcher
Maßgabe wurden diese Vertreter_innen ausgewählt?
- Welche Treffen haben
wann zwischen der Stabsstelle "Ukraine -
Flüchtlingskoordination" bzw. Flüchtlingskoordinator
Michael Takács und den Vertreter_innen der BBU wann und mit welchem
Ergebnis stattgefunden?
- Welche Treffen haben
wann zwischen der Stabsstelle "Ukraine -
Flüchtlingskoordination" bzw. Flüchtlingskoordinator
Michael Takács und Peter Hacker wann und mit
welchem Ergebnis stattgefunden?
- Welche Treffen haben
wann zwischen der Stabsstelle "Ukraine -
Flüchtlingskoordination" bzw. Flüchtlingskoordinator
Michael Takács und den Vertreter_innen von Train of Hope wann
und mit welchem Ergebnis stattgefunden?