10985/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.05.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Bundesländerkontingente für Medizinstudenten

 

Laut Universitätsgesetz stehen seit Herbst 2021 Studienplätze der Humanmedizin "für Aufgaben im öffentlichen Interesse" zur Verfügung (1). Im Studienjahr 2022/ 2023 entspricht dies 92 Studienplätzen - nur scheint niemand davon gewusst zu haben (2). Auch bei der Landesgesundheitsreferentenkonferenz im November 2021 wurde in einer abschließenden Stellungnahme eine gemeinsame Aufstockung der Medizinstudienplätze beschlossen und auch das im Regierungsprogramm angekündigte Landarztstipendium wurde erneut gefordert (3). 

Insofern kann davon ausgegangen werden, dass zumindest die Bundesländer vom Bildungsministerium über die tatsächliche Änderung des Universitätsgesetzes nicht in seiner gesamten Tragweite informiert wurden. Ebenso wenig Informationsweitergabe gab es offensichtlich an das Gesundheitsministerium, da dieses im März keine Informationen zu den im Regierungsporgramm angekündigten Landarztstipendien hatten. Spannend an diesen Vorgängen sind aber besonders die zeitlichen Abläufe. Anfang Februar wurde bekannt, dass das Bundesheer Medizinstudiumsplätze reservieren wollte (4), nur wenig später wurde veröffentlicht, dass das Land Steiermark 60 Studienplätze an der Sigmund-Freud um jeweils 150.000 Euro finanzieren wird- was neun Millionen An zusätzlichen Kosten bedeutet (5). Im April wurden die Kontingente erneut diskutiert, mediale oder politische Aufmerksamkeit erhielt das Thema aber nicht. Konsens war lediglich, dass die Plätze offensichtlich bei den Bundesländern nicht begehrt waren (6). Erst Anfang Mai schaffte die Regelung es ins öffentliche Bewusstsein; Von Seiten der Bundesländer wurde aber verlautbart, dass zumindest die Gesundheitsabteilungen darüber nicht informiert waren (7). Auch jegliche Versuche der Rekonstruierung laufen darauf hinaus, dass das Bildungsministerium die Tragweite der Gesetzesänderung nicht ausreichend kommuniziert hat.
Das Land Steiermark gibt beispielsweise an, dass die Gespräche zur Kooperation mit der Sigmund-Freud-Universität im Herbst 2021, also mit Gültigkeit des Gesetzes begonnen haben (8), Studienplätze aus dem Bundeskontingent wurden dagegen keine abgerufen (9). Auch vollständige Aufschlüsselungen der Abläufe laufen darauf hinaus, dass offensichtlich kein Bewusstsein für die Stipendien vorhanden war (10). So sehr es zu begrüßen ist, dass einzelne Ministerien offensichtlich einfach an der Umsetzung von Regierungsversprechen - wie dieser Form des Landarztstipendiums - arbeiten und nicht nur über Pressekonferenzen agieren, so fraglich ist diese Vorgehensweise aufgrund ihrer Konsequenzen.

  1. https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002128&FassungVom=2021-12-31&Artikel=&Paragraf=71c&Anlage=&Uebergangsrecht=
  2. https://vorarlberg.orf.at/stories/3154676/
  3. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20211111_OTS0216/konferenz-der-landesgesundheitsreferenten-in-hall
  4. https://www.diepresse.com/6098297/wie-das-heer-aerzte-an-sich-binden-will
  5. https://www.vienna.at/wiener-sigmund-freud-uni-wegen-jungmediziner-stipendien-in-der-kritik/7305562
  6. https://www.vienna.at/gewidmete-medizin-studienplaetzen-nicht-begehrt/7366765
  7. https://vorarlberg.orf.at/stories/3154676/
  8. https://pallast2.stmk.gv.at/pallast-p/pub/document?dswid=-6130&ref=5100cac9-b744-465b-99e4-5ab23cde6851
  9. https://www.krone.at/2701232
  10. https://www.derstandard.at/story/2000135432493/parlament-ermoeglichte-studienplaetze-fuer-landaerzte-doch-keiner-nutzt-sie

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Welche Absprachen gab es mit den Bundesländern  und anderen Ministerien vor der Änderung des Universitätsgesetze, ob und inwiefern derartige Kontingente gewünscht werden? (Bitte um Angabe der einzelnen Gesprächstermine oder Informationsschreiben inklusive Angabe des Zeitpunktes)
  2. Welche Absprachen gab es mit den Bundesländern und anderen Ministerien, ob diese Änderung des §7c als Schaffung eines sogenannten Landarztstipendiums betrachtet werden kann? (Bitte um Angabe der einzelnen Gesprächstermine oder Informationsschreiben inklusive Angabe des Zeitpunktes)
  3. Welche Informationsschreiben wurden nach Einführung der Kontingente an Bundesländer oder andere Ministerien übermittelt, um die Bedeutung dieser Gesetzesänderung zu vermitteln? (Bitte um Angabe der einzelnen Übermittlungsdaten und Schreiben)
  4. Welche Schritte setzte das Bildungsministerium, um den Bundesländern nach der Landesgesundheitsreferentenkonferenz im November zu vermitteln, dass mit diesen Kontingenten bereits die Möglichkeit für Landarztstipendien geschaffen wurde? (Bitte um Angabe der einzelnen Gesprächstermine oder Informationsschreiben inklusive Datum)
  5. Welche Schritte setzte das Bildungsministerium, um die Bundesländer über die verfügbaren Kontingente zu informieren? (Bitte um Angabe der Gesprächtstermine, Informationsschreiben etc inklusive Angabe des Datums)
  6. Gab es eine zusätzliche Erinnerung an die Bundesländer vor Ende der Einmeldungsfrist für Kontingente, um diese an die Option von Kontingenten im Medizinstudium zu erinnern?
    1. Falls nein: Warum nicht?
  1. Welche Maßnahmen sind nunmehr vorgesehen, um die Bundesländerkontingente in Zukunft wie Landarztstipendien zu behandeln?
  2. Wie viele zukünftige Mediziner_innen sollen durch diese Bundesländerkontingente ausgebildet werden und wie wird sichergestellt, in welchen Positionen diese schließlich tätig werden?