10985/J XXVII. GP
Eingelangt am 18.05.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Bundesländerkontingente für Medizinstudenten
Laut Universitätsgesetz stehen seit Herbst 2021 Studienplätze der Humanmedizin "für Aufgaben im öffentlichen Interesse" zur Verfügung (1). Im Studienjahr 2022/ 2023 entspricht dies 92 Studienplätzen - nur scheint niemand davon gewusst zu haben (2). Auch bei der Landesgesundheitsreferentenkonferenz im November 2021 wurde in einer abschließenden Stellungnahme eine gemeinsame Aufstockung der Medizinstudienplätze beschlossen und auch das im Regierungsprogramm angekündigte Landarztstipendium wurde erneut gefordert (3).
Insofern kann davon ausgegangen werden, dass
zumindest die Bundesländer vom Bildungsministerium über die
tatsächliche Änderung des Universitätsgesetzes nicht in seiner
gesamten Tragweite informiert wurden. Ebenso wenig Informationsweitergabe gab
es offensichtlich an das Gesundheitsministerium, da dieses im März keine
Informationen zu den im Regierungsporgramm angekündigten
Landarztstipendien hatten. Spannend an diesen Vorgängen sind aber
besonders die zeitlichen Abläufe. Anfang Februar wurde bekannt, dass das
Bundesheer Medizinstudiumsplätze reservieren wollte (4), nur wenig
später wurde veröffentlicht, dass das Land Steiermark 60
Studienplätze an der Sigmund-Freud um jeweils 150.000 Euro finanzieren
wird- was neun Millionen An zusätzlichen Kosten bedeutet (5). Im April
wurden die Kontingente erneut diskutiert, mediale oder politische
Aufmerksamkeit erhielt das Thema aber nicht. Konsens war lediglich, dass die
Plätze offensichtlich bei den Bundesländern nicht begehrt waren (6).
Erst Anfang Mai schaffte die Regelung es ins öffentliche Bewusstsein; Von
Seiten der Bundesländer wurde aber verlautbart, dass zumindest die
Gesundheitsabteilungen darüber nicht informiert waren (7). Auch jegliche
Versuche der Rekonstruierung laufen darauf hinaus, dass das Bildungsministerium
die Tragweite der Gesetzesänderung nicht ausreichend kommuniziert hat.
Das Land Steiermark gibt beispielsweise an, dass die Gespräche zur
Kooperation mit der Sigmund-Freud-Universität im Herbst 2021, also mit
Gültigkeit des Gesetzes begonnen haben (8), Studienplätze aus dem
Bundeskontingent wurden dagegen keine abgerufen (9). Auch
vollständige Aufschlüsselungen der Abläufe laufen darauf hinaus,
dass offensichtlich kein Bewusstsein für die Stipendien vorhanden war
(10). So sehr es zu begrüßen ist, dass einzelne Ministerien
offensichtlich einfach an der Umsetzung von Regierungsversprechen - wie dieser
Form des Landarztstipendiums - arbeiten und nicht nur über
Pressekonferenzen agieren, so fraglich ist diese Vorgehensweise aufgrund ihrer
Konsequenzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende