1101/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.02.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker MBA, Edith Mühlberghuber, Mag. Harald Stefan

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend aktueller Stand der Umsetzung bezüglich einer Reform des Kindesunterhaltsrechts

 

 

In der Nationalratssitzung vom 25. September 2019 wurde mit großer Mehrheit der selbständige Entschließungsantrag 989/A(E) vom 3. Juli 2019 der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen angenommen. Dieser sollte sich dem großen Handlungsbedarf im Bereich Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschüsse annehmen sowie grundlegende Reformen in die Wege leiten. Aus diesem Grund wurden in der Entschließung des Nationalrates vom 25. September 2019 sowohl der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz als auch die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend ersucht…

 

1.    einvernehmliche Lösungen über den Unterhalt gemeinsamer Kinder [zu] begünstigen, etwa indem elektronische Möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, mit denen auch ohne Beschreitung des Gerichtswegs Unterhaltsvereinbarungen erleichtert abgeschlossen werden können („smart contracts“, Justizrechenprogramme)

2.    Unterhaltsverfahren [zu] beschleunigen, indem laufend aktualisierte Unterhaltsrichtsätze sofort a conto zugesprochen werden können

3.    Unterhaltsrichtsatzbeträge vom Staat [sollen] bevorschusst werden können, sodass der Unterhalt der Kinder von grundsätzlich leistungsfähigen Elternteilen verlässlich gesichert ist, und gleichzeitig die Möglichkeiten des Staates, vom Unterhaltspflichtigen die geleisteten Vorschussbeiträge einzubringen, verbessert werden

4.    die materiell-rechtliche Unterhaltsbemessung [sollen] grundlegend vereinfacht und das Unterhaltsverfahren beschleunigt werden, wobei besonderes Augenmerk auf die Bemessung der Unterhaltspflicht Selbständiger sowie bei Familienformen geteilter Betreuung zu legen ist

5.    der Reformprozess [soll] partizipativ ausgestaltet werden und sämtliche Interessensgruppen, insbesondere aber auch Jugendliche, im Rahmen eines großen Diskussionsprozesses einbezogen werden, sodass die Gelegenheit besteht, dass sie ihre Vorstellungen in die Gesetzwerdung einbringen.[1]

 

Da bereits ein halbes Jahr seit der Entschließung des Nationalrates vergangen ist, stellt sich zum Zeitpunkt der Anfrage nun die Frage, was bisher in Bezug auf die Reform des Kindesunterhaltsrechts von den jeweiligen Ministerien in die Wege geleitet wurde.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie ist der aktuelle Stand seitens Ihres Ministeriums bezüglich einvernehmlicher Lösungen über den Unterhalt gemeinsamer Kinder (siehe 1. Punkt des oben angeführten Antrags)?

2.    Wurden in diesem Zusammenhang bereits dementsprechende Maßnahmen oder Reformen geplant beziehungsweise umgesetzt?

3.    Wenn ja, wie sehen diese im Detail aus und wann kann mit ihrer Umsetzung gerechnet werden?

4.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Wie ist der aktuelle Stand seitens Ihres Ministeriums bezüglich der Beschleunigung von Unterhaltsverfahren (siehe 2. Punkt des oben angeführten Antrags)?

6.    Wurden in diesem Zusammenhang bereits dementsprechende Maßnahmen oder Reformen geplant beziehungsweise umgesetzt?

7.    Wenn ja, wie sehen diese im Detail aus und wann kann mit ihrer Umsetzung gerechnet werden?

8.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Wie ist der aktuelle Stand seitens Ihres Ministeriums bezüglich der Bevorschussung von Unterhaltsrichtsatzbeträgen vom Staat (siehe 3. Punkt des oben angeführten Antrags)?

10. Wurden in diesem Zusammenhang bereits dementsprechende Maßnahmen oder Reformen geplant beziehungsweise umgesetzt?

11. Wenn ja, wie sehen diese im Detail aus und wann kann mit ihrer Umsetzung gerechnet werden?

12. Wenn nein, warum nicht?

13. Wie ist der aktuelle Stand seitens Ihres Ministeriums bezüglich der grundlegenden Vereinfachung der materiell-rechtlichen Unterhaltsbemessung (siehe 4. Punkt des oben angeführten Antrags)?

14. Wurden in diesem Zusammenhang bereits dementsprechende Maßnahmen oder Reformen geplant beziehungsweise umgesetzt?

15. Wenn ja, wie sehen diese im Detail aus und wann kann mit ihrer Umsetzung gerechnet werden?

16. Wenn nein, warum nicht?

17. Wie ist der aktuelle Stand seitens Ihres Ministeriums bezüglich der Einbindung sämtlicher Interessensgruppen in einen partizipativ ausgestalteten Reformprozess (siehe 5. Punkt des oben angeführten Antrags)?

18. Wurden in diesem Zusammenhang bereits dementsprechende Maßnahmen oder Reformen geplant beziehungsweise umgesetzt?

19. Wenn ja, wie sehen diese im Detail aus und wann kann mit ihrer Umsetzung gerechnet werden?

20. Wenn nein, warum nicht?

21. Ist Ihr Ministerium mit weiteren Ministerien zur Umsetzung der oben angeführten Punkte in Kontakt (abgesehen vom Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend)?

22. Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand ihrer Zusammenarbeit?



[1] Siehe Entschließung des Nationalrates vom 25. September 2019 betreffend Reform des

Kindesunterhaltsrechts (130/E XXVI. GP).