11029/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.05.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS
Genossinnen und Genossen,

an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Transparenz in der Bewertung von Projekteinreichungen

Nichtregierungsorganisationen, Universitäten und andere Institutionen bewerben sich jedes Jahr um Projektaufträge österreichischer Ministerien. Die Ausschreibung dieser Projektaufträge erfolgt üblicherweise in Form von sogenannten Calls die bestimmte Zielvorgaben und thematische Schwerpunkte vorgeben.

Selbiges ist auf EU-Ebene der Fall. Diverse Departments and executive agencies (DGs) der Europäischen Kommission schreiben Calls aus und finanzieren erfolgreiche Projekteinreichungen.

Im Gegensatz zur Praxis der österreichischen Ministerien wird, nach Abschluss des EU-Calls, allen Einreichenden gemeinsam mit der Projektablehnung oder dem Projektauftrag ein detailliertes und standardisiertes Feedback in Form einer Evaluierung (Proposal Evaluation Form) zugestellt. Die darin enthaltenen Bewertungen sind vergleichbar, nachvollziehbar und bieten den Antragsteller*innen die Möglichkeiten Schwachstellen zu erkennen und sich bei der nächsten Einreichung zu verbessern.

Folgende Informationen werden transparent gemacht: Gesamtpunktezahl (Evaluation Result) und Mindestschwellenwert, sowie Einzelbewertungen in den Bereichen Relevanz, Qualität, Impact und Reichweite in Form von Punkten und deren Gewichtung für das Gesamtergebnis. Jede Einzelbewertung enthält einen schriftliche Kommentar bezüglich der Erfüllung der jeweiligen Evaluationskriterien.

Österreichische Ministerien stellen Antragsteller*innen kein vergleichbares Feedbackinstrument zur Verfügung. Die Gründe für Projektzusagen oder Ablehnungen bleiben gänzlich intransparent, den abgelehnten Bewerberinnen und Bewerbern wird keine Möglichkeit gegeben, sich anhand eines konstruktiven Feedbacks für eine eventuelle nächste Bewerbung dementsprechend zu verbessern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Wie verfährt Ihr Ministerium mit der Bewertung von Projektanträgen? - Bitte beschreiben Sie kurz die Prozesse.

a)   Falls es keine standardisierten Prozesse der Bewertung gibt, warum nicht?

2.       In welcher Form gibt ihr zuständiges Ressort den Antragsteller*innen Feedback zu abgelehnten und erfolgreichen Projektanträgen? - Bitte fügen Sie Ihr Feedbackformular an.

a)       Falls Sie kein standardisiertes Feedbackformular haben, warum nicht?

b)       Geben Sie eine Gesamtpunktezahl inklusive Schwellenwert an.

c)       Bewerten Sie detailliert und schriftlich den Erreichungsgrad der Zielvorgaben passend zu den Evaluationskriterien? Geben Sie dazu jeweils eine Punktebewertung inklusive Gewichtung für das Gesamtergebnis an?

d)       Wenn nein, warum nicht?

3.       Falls es in Ihrem Ressort bis dato kein transparentes Evaluierungsformat für Projektanträge gibt, bestehen Pläne ein solches einzuführen?

a)       Wenn ja, bis wann?

b)      Welche Vorbereitungsarbeiten sind bisher dazu getätigt worden?

c)       Wenn nein, warum nicht?

4.       Gibt es, Ihres Wissens nach, Bestrebungen und Prozesse ein transparentes und einheitliches Evaluierungsformat ministeriumsübergreifend einzuführen?

a)       Wenn ja, ist Ihr Ressort in diesen Prozess eingebunden?

b)       Wenn ja, wer vertritt Ihr Ressort in dem Prozess?

c)       Wenn ja, welches Ministerium hat den Lead in diesem Prozess?

d)       Wenn nein, warum nicht?

5.       Ermöglicht Ihr Ressort Austausch mit und Feedback von Projektantragssteller*innen zu Ihren Ausschreibungen?

a)       Wenn ja, in welcher Form?

b)      Wenn ja, wann hat der letzte Austausch dieser Art stattgefunden?

c)       Wenn ja, wer hat an diesem Austausch teilgenommen?

d)       Wenn ja, wissen Sie, ob der Austausch für die Projektwerber*innen zufriedenstellend war und woran lässt sich dies messen?

e)       Wenn nein, warum nicht?

6.       Schult Ihr Ressort oder eine ausgelagerte Dienststelle Projektantragssteller*innen zur Verbesserung der Qualität der Anträge und der Chancen bei der Antragsstellung?

a)       Werden gezielt potentielle Projektantragssteller*innen geschult, deren Zugang zu relevantem Wissen erschwert ist?

b)      Wo sind die Schulungsangebote auf Ihrer Website zu finden bzw. wie anders informieren Sie darüber?

a) Wenn nein, warum nicht?

7.       Welche Maßnahmen setzt Ihr Ressort um Informationen zu aktuellen Calls zu verbreiten?

a)       Wählen Sie gezielt auch spezifische Kommunikationskanäle aus, um Projektantragssteller*innen aus Bereichen zu gewinnen, die keinen einfachen Zugang zu diesen Informationen haben?

b)       Wo auf Ihrer Website sind die aktuellen Informationen zu den Calls Ihres Ressorts aufgelistet?

8.       Welche Maßnahmen setzt Ihr Ministerium außerdem um die Qualität der Projektanträge und Prozedere der Antragsstellung zu verbessern?

a) Wenn Sie keine Maßnahmen setzen, warum nicht?

9.       Wie hoch waren die Ausgaben in den Jahren 2019 bis 2021 für Projektausschreibungen, deren Evaluierung und Auswahl in Ihrem Ministerium stattgefunden hat?

10.    Wie hoch waren die Ausgaben in den Jahren 2019 bis 2021 für die Projektumsetzung (das Projektvolumen) genehmigter Projekte?

11.   Wo lagen die Schwerpunkte betreffend Calls zu bestimmten Themenbereichen Ihres Ministeriums? Bitte nennen Sie jene fünf Themenbereiche, für die gesamt die meisten Mittel in den Jahren 2019 bis 2021 geflossen sind.

12.   Welche Ressorts/Abteilungen sind in Ihrem Ministerium mit Projektausschreibungen und Evaluierung betraut?