1103/J XXVII. GP
Eingelangt am 27.02.2020
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Dr. Dagmar Belakowitsch
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend kritische Infrastruktur im Sozial-, Gesundheits- und Pflegewesen und deren Mitarbeiterstab in Sachen Corona-Virus
Aktuell kann man nach medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen davon ausgehen, dass die Gefahr einer Ansteckung durch das Corona-Virus an Plätzen mit hohem Patienten-, Kunden- und Publikumsverkehr potentiell am höchsten ist. Um eine Ausbreitung des Corona-Virus in einer großen Personengruppe zu verhindern, müssen in diesem Zusammenhang Einrichtungen und Institutionen einer in diesem Zusammenhang „kritischen Infrastruktur“ besondere Sicherheitsmaßnahmen in Sachen Gesundheitsschutz vorsehen und umsetzen.
Im Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sind das etwa unter anderem:
· alle öffentlichen und privaten Krankenanstalten
· alle Arztpraxen
· alle Ambulatorien, insbesondere der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
· alle Rehabilitationseinrichtungen der Sozialversicherungsträger
· alle Geschäftsstellen der Sozialversicherungsträger
· alle Pflegeheime
· alle Geschäftsstellen des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen und deren Mitarbeiterstab
· alle weiteren öffentlichen und privaten Einrichtungen und Institutionen im Bereich des Gesundheits-, Sozial- und Pflegewesens usw.
Entsprechend geschützt werden müssen auch alle Bediensteten des öffentlichen und privaten Gesundheits-, Sozial- und Pflegedienstes sowie des öffentlichen und privaten Rettungsdienstes
Vom Sozialministerium wurden gegenwärtig folgende Maßnahmen gesetzt:
Eine Verordnung zur Einführung einer amtlichen Meldepflicht für Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle durch SARS-CoV-2 wurde vom Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz erlassen. (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_15/BGBLA_2020_II_15.pdfsig)
Zusätzlich wurde die Verordnung betreffend die Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und die Bezeichnung von Häusern und Wohnungen (Absonderungsverordnung), BGBl. Nr. 39/1915, durch BGBl. II Nr. 21/2020, abgeändert. (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_21/BGBLA_2020_II_21.html)
Jetzt geht es darum, auch entsprechende rechtliche, organisatorische, personelle, finanzielle (budgetäre), inhaltliche (medizinisch-technische) und informationspolitische Maßnahmen zu treffen, um die „kritische Infrastruktur“ im Sozial-, Gesundheits- und Pflegewesen und deren Mitarbeiterstab, aber vor allem auch den Patienten-, Kunden- und Publikumsverkehr vor einer potentiellen Ansteckung und Verbreitung des Corona-Virus zu schützen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1) Welche rechtlichen Maßnahmen werden von Ihrer Seite als zuständiger Sozial- und Gesundheitsminister gesetzt, um die im Einleitungstext exemplarisch genannten und in Ihrem Kompetenzbereich befindlichen Einrichtungen und Institutionen als „kritische Infrastruktur“ sowie ihren Mitarbeiterstab vor der Ausbreitung und der Ansteckung durch das Corona-Virus kurz-, mittel- und langfristig zu schützen?
2) Sind dazu insbesondere Gesetzesnovellierungen, Verordnungen und/oder Erlässe notwendig?
3) Wenn ja, können Sie diese benennen?
4) Wenn ja, bis wann werden diese erfolgen?
5) Welche organisatorischen Maßnahmen werden von Ihrer Seite als zuständiger Sozial- und Gesundheitsminister gesetzt, um die im Einleitungstext exemplarisch genannten und in Ihrem Kompetenzbereich befindlichen Einrichtungen und Institutionen als „kritische Infrastruktur“ und ihren Mitarbeiterstab vor der Ausbreitung und der Ansteckung durch das Corona-Virus kurz-, mittel- und langfristig zu schützen?
6) Bis wann werden diese erfolgen?
7) Welche personellen Maßnahmen werden von Ihrer Seite als zuständiger Sozial- und Gesundheitsminister gesetzt, um die im Einleitungstext exemplarisch genannten und in Ihrem Kompetenzbereich befindlichen Einrichtungen und Institutionen als „kritische Infrastruktur“ und ihren Mitarbeiterstab vor der Ausbreitung und der Ansteckung durch das Corona-Virus kurz-, mittel- und langfristig zu schützen?
8) Bis wann werden diese erfolgen?
9) Welche finanziellen (budgetären) Maßnahmen werden von Ihrer Seite als zuständiger Sozial- und Gesundheitsminister gesetzt, um die im Einleitungstext exemplarisch genannten und in Ihrem Kompetenzbereich befindlichen Einrichtungen und Institutionen als „kritische Infrastruktur“ und ihren Mitarbeiterstab vor der Ausbreitung mit und der Ansteckung durch das Corona-Virus kurz-, mittel- und langfristig zu schützen?
10) Bis wann werden diese erfolgen?
11) Aus welchen Mitteln werden diese bedeckt?
12) Welche inhaltlichen (medizinisch-technischen) Maßnahmen werden von Ihrer Seite als zuständiger Sozial- und Gesundheitsminister gesetzt, um die im Einleitungstext exemplarisch genannten und in Ihrem Kompetenzbereich befindlichen Einrichtungen und Institutionen als „kritische Infrastruktur“ und ihren Mitarbeiterstab vor der Ausbreitung und der Ansteckung durch das Corona-Virus kurz-, mittel- und langfristig zu schützen?
13) Bis wann werden diese erfolgen?
14) Welche informationspolitischen Maßnahmen werden von Ihrer Seite als zuständiger Sozial- und Gesundheitsminister gesetzt, um die im Einleitungstext exemplarisch genannten und in Ihrem Kompetenzbereich befindlichen Einrichtungen und Institutionen als „kritische Infrastruktur“ und ihren Mitarbeiterstab vor der Ausbreitung und der Ansteckung durch das Corona-Virus kurz-, mittel- und langfristig zu schützen?
15) Bis wann werden diese erfolgen?
16) In welcher Art und Weise und über welche Medien und Plattformen werden diese erfolgen?