11035/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.05.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Maximilian Köllner, MA,

Genossinnen und Genossen

an

den Bundesminister für Finanzen

betreffend 612,5 Milliarden Euro Länderinvestitionspaket für die Bundesländer

Neben dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027, der ein Finanzvolumen von 1,074 Billionen Euro umfasst, wurde vor dem Hintergrund der COVID-19 Pandemie und deren erwartbaren volkswirtschaftlichen Folgen ein EU-Wiederaufbaufonds (NextGenerationEU) mit einem Finanzvolumen von 750 Milliarden Euro seitens der Europäischen Union beschlossen. Dessen Finanzmittel wurden über gemeinsame europäische Anleihen am Kapitalmarkt aufgenommen.

Die Aufbau-und Resilienzfazilität (engl., RRF) hat das Ziel, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie zu bewältigen. Das Finanzvolumen für Österreich im Rahmen der Aufbau-und Resilienzfazilität beträgt rund 3,5 Milliarden Euro an Zuschüssen. Die in den nationalen Aufbau- und Resilienzplan (ARP) vorgesehenen Ausgaben sollen laut Europäischer Kommission zu mindestens 37% in Investitionen und Reformen zugunsten der Klimaziele und mindestens 20% der Ausgaben in den digitalen Wandel fließen.

Für die Umsetzung des österreichischen ARP waren ein Beschluss im Ministerrat und eine Genehmigung seitens der Europäischen Kommission grundlegende Voraussetzungen. Im österreichischen Plan wurde vorgesehen, dass alle Kontakt-und Abwicklungsstellen für die Maßnahmen nur Bundesdienststellen oder nur Bundesförderstellen sind.

Gemäß § 10 Abs. 3 FAG 2017 sind aber von den Ertragsanteilen der Länder für die teilweise Finanzierung der Beitragsleistungen Österreichs an die Europäische Union 16,835 % der Mehrwertsteuer-Eigenmittel und der Bruttonationaleinkommen-Eigenmittel abzuziehen. Somit leisten die österreichischen Bundesländer rund 17 % des Finanzbeitrages Österreichs an die Europäischen Union.

Da die Bundesländer die österreichischen Beitragsleistungen an die Europäische Union mitfinanzieren, war es nun nur folgerichtig, dass nach Medienberichten von Verhandlungen der Bundesländer und dem zuständigen Bundesminister für Finanzen im Oktober 2021 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20211008_OTS0132/lh-platter-und-bm- bluemel-500millionen-euro-schweres-laenderinvestitionspaket-fixiert), den Bundesländern ein an der Aufbau-und Resilienzfazilität gemessenes, anteilsmäßiges Finanzpaket zugesichert wird, welches im 1. Quartal 2022 zu großen Teilen den Ländern zu Verfügung gestellt werden soll.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für Finanzen daher folgende

 

Anfrage

1)    Hat die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Finanzen im Vorfeld geprüft, ob die Österreich zustehenden Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität allein dem Bund, allein den Ländern oder Bund und Ländern zu bestimmten Anteilen gemeinsam zustehen?

a)    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b)    Wenn nein, warum nicht?

2)    Beabsichtigt die Bundesregierung, den Nationalrat regelmäßig über die Entwicklung der Anleiheemissionen der EU im Rahmen des EU- Wiederaufbaufonds zu unterrichten?

3)    Ist seitens der Bundesregierung bzw. des Bundesministeriums für Finanzen geplant, den Nationalrat regelmäßig über die Entwicklung der durch die EU im Rahmen des EU-Wiederaufbaufonds vergebenen Darlehen zu unterrichten?

4)  Wann werden die Finanzzuweisungen im Rahmen des Länderinvestitionspakets an die Bundesländer erfolgen?

5)    Werden diese Finanzzuweisungen im Rahmen des Länderinvestitionspakets eine Zweckwidmung aufweisen?

6)    Wenn die Finanzzuweisungen eine Zweckwidmung aufweisen, welche Arten von Vorhaben und Projekten können umgesetzt werden? Können die Finanzmittel für Projekte in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Umwelt-und Klimaschutz, Soziales, Gesundheit und Bildung eingesetzt werden?

7)    Ist es geplant, weitere Zweckzuschüsse für Gemeinden im Rahmen des Kommunalinvestitionsgesetzes zur Verfügung zu stellen?

8)    Wird oder kann es auch zu zusätzlichen Finanzzuweisungen an die Gemeinden im Rahmen des Länderinvestitionspakets kommen?

9)    Welcher Aufteilungsschlüssel wird herangezogen, um das Länderinvestitionspaket auf die Bundesländer aufzugliedern?

10)   Mit welchem Finanzvolumen kann das Burgenland rechnen?