11045/J XXVII. GP
Eingelangt am 19.05.2022
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ANFRAGE
des Abgeordneten Wolfgang Zanger, Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Folgeanfrage zu 9849/AB betreffend Innenrevisionsprüfung der Beschaffungsvorgänge im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen und Corona-Förderungen
Bundesminister Johannes Rauch hat in der Anfragebeantwortung 9849/AB zu 10145/J betreffend Innenrevisionsprüfung der Beschaffungsvorgänge im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen und Corona-Förderungen folgende Auskunft erteilt:
Fragen 1 bis 6: · Kam es zur Prüfung der Innenrevision seit 2020, die sich auf Beschaffungsvorgänge hinsichtlich der Corona-Maßnahmen und Corona-Förderungen bezieht, welche im inhaltlichen Zusammenhang mit Sachverhalten, welche sich aus 8385/AB zu 8555/J ergeben, stehen? · Wenn ja, aus welchem Anlass und mit welchem Ergebnis? · Kam es zur Prüfung der Innenrevision seit 2020, die sich auf Beschaffungsvorgänge hinsichtlich der Corona-Maßnahmen und Corona-Förderungen bezieht, welche im inhaltlichen Zusammenhang mit Sachverhalten, welche sich aus 8388/AB zu 8554/J ergeben, stehen? · Wenn ja, aus welchem Anlass und mit welchem Ergebnis? · Kam es zur Prüfung der Innenrevision seit 2020, die sich auf Beschaffungsvorgänge hinsichtlich der Corona-Maßnahmen und Corona-Förderungen bezieht, welche im inhaltlichen Zusammenhang mit Sachverhalten, welche sich aus 8386/AB zu 8556/J ergeben, stehen? · Wenn ja, aus welchem Anlass und mit welchem Ergebnis?
Derartige Prüfungen durch die Abteilung Interne Revision fanden nicht statt. Es darf diesbezüglich auf den Bericht des Rechnungshofs Reihe BUND 2021/25 „COVID-19 – Struktur und Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen“ verwiesen werden.
Fragen 7 und 8: · Kam es zur Prüfung der Innenrevision seit 2020, die sich auf Beschaffungsvorgänge hinsichtlich der Corona-Maßnahmen und Corona-Förderungen bezieht, welche im inhaltlichen Zusammenhang mit Sachverhalten, welche sich aus 8392/AB zu 8561/J ergeben, stehen? · Wenn ja, aus welchem Anlass und mit welchem Ergebnis? Nein.
Es darf diesbezüglich darauf hingewiesen werden, dass im Jahr 2022 eine Prüfung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung gemäß COVID-19-Zweckzuschussgesetz in den Bundesländern durch die Buchhaltungsagentur des Bundes erfolgen wird.
Fragen 9 bis 12: · Kam es zur Prüfung der Innenrevision seit 2020, die sich auf Beschaffungsvorgänge hinsichtlich der Corona-Maßnahmen und Corona-Förderungen bezieht, welche im inhaltlichen Zusammenhang mit Sachverhalten, welche sich aus 8391/AB zu 8592/J ergeben, stehen? · Wenn ja, aus welchem Anlass und mit welchem Ergebnis? · Kam es zur Prüfung der Innenrevision seit 2020, die sich auf Beschaffungsvorgänge hinsichtlich der Corona-Maßnahmen und Corona-Förderungen bezieht, welche im inhaltlichen Zusammenhang mit Sachverhalten, welche sich aus 8393/AB zu 8599/J ergeben, stehen? · Wenn ja, aus welchem Anlass und mit welchem Ergebnis?
Bei jenen Förderungsanträgen, bei welchen die Fördersumme von € 250.000,- überschritten wurde, waren diese vor Genehmigung und Abschluss des Fördervertrags auch der Abteilung Interne Revision im aktenmäßigen Einsichtsverkehr für eine allfällige Stellungnahme zu übermitteln. Dies war in Bezug auf die Anfragebeantwortungen Nr. 8391/AB sowie Nr. 8393/AB bei 18 Projekten der Fall. Da die Antragsprüfung in den gegenständlichen Fällen zuvor jeweils bereits durch die Buchhaltungsagentur des Bundes erfolgte, beschränkte sich die Interne Revision bei ihren Prüfungshandlungen im Sinne eines Single-Audit-Ansatzes auf wichtige, darüberhinausgehende Punkte.
Im Ergebnis der Prüfung auf Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben für Förderungen des Bundes und der diesbezüglichen Richtlinien des BMSGPK wurden von der Internen Revision schriftliche Stellungnahmen an die jeweils zuständige Fachabteilung übermittelt, welche Anmerkungen (Empfehlungen) zur weiteren Umsetzung der Projekte enthielten. Diese bezogen sich vor allem auf zu ergänzende Unterlagen, die konkrete Vertragsgestaltung, die Auszahlungsbedingungen sowie den weiteren Prozessablauf.
Fragen 13 bis 16: · Kam es zur Prüfung der Innenrevision seit 2020, die sich auf Beschaffungsvorgänge hinsichtlich der Corona-Maßnahmen und Corona-Förderungen bezieht, welche im inhaltlichen Zusammenhang mit Sachverhalten, welche sich aus 8428/AB zu 8557/J ergeben, stehen? · Wenn ja, aus welchem Anlass und mit welchem Ergebnis? · Kam es zur Prüfung der Innenrevision seit 2020, die sich auf Beschaffungsvorgänge hinsichtlich der Corona-Maßnahmen und Corona-Förderungen bezieht, welche im inhaltlichen Zusammenhang mit Sachverhalten, welche sich aus 8428/AB zu 8557/J ergeben, stehen? · Wenn ja, aus welchem Anlass und mit welchem Ergebnis?
Nein. Es darf diesbezüglich auch darauf hingewiesen werden, dass im Jahr 2022 eine Prüfung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung gemäß COVID-19-Zweckzuschussgesetz in den Bundesländern durch die Buchhaltungsagentur des Bundes erfolgen wird.
Fragen 17 und 18: · Kam es zur Prüfung der Innenrevision seit 2020, die sich auf Beschaffungsvorgänge hinsichtlich der Corona-Maßnahmen und Corona-Förderungen bezieht, welche im inhaltlichen Zusammenhang mit Sachverhalten, welche sich aus 8426/AB zu 8560/J ergeben, stehen? · Wenn ja, aus welchem Anlass und mit welchem Ergebnis?
Bei jenen Beauftragungen von Unternehmen, bei welchen die Betragsgrenze von € 250.000,- überschritten wurde, waren diese nach Befassung der Vergaberechtsabteilung des BMSGPK vor Genehmigung und Abschluss des Vertrags auch der Abteilung Interne Revision im aktenmäßigen Einsichtsverkehr für eine allfällige Stellungnahme übermitteln. Dies war in Bezug auf die Anfragebeantwortung Nr. 8426/AB bei 6 Aufträgen der Fall.
Im Ergebnis der Prüfung auf Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben und den internen Richtlinien des BMSGPK wurden von der Internen Revision schriftliche Stellungnahmen an die jeweils zuständige Fachabteilung übermittelt, welche Anmerkungen (Empfehlungen) zur weiteren Umsetzung des Auftrags enthielten. Diese bezogen sich vor allem auf zu ergänzende Unterlagen, die konkrete Vertragsgestaltung bzw. erforderliche vertragliche Konkretisierungen sowie den weiteren Prozessablauf.
Fragen 19 bis 28: · Kam es zur Prüfung der Innenrevision seit 2020, die sich auf Beschaffungsvorgänge hinsichtlich der Corona-Maßnahmen und Corona-Förderungen bezieht, welche im inhaltlichen Zusammenhang mit Sachverhalten, welche sich aus 8458/AB zu 8684/J ergeben, stehen? · Wenn ja, aus welchem Anlass und mit welchem Ergebnis? · Kam es zur Prüfung der Innenrevision seit 2020, die sich auf Beschaffungsvorgänge hinsichtlich der Corona-Maßnahmen und Corona-Förderungen bezieht, welche im inhaltlichen Zusammenhang mit Sachverhalten, welche sich aus 8457/AB zu 8685/J ergeben, stehen? · Wenn ja, aus welchem Anlass und mit welchem Ergebnis? · Kam es zur Prüfung der Innenrevision seit 2020, die sich auf Beschaffungsvorgänge hinsichtlich der Corona-Maßnahmen und Corona-Förderungen bezieht, welche im inhaltlichen Zusammenhang mit Sachverhalten, welche sich aus 8479/AB zu 8686/J ergeben, stehen? · Wenn ja, aus welchem Anlass und mit welchem Ergebnis? · Kam es zur Prüfung der Innenrevision seit 2020, die sich auf Beschaffungsvorgänge hinsichtlich der Corona-Maßnahmen und Corona-Förderungen bezieht, welche im inhaltlichen Zusammenhang mit Sachverhalten, welche sich aus 8511/AB zu 8728/J ergeben, stehen? · Wenn ja, aus welchem Anlass und mit welchem Ergebnis? · Kam es zur Prüfung der Innenrevision seit 2020, die sich auf Beschaffungsvorgänge hinsichtlich der Corona-Maßnahmen und Corona-Förderungen bezieht, welche im inhaltlichen Zusammenhang mit Sachverhalten, welche sich aus 8502/AB zu 8729/J ergeben, stehen? · Wenn ja, aus welchem Anlass und mit welchem Ergebnis?
Derartige Prüfungen durch die Abteilung Interne Revision fanden nicht statt. Abschließend möchte ich – neben den bereits erwähnten Prüfungen – auf die seit 2020 durchgeführten und großteils noch nicht abgeschlossenen Prüfungen des Rechnungshofs im BMSGPK in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, insbesondere „Gesundheitsdaten zur Pandemiebewältigung im ersten Jahr der COVID–19–Pandemie (Reihe BUND 2021/43)“, „Pandemiemanagement der Gesundheitsbehörden im ersten Jahr der COVID-19- Pandemie“, „Ausgewählte Leistungen im Zusammenhang mit COVID-19 im Tourismus- und Gesundheitsbereich“, „COVID-19-Familienleistungen mit Schwerpunkt Corona-Familienhärteausgleich“, „COVID-19-Impfstoffbeschaffung“ sowie „COVID-Testungen“ verweisen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
ANFRAGE
1) Warum prüft nur die Bundesbuchhaltungsagentur die Corona-Maßnahmen und Corona-Förderungen des BMSGPK?
2) Wer hat dies veranlasst?
3) Warum hat die Prüfung der Bundesbuchhaltungsagentur betreffend der Corona-Maßnahmen und Corona-Förderungen des BMSGPK noch nicht begonnen?
4) Wann soll die Prüfung der Bundesbuchhaltungsagentur betreffend der Corona-Maßnahmen und Corona-Förderungen des BMSGPK beginnen?
5) Wann rechnen Sie mit einem Ergebnis der Prüfung der Bundesbuchhaltungsagentur betreffend der Corona-Maßnahmen und Corona-Förderungen des BMSGPK?
6) Bei welchen sechs Aufträgen wurden die Förderunterlagen nach Befassung der Vergaberechtsabteilung des BMSGPK vor Genehmigung und Abschluss des Vertrags auch der Abteilung Interne Revision im aktenmäßigen Einsichtsverkehr für eine allfällige Stellungnahme übermittelt?
7) Welche Stellungnahmen hat die Abteilung Interne Revision im aktenmäßigen Einsichtsverkehr übermittelt?
8) Wann werden die seit 2020 durchgeführten und großteils noch nicht abgeschlossenen Prüfungen des Rechnungshofs im BMSGPK in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, insbesondere „Gesundheitsdaten zur Pandemiebewältigung im ersten Jahr der COVID–19–Pandemie (Reihe BUND 2021/43)“, „Pandemiemanagement der Gesundheitsbehörden im ersten Jahr der COVID-19- Pandemie“, „Ausgewählte Leistungen im Zusammenhang mit COVID-19 im Tourismus- und Gesundheitsbereich“, „COVID-19-Familienleistungen mit Schwerpunkt Corona-Familienhärteausgleich“, „COVID-19-Impfstoffbeschaffung“ sowie „COVID-Testungen“ abgeschlossen sein?
9) Wurden Empfehlungen aus den seit 2020 durchgeführten und großteils noch nicht abgeschlossenen Prüfungen des Rechnungshofs im BMSGPK in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, insbesondere „Gesundheitsdaten zur Pandemiebewältigung im ersten Jahr der COVID–19–Pandemie (Reihe BUND 2021/43)“, „Pandemiemanagement der Gesundheitsbehörden im ersten Jahr der COVID-19- Pandemie“, „Ausgewählte Leistungen im Zusammenhang mit COVID-19 im Tourismus- und Gesundheitsbereich“, „COVID-19-Familienleistungen mit Schwerpunkt Corona-Familienhärteausgleich“, „COVID-19-Impfstoffbeschaffung“ sowie „COVID-Testungen“ bereites an das BMSGPK übermittelt und auch umgesetzt?
10) Wenn ja welche?
11) Wurden diese Empfehlungen auch umgesetzt?
12) Wenn ja, wann wurden diese umgesetzt?
13) Wurde die Finanzprokuratur im Zusammenhang mit den Empfehlungen des Rechnungshofs eingeschaltet, um wieder zurückzufordern Fördergelder bzw, mit sonstigen Corona-Maßnahmen?
14) Wie viele Fälle, von Rückforderungen bei Fördergeldern gibt es im Zusammenhang mit den Bereichen „Gesundheitsdaten zur Pandemiebewältigung im ersten Jahr der COVID–19–Pandemie (Reihe BUND 2021/43)“, „Pandemiemanagement der Gesundheitsbehörden im ersten Jahr der COVID-19- Pandemie“, „Ausgewählte Leistungen im Zusammenhang mit COVID-19 im Tourismus- und Gesundheitsbereich“, „COVID-19-Familienleistungen mit Schwerpunkt Corona-Familienhärteausgleich“, „COVID-19-Impfstoffbeschaffung“ sowie „COVID-Testungen“?
15) Um welche Fördergeldsummen handelt es sich bei den Rückforderungen im Einzelnen?