11053/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.05.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt

betreffend Länder-Dialog zur direkten Demokratie auf Gemeindeebene

Am 10. November 2019 fand im Zuge einer umfangreichen Diskussion um die Umwidmung von Flächen der Landesgrünzone zur Expansion des Fruchtsaftherstellers „Rauch“ und des Alu- dosenproduzenten „Ball“ in der Gemeinde Ludesch, in Vorarlberg, eine Volksabstimmung statt. 56,1 Prozent der Stimmberechtigten haben sich dabei gegen die Erweiterung ausgespro­chen. Die Volksabstimmung wurde wenige Wochen später angefochten.

Der VfGH hat mit 6. Oktober 2020 der Anfechtung statt gegeben und die Ludescher Volksab­stimmung und jene Bestimmungen des Vorarlberger Gemeindegesetzes und des Vorarlberger Landes-Volksabstimmungsgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben die festlegen, dass Volksabstimmungen mit bindender Wirkung auf Verlangen einer gewissen Zahl von Stimmbe­rechtigten der Gemeinde auch ohne Zustimmung des Gemeinderates durchzuführen sind, was bedeutet, dass eine Gemeindevertretung gegen ihren Willen durch eine Volksabstimmung an eine bestimmte Entscheidung gebunden werden kann.

Da diese Entscheidung unseres Erachtens eine Schwächung der direkten Demokratie darstellt und es eine demokratische Selbstverständlichkeit sein sollte, das bürgerliche Volksabstim­mungsrecht auf allen staatlichen Ebenen zu verankern, wurde am 20.11.2020 im Parlament ein Entschließungsantrag 1080/A(E)1 der Abgeordneten Dr. Bösch, Mag. Loacker, Ing. Reinhold Einwallner und weiterer Abgeordneter betreffend „Rettung der Demokratie in Vorarlberg“ ein­gebracht und in der Sitzung des Verfassungsausschusses vom 15. März 2021 und 4. November 2021 behandelt.

Als Ergebnis dieser Beratungen stellte der Verfassungsausschuss den Antrag, der Nationalrat wolle nachstehende Entschließung starten, welcher in der Sitzung des Nationalrates vom 19.11.2021 auch mehrheitlich angenommen wurde.

Entschließung

betreffend Länder-Dialog zu direkten Demokratie auf Gemeindeebene starten

Die Bundesministerin für EU und Verfassung wird darin ersucht, betreffend die Absicherung und die Förderung direktdemokratischer Instrumente auf der Ebene der Gemeinden mit den Ländern, insbesondere den Landesverfassungsgesetzgebern, in den Dialog zu treten und zu ergründen, inwieweit Änderungen der bundesverfassungsgesetzlichen Rahmenbedingungen auf Grund regionaler Bedürfnisse angezeigt sind. Dem Verfassungsausschuss soll darüber be­richtet werden.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1)     Wurde der Dialog mit den Ländern analog der Entschließung gestartet?

Wenn ja, wann?

In welcher Form wurden die Gespräche aufgenommen?

Wenn nein, warum nicht?

2)      Mit wem und auf welcher Ebene wurden bisher Gespräche geführt?

3)      Mit welchen Landeshauptleuten wurde Kontakt aufgenommen?

4)      Wann fanden diese Treffen jeweils statt?

5)      Welche Ergebnisse haben sich aus den bisherigen Gesprächen ergeben?

6)      Wie ist der derzeitige Diskussionsstand?

7)      Welche weiteren Schritte planen Sie?

8)      Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit dem entsprechenden Bericht im Verfassungsausschuss zu rechnen?