11054/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.05.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Wimmer, Eva-Maria Holzleitner, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für  Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend die Maßnahmenmeldung für die Europäische Kindergarantie

Schon vor der Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Folgen war in der Europäischen Union eines von vier Kindern von Armut und Ausgrenzung betroffen. Besonders hoch waren die Zahlen 2018 in Rumänien (38, 1%), Bulgarien (33,7%), Griechenland (33,3%) und Italien (30,6%). Aber auch Österreich lag 2018 mit 21,6 Prozent von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Kindern in der EU deutlich hinter Ländern wie Slowenien (13,1 Prozent), Tschechien (13,2 Prozent), den Niederlanden (15,2), Dänemark (15,2) oder Finnland (16,0). Im Jahr 2021 waren laut aktuellen SILC Daten in Österreich 368.000 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren von Armut und Ausgrenzung bedroht. Mit der Europäischen Garantie für Kinder soll jetzt ein Instrument zur europaweiten Bekämpfung von Kinderarmut geschaffen werden. Die Kindergarantie ist Teil des Aktionsplans zur Umsetzung der Europäischen Säule “Soziale Rechte”. Deren Ziel ist es, die Armuts- und Ausgrenzungszahlen in der EU drastisch zu senken. Kurz zusammengefasst soll es darum gehen, den Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung zu verbessern, aber auch gesunde Ernährung und guten Wohnraum für alle Kinder sicherzustellen. Von 13. bis 14. Dezember 2021 fand der erste Multi-Stakeholder-Dialog zur Europäischen Garantie für Kinder statt. Angekündigt wurde dort, dass es die Erstellung des Nationalen Aktionsplans zur EU-Kindergarantie geben wird, die bis März 2022 fertiggestellt werden soll. Mit Stichtag 17. Mai 2022 ist medienöffentlich keine Fertigstellung bekannt geworden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Wann wird der NAP zur EU-Kindergarantie konkret fertiggestellt?

2.       Wann wird der NAP dem Minister*innenrat vorgelegt?

3.       Wann wird der NAP dem zuständigen Ausschuss des Nationalrats vorgelegt?

4.       Warum konnte der ursprüngliche Plan den NAP im März 2022 vorzulegen, nicht eingehalten werden?

5.       Wird es eine (medien)öffentlichen Präsentation des NAP zur Umsetzung der europäischen Kindergarantie geben?

a.       Wenn ja, wann?

6.       Wann wurde der Entwurf des NAP zur EU-Kindergarantie von Ihrem Ressort an andere Ministerien der österreichischen Bundesregierung übermittelt? (Bitte um konkrete Angabe)

7.       Wird es einen weiteren Multi-Stakeholder-Dialog geben um die Umsetzung der Europäischen Kindergarantie zu koordinieren?

8.       Wie viele zusätzlichen finanziellen Mittel wird ihr Ressort zur Umsetzung der Europäischen Kindergarantie für das Jahr 2022, 2023 und 2024 zur Verfügung haben?

9.       Im Rahmen der Erstellung des Nationalen Aktionsplans wurden Stakeholder aufgefordert Maßnahmen zu melden. Alle gemeldeten Maßnahmen sollen im Anhang des Nationalen Aktionsplans veröffentlicht werden. Wird es für die genannten Akteur*innen auch zusätzliche finanzielle Mittel geben, um die Maßnahmen umzusetzen?

a.       Wenn ja, in welcher Höhe?

b.       Wenn nein, warum nicht?

10.   Wird es abseits der von Stakeholder gemeldeten Maßnahmen weitere Projekte Ihres Ressorts zu Realisierung der Europäischen Kindergarantie geben?