11060/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.05.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Ries

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Keine Untersuchungshaft für mutmaßlichen Vergewaltiger

 

Wie die „Kronen Zeitung“ am 14.05.2022 berichtete, soll im Bezirk Steyr ein neunzehnjähriger syrischer Asylwerber ein fünfzehnjähriges ukrainisches Flüchtlingsmädchen vergewaltigt haben. Auf Anweisung der Staatsanwaltschaft blieb der Verdächtigte auf freiem Fuß, vorerst wurde nur Anzeige gegen diesen erstattet.

https://www.krone.at/2706803

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

ANFRAGE

1)    Gilt der Beschuldigte beim derzeitigen Ermittlungsstand als Tatverdächtigter?

2)    Wenn ja, warum wurde keine Untersuchungshaft durch die Staatsanwaltschaft verhängt?

3)    Gegen wie viele Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft führte die Staatsanwaltschaft im Jahr 2021 Ermittlungen aufgrund von Gewaltdelikten durch?

4)    Gegen wie viele dieser Personen kam es aufgrund der Ermittlungen zur Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft?

5)    Wie viele dieser Personen befanden sich vor der Hauptverhandlung in Untersuchungshaft?

6)    Wie viele dieser Personen sind nicht zur Hauptverhandlung erschienen?

7)    Wie viele dieser Personen wurden verurteilt?