11061/J XXVII. GP
Eingelangt am 19.05.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Edith Mühlberghuber
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien
betreffend Daten zum Kinderbetreuungsgeld 2021
Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Familienleistung, von der es die Pauschalvariante sowie die einkommensabhängige Variante gibt. Außerdem gibt es noch die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld. Das Kinderbetreuungsgeld wird an in Österreich wohnhafte Kinder bezahlt. Anspruch haben auch Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte – letztere müssen erwerbstätig sein und dürfen weder Grundversorgung noch Mindestsicherung erhalten. Das Unionsrecht verpflichtet Österreich Kinderbetreuungsgeld auch an Kinder zu bezahlen, die nicht in Österreich wohnhaft sind. Dies wird in den EU-Verordnungen 883/2004 und 987/2009 geregelt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien nachstehende
Anfrage
1. Wie hoch ist der Gesamtbetrag an Kinderbetreuungsgeld, den Österreich im Jahr 2021 ausgebezahlt hat?
2. Wie hoch ist dieser Betrag aufgeteilt nach Pauschalvariante und einkommensabhängiger Variante?
3. Wie hoch ist der Betrag, den Österreich aufgrund von Kindern bezahlt hat, die in Österreich wohnhaft waren und bei denen das Kinderbetreuungsgeld getrennt nach Pauschalvariante und einkommensabhängiger Variante in voller Höhe ausbezahlt wurde?
4. Wie hoch ist der Betrag, den Österreich aufgrund von Kindern bezahlt hat, die in Österreich wohnhaft waren und bei denen das Kinderbetreuungsgeld getrennt nach Pauschalvariante und einkommensabhängiger Variante nicht in voller Höhe bezahlt wurde, weil ein anderer Staat gemäß der EU-VO 883/2004 Artikel 68 vorrangig zuständig war und nur ein Unterschiedsbetrag bezahlt werden musste?
5. Bitte um Ergänzung der Fragen 1 bis 4 aufgrund wie vieler Kinder das Kinderbetreuungsgeld bezahlt wurde?
6. Bezüglich Frage 4: Mit welchen Staaten gab es einen grenzüberschreitenden Sachverhalt und wie hoch waren diese Unterschiedsbeträge aufgeschlüsselt nach Staaten?
7. Welche Staatsangehörigkeit hatten die Kinder, die in Österreich wohnhaft sind bzw. waren und für die Kinderbetreuungsgeld in beiden Varianten jeweils getrennt aufgeschlüsselt bezogen wurde?
8. Wie viele Kinder waren asylberechtigt bzw. subsidiär schutzberechtigt?
9. Wie viel wurde für diese Kinder mit Asylstatus in Summe und aufgeschlüsselt nach beiden Kinderbetreuungsgeldvarianten bezahlt?
10. Welche Staatsangehörigkeit hatten die Kinder mit Asylstatus?
11. Wie hoch ist die Summe insgesamt an Kinderbetreuungsgeld, das für Kinder bezahlt wurde, die nicht in Österreich wohnhaft waren, aber ein Anspruch gemäß EU-VO 883/2004 bestanden hat?
12. Wie hoch ist dieser Betrag aufgeteilt nach Pauschalvariante und einkommensabhängiger Variante?
13. Bei wie vielen dieser Kinder wurde das Kinderbetreuungsgeld in beiden Varianten getrennt aufgeschlüsselt in voller Höhe bezahlt?
14. Bei wie vielen Kindern wurde das Kinderbetreuungsgeld in beiden Varianten getrennt aufgeschlüsselt nicht in voller Höhe bezahlt, weil aufgrund der nachrangigen Zuständigkeit Österreichs nur ein Unterschiedsbetrag bezahlt werden musste?
15. Bitte um Ergänzung der Fragen 1 bis 14 in Bezug auf die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld.
16. Ist das IT-Programm EGDA des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger (vorher Hauptverband) jenes Programm, das zur Datenauswertung diese Anfrage herangezogen wird?
a. Wenn nein, welches Programm ist zuständig?
17. Ist EGDA neben EESSI auch mit FABIAN verbunden, zumal die Familienbeihilfe bzw. eine gleichartige ausländische Leistung die wesentliche Anspruchsvoraussetzung darstellt, um Kinderbetreuungsgeld zu beziehen?
18. Ist eine Auswertung möglich wie viele der genannten Familienleistungen jeweils an Männer und Frauen ausbezahlt wurde?
a. Wenn ja, werden sie ersucht, dies anhand der bereits angeführten Fragen jeweils zu ergänzen.