11082/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.05.2022
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Stefan

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Missbrauchsvorwürfe in Penzinger Kindergarten

 

Die Tageszeitung „Kurier“ berichtete[1] am 18. Mai 2022 über den mutmaßlichen Missbrauch mehrerer Kinder durch einen Pädagogen in einem Wiener Kindergarten und den mehr als skandalösen Umgang der Stadt Wien mit diesen Vorkommnissen.

 

„Die Tatsache, dass diese (Anm: Vorkommnisse) jedoch über ein Jahr verschwiegen, die Eltern der Kinder nicht umgehend informiert wurden und in weiterer Folge noch einen Maulkorb verpasst bekommen haben, schlägt dem Fass jedoch den Boden aus. Ich fordere vom zuständigen Stadtrat Wiederkehr eine sofortige Klärung der Dinge und die Suspendierung der Leiterin der MA10“, so der Wiener FPÖ-Klubobmann und Bildungssprecher Maximilian Krauss zu dieser Causa.[2]

 

Missbrauch im Kindergarten: Kommission prüft Vorwürfe“ [...]

 

In einem städtischen Kindergarten in Wien-Penzing soll vor 13 Monaten ein Pädagoge ein Kind mutmaßlich missbraucht haben, mittlerweile könnte es zwei weitere mögliche Fälle geben. Nach Bekanntwerden wurde die Staatsanwaltschaft eingesetzt und der Mann versetzt, doch die Eltern der anderen Kinder wurden nicht informiert, dies geschah erst kürzlich. Im Auftrag der Stadt prüft nun eine Kommission den Fall und mögliche Fehler. Sie tritt am heutigen Mittwoch erstmals zusammen.“ [...]

 

Für ihn, Nik Nafs (Anm. Kinder- und Jugendanwalt der Stadt, Ercan Nik Nafs), sind die Informationen zu spät an die übrigen Eltern ergangen, kritisierte er in „Wien heute“: „Sobald der Verdacht erhärtet war und die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingegangen war, müssten die anderen Eltern informiert werden.““ [...]

 

Auslöser war ein mutmaßlicher Missbrauchsfall im März 2021. Davon berichtete zunächst die Kronen Zeitung. Eine Familie habe das Gespräch mit der Kindergartenleitung gesucht, da die Tochter von intimen Berührungen des Pädagogen erzählt habe, hieß es. Nun soll es auch in zwei weiteren Fälle diesbezüglich Vorwürfe geben.

 

Behörde prüft drei Fälle

Laut Staatsanwaltssprecherin Nina Bussek werden nun drei Fälle von der Behörde überprüft. Es geht um den Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen bzw. des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen. In dem Fall, der ein Jahr zurückliegt, wurde ein Gutachten beauftragt, auf dessen Ergebnis laut Bussek gewartet wird. In den zwei neuen Fällen, die eben erst bekannt wurden, müssen Gutachten noch eingeholt werden.

 

Der Verdächtige wurde zwar nach Bekanntwerden des Verdachts in den Administrationsdienst versetzt und angezeigt, einem größeren Personenkreis wurde von der Causa aber offenbar nicht erzählt. Die Eltern des Kindergartens sollen erst kürzlich bei einem Elternabend darüber informiert worden sein, was für scharfe Kritik sorgte.

 

Die Leiterin der für die Kindergärten zuständigen MA10, Daniela Cochlar, wies Vertuschungsvorwürfe zurück. So sagte sie Medienberichten zufolge, es werde von Fall zu Fall entschieden, wie informiert werde. „Im Regelfall veranstalten wir Elternabende, begleiten die Eltern gut. Also das heißt, es kommt durchaus vor, wenn bei uns der Eindruck entsteht, dass akuter Handlungsbedarf da ist und zum Schutz der Kinder etwas geschehen muss, dass diese Wege gewählt werden“, sagte sie zum ORF-Radio Ö1.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wann genau wurden die Ermittlungen gegen den Pädagogen im ersten Missbrauchsfall „vor 13 Monaten“ aufgenommen?

2.    Wurden im Zuge der Ermittlungen zum ersten Missbrauchsfall „vor 13 Monaten“ Hausdurchsuchungen durchgeführt?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, wann genau fand / fanden Hausdurchsuchungen statt?

c.    Wenn ja, bei wem genau fanden Hausdurchsuchungen statt?

d.    Wenn ja, zu welchen Ergebnissen führten die Hausdurchsuchungen?

3.    Wird gegen den Pädagogen im Zusammenhang mit den „zwei weiteren möglichen Fällen“, die im Bericht erwähnt werden, ermittelt?

a.    Wenn ja, seit wann?

b.    Wenn ja, aufgrund welches relevanten Verdachtes wird ermittelt?

c.    Wenn ja, welche Ermittlungsergebnisse liegen bereits vor?

d.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Wurden im Zuge der möglichen Ermittlungen zu den „zwei weiteren möglichen Fällen“, die im Bericht erwähnt werden, Hausdurchsuchungen durchgeführt?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, wann genau fand / fanden Hausdurchsuchungen statt?

c.    Wenn ja, bei wem genau fanden Hausdurchsuchungen statt?

d.    Wenn ja, zu welchen Ergebnissen führten die Hausdurchsuchungen?

5.    Wurde gegen den Pädagogen bereits vor dem ersten Missbrauchsfall „vor 13 Monaten“ ermittelt?

a.    Wenn ja, wie oft und in welchen Zeiträumen genau?

b.    Wenn ja, wegen welchem relevanten Verdacht wurde ermittelt?

c.    Wenn ja, welches Ergebnis ergaben die Ermittlungen?

d.    Wenn ja, fanden im Zuge von Ermittlungen Hausdurchsuchungen statt?

6.    Wurde der Pädagoge bereits vor dem ersten Missbrauchsfall „vor 13 Monaten“ im Zusammenhang mit Sexualdelikten oder anderen Delikten verurteilt?

a.    Wenn ja, wann und im Zusammenhang mit welchen konkreten Sexualdelikten / bzw anderen Delikten?

7.    Wurde gegen den Pädagogen nach dem ersten Missbrauchsfall „vor 13 Monaten“ wegen anderer Verdachtslagen ermittelt?

a.    Wenn ja, wie oft und in welchen Zeiträumen genau?

b.    Wenn ja, wegen welchem relevanten Verdacht wurde ermittelt?

c.    Wenn ja, welches Ergebnis ergaben die Ermittlungen?

8.    Wurde der Pädagoge nach dem ersten Missbrauchsfall „vor 13 Monaten“ im Zusammenhang mit Sexualdelikten oder anderen Delikten verurteilt?

a.    Wenn ja, wann und im Zusammenhang mit welchen konkreten Sexualdelikten / bzw anderen Delikten?

9.    Konnten im Zuge sämtlicher Ermittlungen gegen den Pädagogen Verbindungen zu Pädophilen-Netzwerke hergestellt werden?

10. Wird in dieser mutmaßlichen Missbrauchs-Causa noch gegen weitere Pädagogen/Pädagoginnen bzw Personen im Umfeld des betroffenen Kindergartens ermittelt?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, wann genau wurden die Ermittlungen aufgenommen?

c.    Wenn ja, gegen wen und aufgrund welchen relevanten Verdachts?

11.  Wird in dieser mutmaßlichen Missbrauchs-Causa gegen Personen der zuständigen MA 10 ermittelt?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, wann genau wurden die Ermittlungen aufgenommen?

c.    Wenn ja, gegen wen und aufgrund welchen relevanten Verdachts?

12. Wird in dieser mutmaßlichen Missbrauchs-Causa gegen weitere Dritte ermittelt?

a.    Wenn ja, wann genau wurden die Ermittlungen aufgenommen?

b.    Wenn ja, gegen wen und aufgrund welchen relevanten Verdachts?

c.    Wenn ja, bestehen Verbindungen zu anderen Personen gegen die ermittelt werden?



[1] Kurier, Missbrauch im Kindergarten: Kommission prüft Vorwürfe, https://kurier.at/chronik/wien/missbrauch-im-kindergarten-kommission-prueft-vorwuerfe/402011676

[2] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220516_OTS0050/fpoe-krauss-fordert-sofortige-aufklaerung-ueber-missbrauchsvorwuerfe-in-penzinger-kindergarten