1109/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.02.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, MMMag. Dr. Axel Kassegger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

 

betreffend Auswirkungen auf Österreich, durch Entscheidung des UN – Menschenrechtsausschusses im Fall Ioane Teitiota in Zusammenhang mit Klimaflüchtlingen

 

 

Ioane Teitiota, ein Staatsbürger aus dem pazifischen Inselstaat Kiribati, hat 2013 vergebens versucht, durch Anrufung des neuseeländischen Obersten Gerichtshofes als Klimaflüchtling anerkannt zu  werden. Aufgrund seines abgelaufenen Aufenthaltsvisums für Neuseeland, wurde Teititoa schließlich 2015, allerdings zwangsweise außer Landes gebracht.  

Nachdem Teititoa sein Anliegen nicht auf die Genfer UN – Flüchtlingskonvention aus 1951 stützen konnte, brachte er im Februar 2016 eine Beschwerde beim Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen ein. Dieser wies den konkreten Anspruch Teititoas ab.

Dem Grund nach aber, gab ihm der  Ausschuss Recht: Am 7. Jänner 2020  erklärte der UN – Menschenrechtsausschuss „Klimawandel“ zu einem anerkannten Flüchtlingsgrund. Begründet wurde dies mit dem in Artikel 6 Abs.  1  des Internationalen Paktes für Bürgerliche und Politische Rechte, verbrieften „Recht auf Leben“.

 

Österreich hat den rechtsverbindlichen Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte ebenso ratifiziert wie das dazu gehörende 1. Fakultativprotokoll,  durch welches Individualbeschwerden an den Menschenrechtsausschuss erlaubt wurden. Allerdings hat Österreich dieses Fakultativprotokoll mit dem Vorbehalt ratifiziert, das der Menschenrechtsausschuss keine Prüfungskompetenz bei Beschwerden, die bereits von der Europäischen Kommission für Menschenrechte geprüft worden sind, hat. 

 

Laut Ministerratsvortrag GZ. BMEIA-AT.4.15.10/0154-IV.5c/2018 vom 30. Oktober 2018 hat Österreich den UN – Migrationspakt unter anderem deswegen abgelehnt, weil es „Ansiedlungsoptionen für Klimaflüchtlinge“ zurückweist. Sie haben am 12. Jänner 2020 die ablehnende Haltung Österreichs zu besagtem Migrationspakt bekräftigt.

 

In diesem Sinne stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

Anfrage

 

1. Wie reagieren österreichische Behörden auf Asylanträge, die auf den Klimawandel gestützt werden?

 

2. Wird Österreich, aufgrund der Entscheidung des UN  –  Ausschusses im Fall Teitiota, einen Bericht gemäß Artikel 40 des Paktes über Bürgerliche und Politische Rechte, über die Umsetzung des Rechtes auf „Klimaasyl“ vorlegen?

 

   a. Wenn ja, wie wird dieser aussehen?

 

   b. Wenn ja, wann ist mit ihm zu rechnen?

 

   c. Wird die ablehnende Haltung Österreichs zur Klimaasyl – Frage auch in diesem 

   Bericht bestehen bleiben?

 

3. Wie werden Sie reagieren, wenn ein anderer Staat die Behauptung aufstellt, Österreich verletze Art. 6 des Paktes über Bürgerliche und Politische Rechte, weil es keine Klimaflüchtlinge aufnimmt?