11099/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.05.2022
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Anfrage

 

des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Bestellung von externen Beratern und Sonderbeauftragten

 

Hauptkennzeichen der aktuellen schwarz-grünen Bundesregierung sind fragwürdige Postenbesetzungen. Bezeichnend dafür war die rechtswidrige Bestellung des ehemaligen Außenministers Dr. Michael Linhart zum Botschafter in Berlin. Darüber hinaus sind auch andere Besetzungen, Bestellungen und Personalentscheidungen hinterfragenswert.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

Anfrage

 

1.    Mit wie vielen Personen hat das BMEIA Sonderverträge abgeschlossen bzw. wie viele Sonderbeauftragte stehen im Dienste des BMEIA?

2.    Mit welchen Personen wurden diese Verträge abgeschlossen?

3.    Wie viele davon sind ehemalige Nationalratsabgeordnete und welcher Partei gehörten sie als solche an?

4.    Welches aus Steuergeld finanzierte Entgelt wurde gegebenenfalls vereinbart und für welchen inhaltlichen und zeitlichen Leistungsumfang?

5.    Wann und für welche Laufzeit wurden diese Sonderverträge jeweils abgeschlossen?

6.    Wie kamen diese Sonderverträge zustande?

7.    Welchen konkreten Zwecken dienen selbige?

8.    In welchen Sektionen des BMEIA sind Personen mit Sonderverträgen tätig?

9.    Wurden seit Anfang 2022 Sonderverträge mit Personen abgeschlossen, die für Sektionen des BMEIA tätig sind, deren Leitung in der Zwischenzeit ausgeschrieben wurde?

10. Um welche Personen handelt es sich gegebenenfalls?

11. Von welchen Räumlichkeiten aus führen diese Sonderbeauftragten ihre Tätigkeit aus?

12. Musste ein Mitarbeiter des BMEIA das ihm bisher zugewiesene Büro in der Zentrale räumen, um einem oder einer ehemaligen Nationalratsabgeordneten Platz zu machen?

13. Über wie viele Büros verfügt das BMEIA in Wien und an wie vielen Standorten?

14. Wie viele davon sind keinem Mitarbeiter zugewiesen und wie viele davon sind de facto nicht besetzt?

15. Auf welche Höhe belaufen sich die Gesamtkosten, welche durch die Sonderverträge entstehen?

16. Gab es Ausschreibungsverfahren im Vorfeld der Vergabe dieser Sonderverträge?

17. Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruhen diese Sonderverträge?

18. Ist es korrekt, dass Sonderbeauftragten der Titel des Botschafters verliehen wird?

19. Wenn ja, wie ist diese Vorgehensweise zu begründen?

20. Wenn ja, wie viele und welche Personen betrifft das?

21. Greift das BMEIA auf ehemalige Beamte bzw. Mitarbeiter des Ministeriums als Berater zurück?

22. Wenn ja, um wie viele ehemalige Beamte bzw. Mitarbeiter handelt es sich?

23. Wenn ja, wie viele davon sind in Pension?

24. Wenn ja, um welche Personen handelt es sich?

25. Wenn ja, zu welchem Zweck?

26. Welche Kosten sind dem Steuerzahler dadurch entstanden, dass ehemalige Beamte bzw. Mitarbeiter als Berater eingesetzt werden?

27. Wie viele externe Berater stehen dem BMEIA allgemein zur Verfügung?

28. Wie hoch sind die damit verbundenen Kosten für den Steuerzahler?

29. Wie viele Mitarbeiter des BMEIA sind anderen staatlichen Institutionen dienstzugeteilt, wie viele sind karenziert und wie viele außer Dienst gestellt?

30. Wie viele Personen beabsichtigen Sie bis Ende 2022 zu karenzieren und welche ist deren bisherige Funktion?

31. Sollen diese Personen durch solche, die zur Zeit einen Sondervertrag mit dem BMEIA haben, ersetzt werden?

32. Wie viele Mitarbeiter des BMEIA – auch solche in anderen Verwendungen wie etwa zum Bundeskanzleramt dienstzugeteilte – tragen den Botschaftertitel und auf welcher gesetzlichen Grundlage?