1110/J XXVII. GP
Eingelangt am 27.02.2020
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, MMMag. Dr. Axel Kassegger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Aufsicht über die Österreichische Hochschülerschaft
Wie jeden Mittwoch während des laufenden Studiensemesters sollte auch am 22. Jänner 2020 der traditionelle Farbenbummel auf der Unirampe um 12 Uhr stattfinden. Allerdings riefen linke Gruppierungen dazu auf diesen zu verhindern. Darunter auch die Österreichische Hochschülerschaft, die eine Kundgebung in diesem Sinne anmelden wollte, wie aus der Presseaussendung der des ÖH Uni Wien – Referats für Öffentlichkeitsarbeit hervorgeht:
Am Montagvormittag hat die Polizei eine angemeldete Kundgebung der ÖH Uni Wien gegen das wöchentliche Treffen deutschnationaler Verbindungen auf der Rampe der Uni Wien aus fadenscheinigen Gründen untersagt (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200121_OTS0014/kundgebungsverbot-polizei-schuetzt-rechtsextreme-auf-der-uni-wien)
Obwohl diese Kundgebung untersagt wurde unterstütze die ÖH in dieser Aussendung den Aufruf der „Plattform Radikale Linke“, die keine ÖH-Fraktion ist, sich trotzdem zu versammeln:
Wir schlagen daher lautstark Alarm und rufen dazu auf, am Mittwoch, 22.1.2020 ab 12 Uhr die Unirampe zu besetzen. […].", so Carla Sedlacek von der Plattform Radikale Linke abschließend.
Das Hochschülerschaftsgesetz normiert im §63ff, dass Österreichische Hochschülerschaft der Aufsicht des Bundesministers unterstehen. Insbesondere wird im § 63 Abs 4 festgehalten:
Die Bundesministerin oder der Bundesminister hat in Ausübung ihres oder seines Aufsichtsrechtes durch Bescheid die Rechtswidrigkeit der Handlung einer oder eines Vorsitzenden oder einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters festzustellen, wenn die oder der Vorsitzende oder die Stellvertreterin oder der Stellvertreter in Ausübung ihrer oder seiner Funktion eine Handlung vorgenommen oder unterlassen hat, die im Widerspruch zu geltenden Gesetzen oder Verordnungen steht.
In diesem Sinne stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende
Anfrage
1. Ist Ihnen diese Aussendung bekannt?
2. Konnten die Verantwortlichen für diese Aussendung bereits eruiert werden?
3. Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um die Verantwortung für diese Aussendung restlos aufzuklären?
4. Wurde diese Aussendung der ÖH durch die „Plattform Radikale Linke“ oder durch eine andere linke Gruppierung in Auftrag gegeben?
5. Haben Sie Kenntnis über Verstrickungen linker Gruppierungen in die Tätigkeiten der ÖH?
6. Haben Sie Kenntnis über ähnliche Vorfälle in der Vergangenheit?
7. Wie bewerten Sie den Besetzungsaufruf rechtlich?
8. Wer hat hier im Namen der ÖH Uni Wien kommuniziert?
9. Wurde auf die ÖH eingewirkt, Aufrufe zum Rechtsbruch zu unterlassen?
10. Welche Konsequenzen wurden nach diesem Aufruf gezogen?
11. Fallen Aufrufe dieser Art, ihrer Meinung nach, in dem Kompetenzbereich der ÖH?
12. Welche Maßnahmen werden Sie treffen, wenn zukünftig solche Aufrufe getätigt werden?
13. Sind nun auch konkret Präventivmaßnahmen gegen linksextremes Gedankengut geplant?
14. In welchen Fällen wurde das Ministerium seit dem Jahr 2014 im Sinne des §63 HSG 2014 tätig (Aufschlüsselung nach Datum, konkreter Anlassfall, Konsequenzen)?