11100/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.05.2022
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Anfrage

der Abgeordneten MMag. Katharina Werner Bakk., Kolleginnen und Kollegen

an den Vizekanzler und Bundesminister für Kunst‚ Kultur‚ öffentlichen Dienst und Sport

betreffend Gelder aus dem NPO-Unterstützungsfond an Vorfeldorganisationen der politischen Parteien in Niederösterreich, Burgenland, Steiermark, Kärnten, Salzburg, Vorarlberg, Tirol und Wien

Durch die Beschlüsse des Nationalrats vom 29.5.2020 und des Bundesrats vom 4.6.2020 trat das Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds ( BGBL.I Nr. 49/2020) mit 18.6.2020 in Kraft. Im Rahmen de Budgetbegleitgesetzes 2021 wurde die Verlängerung des Fonds ermöglicht. Aus den vorliegenden Berichten für die Monate April bis Dezember 2021 ist zu entnehmen, dass aus dem erwähnten NPO-Unterstützungsfonds Gelder an gemeinnützige Organisationen aus allen gesellschaftlichen Bereichen, kirchliche Organisationen und freiwillige Feuerwehren gingen.

Ziel des Unterstützungsfonds ist es, dass die fördernehmenden Organisationen weiter ihren satzungsmäßigen Tätigkeiten nachgehen können. Aufgrund der Anfragebeantwortung (10004/AB) betreffend Gelder aus dem NPO-Unterstützungsfond an Vorfeldorganisationen politischer Parteien in Oberösterreich drängt sich die Vermutung auf, dass ähnliche Zahlungen an derartige Vorfeldorganisationen auch in anderen Bundesländern erfolgt sein könnten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. In welcher Höhe wurden Auszahlungen im Rahmen des Struktursicherungsbeitrags in den Bundesländern Niederösterreich, Burgenland, Steiermark, Kärnten, Salzburg, Vorarlberg, Tirol und Wien geleistet?
  2. Gab es eine Evaluierung über die Verwendung der ausbezahlten Gelder in den in den Berichten zu den Auszahlungen genannten Bereichen „Gesundheit, Pflege, Soziales“, „(Weiter)bildung, Wissenschaft“ sowie „sonstiges“ und wenn ja wofür wurden die ausbezahlten Gelder verwendet?
  3. Wurden im Rahmen des NPO-Unterstützungsfonds in den Jahren 2020 und/oder 2021 in Niederösterreich, Burgenland, Steiermark, Kärnten, Salzburg, Vorarlberg, Tirol und Wien  Zahlungen an Vorfeldorganisationen der politischen Parteien genehmigt? Wenn ja, In welcher Höhe wurden sie geleistet (Auflistung nach Verein und Bundesland). Insbesondere bezieht sich die Frage auf Dach-oder Teilvereine ( z.B. in einzelnen Gemeinden) von: