11105/J XXVII. GP

Eingelangt am 31.05.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Julia Herr, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

betreffend Wie läuft die Vorstandsbestellung in den Bundesforsten?

Anlässlich des Rücktritts von Elisabeth Köstinger als Bundesministerin, rückte die Bestellung des Vorstands bei den österreichischen Bundesforsten in den Fokus der Öffentlichkeit. Grund dafür war, dass in mehreren Medien geschrieben wurde,
dass Köstinger selbst für den Job in Frage käme und dieser „für Köstinger
„reserviert“ sei“
[1]. Das wirft einige Fragen auf - in Hinblick auf die Qualifikationsanforderungen, an das Auswahlverfahren an sich, sowie die
Ernennung der Personen im Aufsichtsrat, die für die personelle Auswahl
verantwortlich sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    Wie wird der Aufsichtsrat der österreichischen Bundesforste besetzt?

2.    Was sind die notwendigen Qualifikationen bzw. Anforderungen für entsprechende AufsichtsrätInnen?

3.    War Bundesministerin Köstinger in die Besetzung von Personen im Aufsichtsrat involviert?

a.    Wenn ja, bei welchen Personen?

b.    Wenn ja, inwiefern?

4.    Waren andere Ministerien in die Besetzung von Personen im Aufsichtsrat der österreichischen Bundesforste involviert?

a.    Wenn ja, welche?

5.    Gibt es Regelungen in den österreichischen Bundesforsten, die Personen von einer Bestellung bzw. Bewerbung für Vorstandsposten ausschließt, die in die Besetzung von Personen im Aufsichtsrat involviert waren?

a.    Wenn nein, plant Ihr Ministerium bzw. die Bundesregierung eine entsprechende Regelung anzuregen?

6.    Gibt es Regelungen die Personen von einer Bestellung bzw. Bewerbung für Vorstandsposten ausschließt, die zuvor die AktionärInnenrechte gem. Bundesforstegesetz ausgeübt haben bzw. als EigentümervertreterInnen des von der Gesellschaft verwalteten Bundesvermögens tätig waren?

7.    Wenn es Regelungen wie in den Fragen 5 und 6 bislang nicht gibt, werden Sie dafür sorgen, dass solche Regeln künftig im Bundesforstegesetz verankert werden?

8.    Wer ist für die Auswahl der Vorstandsposten in den Bundesforsten zuständig?

9.    Was sind aktuell die erforderlichen Qualifikationen bzw. Anforderungen an einen Vorstandsposten in den Bundesforsten?

10.  Haben sich die erforderlichen Qualifikationen bzw. Anforderungen gegenüber den letzten Ausschreibungen geändert?

a.    Wenn ja, inwiefern und wann?

b.    Wenn ja, warum?

c.    Wer ist für die Festlegung dieser Anforderungen zuständig?

11.  Ist das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus in die Bestellung von VorständInnen in den Bundesforsten involviert?

a.    Wenn ja, inwiefern?

12. Wie viele Bewerbungen gibt es bisher für den vakanten und am 22.4.2022 von den Bundesforsten ausgeschriebenen Vorstandsposten?

13. Gab es in der Vergangenheit Personen, die sich für Vorstandspositionen beworben hatten und dann diese bekleideten, die nicht alle erforderlichen Erfahrungen und Qualifikationen auswiesen?

a.    Wenn ja, welche?



[1] https://www.krone.at/2703243