11141/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.06.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Julia Seidl, Kolleginnen und Kollegen

an den Vizekanzler und Bundesminister für Kunst‚ Kultur‚ öffentlichen Dienst und Sport

betreffend Signet österreichischer Denkmalschutz

 

Der Denkmalschutz in Österreich ist eine Bundesangelegenheit – geregelt durch das österreichische Denkmalschutzgesetz (DMSG). Ursprünglich entstanden ist dieses im Jahr 1923, die erste dokumentierte Änderung fand 1959 statt, die letzte im Jahr 2000. Denkmalgeschützte Objekte werden mit einem Signet versehen, das die erste Erwähnung in der Änderung des DMSG von 2000 findet: Abschnitt 2, §12:

(Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009184)

Woher das Signet stammt, wie denkmalgeschützte Objekte davor gekennzeichnet wurden und wieso es nun im DMSG Anwendung findet, ist allerdings unklar.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

  1. Wann fand das Signet denkmalgeschützter Objekte in Österreich zum ersten Mal Anwendung?
    1. Wo und in welchem Zusammenhang?
  1. Woher stammt das Symbol, das nun zur Kennzeichnung denkmalgeschützter Objekte verwendet wird?
    1. Aus welcher Zeit stammt das Signet?
    2. Wer hat es erstellt?
    3. Wer hat den Auftrag dafür erteilt?
  1. Wurden denkmalgeschützte Objekte schon vor der Einführung dieses Signets gekennzeichnet?
    1. Wenn ja, wie?
    2. Wenn ja, wie viele?
  1. Welche Grundlage gab es für die Einführung eines eigenen Signets, welche Geschichte liegt diesem zugrunde?
  2. In der Änderung des DMSG von 2000 findet man das erste Mal einen Paragraphen zur Kennzeichnung mit dem Signet. Wurde dieses auch davor - ohne gesetzliche Grundlage- bereits verwendet?
    1. Wenn ja, seit wann?
  1. Wie oft wurde das Signet bis jetzt angebracht? (Bitte um eine Liste der Gebäude und Denkmale, wo es angebracht wurde)
    1. Wie viele Anträge wurden bisher eingebracht?

                                          i.    Wie viele davon positiv erledigt?

    1. Wie groß sind die Plaketen, die angebracht werden?
  1. Wie lautet die momentane Verordnung (laut DMSG §12), die die näheren Bestimmungen über Form, Ausgabe der Zeichen, Verpflichtung bzw. Pflicht zur Duldung der Anbringung regelt? (Bitte um Beilage)
    1. Falls es keine gibt, warum?