11143/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.06.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Österreichs Position zu israelischen Siedlungen

 

Am 12. Mai hat der Oberste Planungsrat in Israel den Bau von über 4.000 neuen Wohneinheiten in israelischen Siedlungen im Westjordanland genehmigt. Unter anderem sollen mit dieser Entscheidung auch illegal errichtete Vorposten in bereits bestehende illegale Siedlungen inkorporiert werden.

In Anfragebeantwortung 6372/AB hielt Minister Schallenberg fest, dass sich die Nahostpolitik Österreichs in den vergangenen Jahren nicht geändert habe – Österreich trete immer noch für die international anerkannte Zwei-Staaten-Lösung ein. In selbiger Anfragebeantwortung schreibt der Minister auch, dass Österreich die israelischen Siedlungsaktivitäten als völkerrechtswidrig sehe und damit die praktische Umsetzbarkeit einer Zwei-Staaten-Lösung erodiert werde. Er hat in der Vergangenheit auch an mehreren Stellen betont, dass das Völkerrecht für Österreich die rote Linie ist und bleibt. 

Am 13. Mai wurde auf Initiative von Frankreich eine gemeinsame Erklärung der Sprecher der Außenministerien von Frankreich, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Polen, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und Spanien veröffentlicht, in der die Länder große Sorge über oben genannte Entscheidung zum Ausbau israelischer Siedlungen ausdrückten. Sie forderten die israelischen Behörden dringend dazu auf, diese Entscheidung rückgängig zu machen, da israelische Siedlungen gegen das Völkerrecht verstoßen und einen gerechten, dauerhaften und umfassenden Frieden in Form einer Zwei-Staaten-Lösung verhindern. Österreich hat sich diesem Statement nicht angeschlossen.

Das Außenministerium betont also einerseits, dass es für eine Zwei-Staaten-Lösung eintritt und israelischen Siedlungen als völkerrechtswidrig erachtet, ist dann jedoch nicht bereit den Ausbau ebendieser Siedlungen zu verurteilen. Es stellt sich die Frage, ob sich Österreichs Position bezüglich israelischer Siedlungen im Westjordanland geändert hat.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Vertritt Österreich weiterhin die Zwei-Staaten-Lösung?
  2. Warum hat Österreich die gemeinsame Erklärung der Sprecher der Außenministerien einer Reihe von europäischen Staaten vom 13. Mai 2022 nicht unterstützt?
  3. Ist es weiterhin Position der österreichischen Außenpolitik, dass israelische Siedlungen als völkerrechtswidrig erachtet werden?
    1. Wenn ja, aus welchem Grund hat Österreich die oben erwähnte Erklärung nicht unterstützt?
    2. Wenn nein, nach welchen internationalen Rechtsprinzipien sieht das BMEIA Siedlungen in besetzten Gebieten als rechtskonform an?
  1. Wenn der Ausbau von israelischen Siedlungen als völkerrechtswidrig erachtet wird, würde dies laut vergangen Aussagen von Außenminister Schallenberg die Übertretung einer roten Linie bedeuten. Welche Konsequenzen zieht Österreich daraus?