11150/J XXVII. GP
Eingelangt am 02.06.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend die Überwachung der Grenze durch das Bundesheer
In der Anfragebeantwortung 10047/AB wird hinsichtlich der Grenzüberwachung durch das Österreichische Bundesheer § 13 des Schengener Grenzkodex [VO (EU) 2016/399] zitiert: „(1) … dient die Grenzüberwachung insbesondere der Verhinderung des unbefugten Grenzübertritts, …“.
Auf Grund der extrem gestiegenen Zahlen von Aufgriffen, dürfte die Wirkung in keinem Verhältnis zum Einsatz stehen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Inwieweit verhindert der Einsatz des Bundesheers an der Grenze präventiv einen unbefugten Grenzübertritt?
2. Steht die Wirkung des Bundesheereinsatzes an der Grenze aufgrund der deutlich gestiegenen Aufgriffszahlen von Illegalen im Verhältnis zum Aufwand des Einsatzes?
3. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten der Assistenzleistung des Bundesheeres, welche vom BMI zu tragen sind, heruntergerechnet pro Aufgriff (aufgeschlüsselt auf die Jahre 2015-2022)?
4. Wie viele Aufgriffe durch das ÖBH gab es seit Jänner 2022 (gesamt und aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundesländer)?
5. Welche Staatsangehörigkeiten haben die seit Jänner 2022 aufgegriffenen Personen?