11150/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.06.2022
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Anfrage

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend die Überwachung der Grenze durch das Bundesheer

 

 

In der Anfragebeantwortung 10047/AB wird hinsichtlich der Grenzüberwachung durch das Österreichische Bundesheer § 13 des Schengener Grenzkodex [VO (EU) 2016/399] zitiert: „(1) … dient die Grenzüberwachung insbesondere der Verhinderung des unbefugten Grenzübertritts, …“.

 

Auf Grund der extrem gestiegenen Zahlen von Aufgriffen, dürfte die Wirkung in keinem Verhältnis zum Einsatz stehen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

1.         Inwieweit verhindert der Einsatz des Bundesheers an der Grenze präventiv einen unbefugten Grenzübertritt?

2.         Steht die Wirkung des Bundesheereinsatzes an der Grenze aufgrund der deutlich gestiegenen Aufgriffszahlen von Illegalen im Verhältnis zum Aufwand des Einsatzes?

3.         Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten der Assistenzleistung des Bundesheeres, welche vom BMI zu tragen sind, heruntergerechnet pro Aufgriff (aufgeschlüsselt auf die Jahre 2015-2022)?

4.         Wie viele Aufgriffe durch das ÖBH gab es seit Jänner 2022 (gesamt und aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundesländer)?

5.         Welche Staatsangehörigkeiten haben die seit Jänner 2022 aufgegriffenen Personen?