11153/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.06.2022
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Anfrage

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Auswirkungen der neuen Heeresorganisation auf die Vertreter bzw. Tätigkeit der Dienststellen- und Fachausschüsse

 

Auf Grundlage eines von Frau Bundesminister Klaudia Tanner initiierten Umlaufbeschlusses des MR vom 8. April 2022 wurde die Änderung der Heeresorganisation gem §7 Abs. 1 WG 2001 angestoßen. Diese geplante Änderung beinhaltet die Zusammenlegung von Organisationsstrukturen und Verkleinerung der Zentralstelle.

Das Bundes-Personalvertretungsrecht sieht gem. §23 PVG eine vorzeitige Beendigung der Tätigkeit des Dienststellen(Fach-, Zentral)ausschusses und damit einhergehend eine Neuwahl der betroffenen Ausschüsse vor, wenn sich zB die Zahl der bei der letzten Wahl wahlberechtigten Bediensteten um mehr als 25 Prozent verringert oder vermehrt.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landesverteidigung nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch war die Anzahl der wahlberechtigten Bediensteten im Vertretungsbereich des DA/BMLV bei der letzten PV-Wahl?

2.    Wie hoch wird die Anzahl der wahlberechtigten Bediensteten im Vertretungsbereich des DA/BMLV nach geplanter Umsetzung der ReOrg sein?

3.    Wieviele wahlberechtigte Bedienstete werden im Zuge der ReOrg von der Zentralstelle in den nachgeordneten Bereich (Direktionen) verschoben?

4.    Wieviele wahlberechtigte Bedienstete werden aus dem nachgeordneten Bereich (wie zB HPA) in die Zentralstelle verschoben werden?

5.    Ist seitens des BMLV geplant, eine PV-Wahl als der Konsequenz der ReOrg isd §23 PVG durchzuführen?

6.    Ist seitens des BMLV geplant, trotz Auswirkungen der ReOrg iSd §23 PVG eine PV-Wahl zu vermeiden?

7.    Wie hoch wäre der Verwaltungsaufwand für die Durchführung einer nach §23 PVG zwingend erforderlichen Personalvertretungswahl?

8.    Wäre der nach §23 PVG zwingend erforderliche demokratische Prozess einer Personalvertretungswahl diesen Verwaltungsaufwand wert?

9.    Ist das BMLV an das BMKÖS als zuständiges Ressort für das PVG im Hinblick auf die Durchführung oder Vermeidung von PV-Wahlen herangetreten?

10. Wurden der ZA/BMLV oder der DA/BMLV in Überlegungen zu Neuwahlen der PV im Rahmen der ReOrg eingebunden?

11. Welche Position vertreten Ihnen oder Ihrem KBM/GS gegenüber die Vertreter des/der ZA, DA, FA?

12. Wurden Vertreter der GÖD eingebunden?

13. Was ist gegebenenfalls die Ihnen oder Vertretern Ihres Hauses gegenüber artikulierte Position der Vertreter GÖD?

14. Wurde die für Angelegenheiten der Personalvertretung zuständige Fachabteilung Präs in den Prozess zur etwaigen Vermeidung von PV-Wahlen aktenmäßig eingebunden?

15. Werden Sie den Herrn Bundespräsidenten als Oberbefehlshaber des ÖBH über die Durchführung/Vermeidung einer nach PVG vorgesehenen demokratischen Personalvertretungswahl informieren?

16. Sollte die Durchführung von PV-Wahlen von Ihrem Haus verhindert werden, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit nach etwaiger Einnahme der ReOrg die Bediensteten noch wissen, welche PV-Ausschüsse für sie zuständig sind?

17. Bleiben Sie bei Ihrer Behauptung, dass kein Bediensteter des BMLV/ÖBH durch die geplante ReOrg einen dienst- oder besoldungsrechtlichen Nachteil erfahren wird?

18. Sind Personalvertreter des DA/BMLV in der Ausübung ihres Mandats von der ReOrg des BMLV betroffen (iklusive Mitglieder des Wahlausschusses)?

19. Wenn ja, wieviele?

20. Wieviele davon haben ihren jetzigen orgplanmäßigen Arbeitsplatz in der Zentralstelle und würden durch die ReOrg sich in der Nachordnung wiederfinden?

21. Wieviele Vertreter eines DA oder Fachausschusses haben ihren jetzigen organplanmäßigen Arbeitsplatz in der Nachordnung und würden durch die ReOrg sich in der Zentralstelle wiederfinden?

22. Ist geplant, in die durch das PVG gewährleisteten Rechte der Personalvertreter des DA/BMLV im Zuge der ReOrg BMLV einzugreifen?

23. Ist Ihnen bekannt, dass Vertreter des DA/BMLV einer Versetzung nicht zustimmen werden?