11159/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.06.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ing. Josef Hechenberger
Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Aufschiebung des Projekts „Bau der Bahnhaltestelle Münster/Tirol“

Im Moment teilen sich die Gemeinden Wiesing und Münster die abgelegene Bahnhaltestelle Münster/Wiesing an der gemeinsamen Ortsgrenze. Diese Haltestelle befindet sich ca, 2,5 km außerhalb des Dorfzentrums von Münster und ist für die Bevölkerung in dieser Form nicht sinnvoll nutzbar, da es keine praktikable Abstimmung auf den Regiobus als Zubringer gibt. Des Weiteren ist die bestehende Haltestelle sehr veraltet und bietet nur vier Pkw-Parkplätze, was den Umstieg auf den Öffentlichen Verkehr erschwert. Daher nutzen nur 2 Prozent der Münsterer Pendler:innen die bestehende, ungünstig gelegene Haltestelle. Die sehr angespannte Preissituation bei den Treibstoffen verschärft diese Situation zusätzlich.

Im Februar 2021 wurde der Gemeinde Münster im Rahmen des „Tiroler Vertrag II“ zwischen dem Land Tirol und den ÖBB der Neubau einer Bahnhaltestelle an einem zentrumsnahen Ort zugesichert. Der genaue Standort ist bereits definiert und soll zwischen 2023 und 2025 realisiert werden. Mit der Verlegung der Bahnhaltestelle ins Ortszentrum wäre sie für 80 Prozent der Münsterer Bevölkerung in maximal 15 Minuten Gehzeit erreichbar und für rund 50 Prozent der Pendler:innen der Gemeinde als Alternative zum Auto interessant. Diese Zahlen ergeben sich aus einer Frequenzzählung der Gemeinde Münster.

In unmittelbarer Nähe zum neuen Standort der Haltestelle befände sich weiters das zur Gänze ausgelastete (eine Erweiterung ist geplant) REHA Zentrum Münster. Für Patient:innen und Mitarbeiter:innen der Einrichtung ist der momentane Standort der Bahnhaltestelle unattraktiv. Aufgrund ihrer Entfernung von 30 Gehminuten und divergierender Arbeitszeiten der 249 Beschäftigten sind sie bei der An- und Abfahrt auf das Auto angewiesen. Ebenso ist eine umweltfreundliche An- und Abreise von Patient:innen mit der Bahn in vielen Fällen nicht möglich, da die bestehende Haltestelle nicht barrierefrei ist.

Der Gemeinde Münster wurde bis dato weder ein Entwurf des Planungsvertrages vorgelegt noch wurden seitens der ÖBB andere Maßnahmen getroffen, die auf eine zeitnahe Umsetzung des Projekts hinweisen würden. Eine Anfrage des Bürgermeisters an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie vom März 2022, wann mit dem Neubau zu rechnen sei, blieb leider unbeantwortet. Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

1)    Wird der Neubau der Bahnhaltestelle in Münster wie im „Tirol Vertrag II“ vereinbart stattfinden?

a.     Wenn ja, wann genau wird mit dem Neubau der Bahnhaltestelle begonnen? (Bitte um konkrete Angabe des Baubeginns.)

b.   Zugesichert wurde der Baubeginn zwischen 2023 und 2025. Kann dieses Datum eingehalten werden?

c.   Wenn nein, warum wird die zugesicherte Haltestelle nicht gebaut (Verhandlungsbeginn war bereits ca. 2008) bzw. warum gibt es eine Verzögerung, obwohl der Baubeginn zwischen 2023 und 2025 zugesichert wurde?

2)    Wann darf mit einem Entwurf des Planungsvertrages gerechnet werden?

3)    Mit welchen Kosten haben die betroffenen Gemeinden zu rechnen?

4)    Derzeit ist die Bereitstellung der Parkplätze und Abstellflächen als Kosten für die Gemeinden kalkuliert. Fallen sonstige Kosten für die Gemeinden an?

(Bitte um genaue Auflistung.)

5)    Mit welchen unterstützenden Maßnahmen (bis zur Projektumsetzung) kann die Gemeinde Münster zum Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen rechnen?

6)    Welche Taktung der Züge ist für die neue Bahnhaltestelle vorgesehen?