11161/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.06.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend Ende der Coronatests in Schulen

 

Wie Ende Mai 2022 bekannt wurde, finden seit 1. Juni 2022 an Österreichs Schulen keine PCR-Tests mehr statt. 

Die PCR-Tests wurden bis dato in Wien von der Lifebrain Group und in den anderen Bundesländern von der ARGE für molekulare Diagnostik durchgeführt, jeweils im Auftrag des BMBWF, das mit beiden Anbietern Verträge abgeschlossen hat.  

Die Coronatests sind, zusammen mit Hygienemaßnahmen, ein großer Kostenfaktor im Bildungsbudget. Im aktuellen Bundeshaushalt sind sie der Bundesregierung mehr Wert, als die gesamten Ausgaben des Bundes für Elementarpädagogik, also für die Kindergärten. 

Angesichts der bedeutenden Kosten, die mit den Tests verbunden sind, möchten die unterzeichnenden Abgeordneten in Erfahrung bringen, zu welchen Konditionen die Verträge mit den Testanbietern gekündigt wurden, welche Einsparungen sich aus der kürzeren Laufzeit ergeben haben und welche Kosten mit dem vorzeitigen Ende ggf. einhergingen. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Für welche Laufzeit wurde der Vertrag mit der ARGE für molekulare Diagnostik betreffend PCR-Tests an Schulen in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Kärnten abgeschlossen?
  2. Wie viele Tests pro Schulwoche waren gemäß Vertrag mit der ARGE für molekulare Diagnostik insgesamt vorgesehen und welche Kosten pro Schulwoche sind damit verbunden? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern.
  3. Für welche Laufzeit wurde der Vertrag mit der Lifebrain Group betreffend PCR-Tests an Schulen im Bundesland Wien abgeschlossen?
  4. Wie viele Tests pro Schulwoche waren gemäß Vertrag mit der Lifebrain Group insgesamt vorgesehen und welche Kosten pro Schulwoche sind damit verbunden? 
  5. Sind im Vertrag mit der ARGE für molekulare Diagnostik Pönalzahlungen für eine vorzeitige Beendigung der Tests vorgesehen und, wenn ja, in welcher Höhe?
  6. Zu welchem Zeitpunkt wurde der Vertrag mit der ARGE für molekulare Diagnostik seitens des BMBWF für den Zeitraum 1. Juni 2022 bis Ende des Schuljahres gekündigt?
  7. Welche Kosten entstehen daher dem BMBWF durch den vorzeitigen Test-Stopp in den betreffenden Bundesländern? 
  8. Sind im Vertrag mit der Lifebrain Group Pönalzahlungen für eine vorzeitige Beendigung der Tests vorgesehen und, wenn ja, in welcher Höhe?
  9. Zu welchem Zeitpunkt wurde der Vertrag mit der ARGE für molekulare Diagnostik seitens des BMBWF für den Zeitraum 1. Juni 2022 bis Ende des Schuljahres gekündigt?
  10. Welche Kosten entstehen daher dem BMBWF durch den vorzeitigen Test-Stopp in Wien? 
  11. Im Newsletter FALTER.morgen vom 2. Juni 2022 wird das BMBWF mit folgenden Worten zitiert: „Wir sind vertragskonform vorgegangen. Die Gespräche mit der Bietergemeinschaft über die genaue Abwicklung laufen noch, deshalb können wir uns zu Einzelheiten aktuell noch nicht äußern“. Wieso wurden diese Gespräche erst nach dem vorzeitigen Ende der Tests geführt und nicht vor dem Test-Ende zu einem Abschluss gebracht?
  12. Wurden Sie als Minister von den zuständigen Stellen im Ministerium darauf hingewiesen, dass bei einer kurzfristigen Beendigung der Tests Kosten anfallen könnten? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt wurden Sie darüber informiert?
  13. Wurden Mitarbeiter_innen Ihres Kabinetts von den zuständigen Stellen im Ministerium darauf hingewiesen, dass bei einer kurzfristigen Beendigung der Tests Kosten anfallen könnten? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt wurde darüber informiert?
  14. Sind im Zuge der Sommerschule 2022 Coronatests vorgesehen? Wenn ja, wer ist vertraglich damit beauftragt und wie ist eine allfällige Absage dieser Tests vertraglich geregelt?