11162/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.06.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Harald Troch,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Nicht-Auszahlung von Corona-Hilfen an Klein- und Mittelunternehmen“

Nach wie vor warten viele Klein- und Mittelunternehmen, die von der Covid-19 Pandemie betroffen sind, auf die Auszahlung von Corona-Hilfen. Obwohl eine schnelle und unbürokratische Hilfe versprochen wurde, werden Unternehmer*innen nach wie vor vertröstet und hingehalten. Aktuelles trauriges Beispiel ist die Traditions-Bäckerei Kloser in Vorarlberg, die nun nach 184 Jahren stolzer Unternehmensführung, durch nicht ausgezahlten Lockdown-Umsatzersatz und Verlustersatz in den Konkurs getrieben wurde, 89 Mitarbeiter*innen sind nun akut von Arbeitslosigkeit bedroht. Die Bäckerei Kloser ist nur eines von vielen KMUs, welches durch eine langsame, überbürokratisierte und verschleppte Auszahlung der Corona-Hilfen an den Rande des finanziellen Ruins gedrängt wurde, Laut aktueller KSV1870 Insolvenzrechnung waren im ersten Quartal 2022 in Österreich 1,046 Unternehmen von einer Insolvenz betroffen - das entspricht einem Anstieg von 117,5% im Vergleich zum Vorjahr,

Auf Grund der überbürokratisierten Antragsstellung auf Corona-Hilfen ist dies nicht verwunderlich, Unternehmen berichten, dass sie nach Anfrage auf Corona-Hilfen über das Finanz-Online Portal regelmäßig automatisch-generierte Standard-Mails erhalten, welche ihnen bescheinigen, „dass es bei der Prüfung Ihres Verlustersatz Antrags zu Verzögerungen kommt". Erst durch die Initiative der Unternehmer*innen und nach langen Zeiten in der Warteschleife der COFAG Hotline erfahren Unternehmer*innen, dass ein Ergänzungsgutachten durch eine/einen Prüferin zu ihrem Antrag nötig ist, welches die Unternehmer*innen selbst beim Finanzamt in Auftrag geben müssen. Sogar die Geschäftsführung der WKO versichert in einem Email, dass die Bäckerei Kloser kein Einzelfall ist, sondern „auch andere Unternehmen von Schwierigkeiten in der Bearbeitung (der Corona-Hilfen) berichten ”,

Die Bearbeitung und die tatsächliche Abwicklung des Gutachtens selbst benötigen oftmals eine unerklärlich lange Zeit, beispielsweise werden Unternehmen damit vertröstet, dass ihr/ihre Prüferin für Wochen auf Urlaub ist oder mit Anträgen überlastet ist. Außerdem gibt es zahlreiche Beschwerden, dass das Ergebnis der Überprüfung vom subjektiven Empfinden der Prüfer*innen abhängig ist. Für viele Unternehmer*innen ist nicht nachvollziehbar, welche Kriterien bzw. Maßstäbe für die Beurteilung ihrer Unternehmen herangezogen werden.

Sollte es im Rahmen einer Überprüfung dazu kommen, dass die beantrage Summe der Corona-Hilfen zu korrigieren ist, ist der gesamte Antrag neu zu stellen, D.h. Unternehmen müssen erneut über die Seite Finanz-Online ihre Anträge stellen, sich durch Emails vertrösten lassen und erneut auf einen/n Gutachterin und deren Ergebnis warten. In der Zwischenzeit laufen dann oft die Antragsfristen aus, womit der ganze Prozess ins Nichts führt und Unternehmer*innen keinerlei Anrecht auf Corona-Hilfen mehr haben.

Im Licht dieser groben Missstände stellen die unterzeichnenden Abgeordneten daher folgende

Anfrage

1.    Welche Maßnahmen gedenken Sie zu ergreifen, um die Auszahlung der bis dato nicht bewilligten Corona-Hilfen zu beschleunigen?

2.    Wie können sie begründen, dass angesichts der oben angeführten Missstände von unbürokratischer und rascher Hilfe gesprochen wird?

3.    Welche Maßnahmen gedenken Sie zu ergreifen, um die Auszahlung der Corona-Hilfen tatsächlich zu entbürokratisieren, wie es die Bundesregierung versprochen hat?

4.    Welche Maßnahmen gedenken Sie zu ergreifen, um Unternehmer*innen, welche durch die Nicht-Auszahlung ihnen zustehender Corona-Hilfen in den Konkurs getrieben wurden, zu entschädigen?

5.    Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass KMUs, welche den Großteil der gewerblichen Steuerleistung in Österreich erbringen, bei Zahlungsverzug bzw. Rückständen bei Finanzamt und Krankenkasse sofort mit Exekutionsklagen und Verzugszinsen konfrontiert sind, während im umgekehrten Fall überlebenswichtige und gesetzlich garantierte Leistungen durch das Finanzamt über Monate und Jahre verschleppt und verzögert werden?

6.    Nach welchen Kriterien wird beurteilt, welche Unternehmen einer Sonderprüfung unterzogen werden bzw. ein Ergänzungsgutachten benötigen?

7.    Wieso ist es erforderlich, dass Unternehmen abgelehnte Anträge auf Corona­Hilfen neu stellen müssen, statt diese abzuändern?

8.    Wieso ist es notwendig nach der Ablehnung eines Antrags ein neuerliches Ergänzungsgutachten zu erstellen wenn ein neuer Antrag auf Basis des ersten Gutachtens gestellt wird?

9.    Wie gedenken Sie die gesetzliche Grundlage der Corona-Hilfen zu überarbeiten, damit eine Neu-Beantragung nicht länger notwendig ist?

10. Wie gedenken Sie die gesetzliche Grundlage der Corona Hilfen zu überarbeiten, damit Gutachten aus abgelehnten Anträgen nicht neu erstellt

werden müssen und damit sowohl den Unternehmer*innen als auch den Gutachter*innen Zeit und Arbeitsaufwand erspart bleibt?

11. Welche Maßnahmen gedenken Sie zu ergreifen, um die Erstellung der Ergänzungsgutachten transparenter und nachvollziehbarer zu machen, um so auch die Objektivität der Prüfer*innen zu gewährleisten?

12. Die SPÖ hat bereits zu Beginn der Pandemie vor einer Pleitewelle gewarnt; wie gedenken Sie das Ausmaß der nun ausufernden Pleitewelle abzumildern?

13. Wie ist es zu erklären, dass nach wie vor eine hohe Zahl an Unternehmen unter einer Nicht-Auszahlung von Corona-Hilfen leidet, wo doch ihr Vorgänger Mag. Blümel versprochen hat, sich mit jedem Fall in dem es zu Problemen kommt persönlich zu beschäftigen?

14. Angesichts des Versprechens ihres Vorgängers Mag. Blümels ist anzunehmen, dass auch Sie sich persönlich um die österreichischen Unternehmen bemühen; wie viele Anträge haben Sie bis dato persönlich betreut?