1117/J XXVII. GP
Eingelangt am 27.02.2020
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ANFRAGE
des Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend kritische Infrastruktur in Finanzämtern, Zollämtern und deren Mitarbeiterstab in Sachen Corona-Virus
Aktuell kann man nach medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen davon ausgehen, dass die Gefahr einer Ansteckung durch das Corona-Virus an Plätzen mit hohem Patienten-, Kunden- und Publikumsverkehr potentiell am höchsten ist. Um eine Ausbreitung des Corona-Virus in einer großen Personengruppe zu verhindern, müssen in diesem Zusammenhang Einrichtungen und Institutionen einer in diesem Zusammenhang „kritischen Infrastruktur“ besondere Sicherheitsmaßnahmen in Sachen Gesundheitsschutz vorsehen und umsetzen.
Im Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Finanzen sind das etwa unter anderem:
-alle Finanzämter
-alle Zollämter.
Entsprechend geschützt werden müssen auch alle Bediensteten der Finanz- und Zollämter sowie alle weiteren Bediensteten mit Kundenkotakt wie insbesondere die Bediensteten der Finanzpolizei und der Großbetriebsprüfung.
Vom Sozialministerium wurden gegenwärtig folgende Maßnahmen gesetzt:
Eine Verordnung zur Einführung einer amtlichen Meldepflicht für Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle durch SARS-CoV-2 wurde vom Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz erlassen. (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_15/BGBLA_2020_II_15.pdfsig)
Zusätzlich wurde die Verordnung betreffend die Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und die Bezeichnung von Häusern und Wohnungen (Absonderungsverordnung), BGBl. Nr. 39/1915, durch BGBl. II Nr. 21/2020, abgeändert. (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_21/BGBLA_2020_II_21.html)
Jetzt geht es darum, auch entsprechende rechtliche, organisatorische, personelle, finanzielle (budgetäre), inhaltliche (medizinisch-technische) und informationspolitische Maßnahmen zu treffen, um die „kritische Infrastruktur“ im Finanzbereich und deren Mitarbeiterstab, aber vor allem auch den Kundenverkehr vor einer potentiellen Ansteckung und Verbreitung des Corona-Virus zu schützen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage
1. Welche rechtlichen Maßnahmen werden von Ihrer Seite als zuständiger Finanzminister gesetzt, um die im Einleitungstext exemplarisch genannten und in Ihrem Kompetenzbereich befindlichen Einrichtungen und Institutionen als „kritische Infrastruktur“ sowie ihren Mitarbeiterstab vor der Ausbreitung und der Ansteckung durch das Corona-Virus kurz-, mittel- und langfristig zu schützen?
2. Sind dazu insbesondere Gesetzesnovellierungen, Verordnungen und/oder Erlässe notwendig?
3. Wenn ja, können Sie diese benennen?
4. Wenn ja, bis wann werden diese erfolgen?
5. Welche organisatorischen Maßnahmen werden von Ihrer Seite als zuständiger Finanzminister gesetzt, um die im Einleitungstext exemplarisch genannten und in Ihrem Kompetenzbereich befindlichen Einrichtungen und Institutionen als „kritische Infrastruktur“ und ihren Mitarbeiterstab vor der Ausbreitung und der Ansteckung durch das Corona-Virus kurz-, mittel- und langfristig zu schützen?
6. Bis wann werden diese erfolgen?
7. Welche personellen Maßnahmen werden von Ihrer Seite als zuständiger Finanzminister gesetzt, um die im Einleitungstext exemplarisch genannten und in Ihrem Kompetenzbereich befindlichen Einrichtungen und Institutionen als „kritische Infrastruktur“ und ihren Mitarbeiterstab vor der Ausbreitung und der Ansteckung durch das Corona-Virus kurz-, mittel- und langfristig zu schützen?
8. Bis wann werden diese erfolgen?
9. Welche finanziellen (budgetären) Maßnahmen werden von Ihrer Seite als zuständiger Finanzminister gesetzt, um die im Einleitungstext exemplarisch genannten und in Ihrem Kompetenzbereich befindlichen Einrichtungen und Institutionen als „kritische Infrastruktur“ und ihren Mitarbeiterstab vor der Ausbreitung mit und der Ansteckung durch das Corona-Virus kurz-, mittel- und langfristig zu schützen?
10. Bis wann werden diese erfolgen?
11. Aus welchen Mitteln werden diese bedeckt?
12. Welche inhaltlichen (medizinisch-technischen) Maßnahmen werden von Ihrer Seite als zuständiger Finanzminister gesetzt, um die im Einleitungstext exemplarisch genannten und in Ihrem Kompetenzbereich befindlichen Einrichtungen und Institutionen als „kritische Infrastruktur“ und ihren Mitarbeiterstab vor der Ausbreitung und der Ansteckung durch das Corona-Virus kurz-, mittel- und langfristig zu schützen?
13. Bis wann werden diese erfolgen?
14. Welche informationspolitischen Maßnahmen werden von Ihrer Seite als zuständiger Finanzminister gesetzt, um die im Einleitungstext exemplarisch genannten und in Ihrem Kompetenzbereich befindlichen Einrichtungen und Institutionen als „kritische Infrastruktur“ und ihren Mitarbeiterstab vor der Ausbreitung und der Ansteckung durch das Corona-Virus kurz-, mittel- und langfristig zu schützen?
15. Bis wann werden diese erfolgen?
16. In welcher Art und Weise und über welche Medien und Plattformen werden diese erfolgen?