11170/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.06.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Verantwortungschaos im BMBWF – Pönalezahlungen infolge der „kurzfristigen“ Beendigung von PCR-Tests an Schulen

 

Wegen der enormen Kosten hatte sich das BMBWF im Mai 2022 entschieden, ab 1. Juni keine Coronatests mehr an den Schulen durchzuführen. Da das Ministerium den Vertrag mit der Salzburger Laborgemeinschaft ARGE für molekulare Diagnostik, das die PCR-Tests bisher für die Schulen in allen Bundesländern ausgenommen Wien durchgeführt hat, jedoch nicht rechtzeitig gekündigt hat, endet dieser Vertrag erst mit Ende des Schuljahres. Eine Zeitung hatte diesen neuen Fall von Missmanagement ins Rollen gebracht.

Wie der Fernsehsender Servus TV am 4. Juni weiters berichtet, wird es bei den im Falle „Salzburger Laborgemeinschaft ARGE für molekulare Diagnostik“ kolportierten Kosten für die zu späte Kündigung von 11 Millionen Euro nicht bleiben: Die Gespräche mit der Bietergemeinschaft über die genaue Abwicklung würden noch laufen, weswegen man sich zu Einzelheiten noch nicht äußern können und die 1monatige Kündigungsfrist habe man wegen der kurzfristigen Entscheidung nicht einhalten können, so die lapidare Reaktion des BMBWF auf Anfragen hierzu. Der Rechnungshof bezeichnete das Pandemie-Management der Bundesregierung in diesem Zusammenhang gar als „Verantwortungschaos“. (Vgl. Schul-Tests: Spontane Kündigung wird teuer – ServusTV, 4. Juni 2022)

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

 

Anfrage

1.    Welche Organisationseinheiten bzw. Bediensteten des BMBWF waren am Vertragsabschluss mit der Firma Lifebrain beteiligt?

2.    Welche Organisationseinheiten bzw. Bediensteten des BMBWF waren am Vertragsabschluss mit der Salzburger Laborgemeinschaft ARGE für molekulare Diagnostik beteiligt?

3.    Wer genau war für die og Vertragsabschlüsse zuständig?

4.    Warum ist lt. „Falter“ die „Bundesbeschaffungsagentur, die den Auftrag ausgeschrieben und das Verfahren abgewickelt hat“ nicht zuständig?

5.    Wer sonst ist dafür zuständig?

6.    Wurden Organisationseinheiten bzw. Personen, die beim Zustandekommen des Vertrags mit der Salzburger Laborgemeinschaft ARGE für molekulare Diagnostik involviert waren, auch bei der Kündigung des Vertrags involviert?

7.    Falls ja, welche bzw. wer?

8.    Wurden Sie auf die eventuellen Pönalezahlungen hingewiesen bzw. falls nicht, warum nicht?

9.    Kam für die verantwortlichen Stellen angesichts einer weltweiten sowie sogar österreichweiten Öffnung bzw. Abschaffung von Coronamaßnahmen die Entscheidung, dass die PCR-Tests an den Schulen beendet werden sollen, tatsächlich überraschend?

10. Falls ja, mit welchem Planungshorizont wird im BMBWF operiert?

11. Gibt es dzt. im BMBWF Projekte mit einem längeren Planungshorizont als 14 Tage?

12. Falls ja, welche?

13. Sommerferienbeginn in Österreich ist im Schuljahr 2021/22 in den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Burgenland am 2. Juli 2022, in den anderen Bundesländern am 9. Juli 2022. Bis wann sollten die von Lifebrain bzw. der Salzburger Laborgemeinschaft ARGE für molekulare Diagnostik PCR-Tests an den Schulen in den einzelnen Bundesländern genau durchgeführt werden? (Datum des Vertragsendes nach Bundesländern)

14. Falls es – wie og – nicht bei den 11 Millionen Euro Pönalezahlungen an die Salzburger Labordiagnostik ARGE für molekulare Diagnostik bleiben sollte, welche Gesamthöhe an Pönalezahlungen ist tatsächlich zu erwarten?

15. Wurde auch der Vertrag mit Lifebrain gekündigt?

16. Falls ja, bis wann ist der Vertrag zu erfüllen? (tatsächliches Vertragsende)

17. Fallen auch beim Vertrag mit der Firma Lifebrain Pönalezahlungen an?

18. Falls ja, wofür bzw. in welcher Höhe?