11175/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.06.2022
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Kainz

und weiterer Abgeordneten

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie  

betreffend Ausbau der Wasserkraft in Österreich

 

Entsprechend dem Regierungsprogramm 2020 bis 2024 „Aus Verantwortung für Österreich“ soll aufbauend auf der bisherigen Arbeit, der #mission2030 und dem Nationalen Energie- und Klima-Plan, zahlreiche Maßnahmen in Bezug auf die Erneuerbare Energie für eine saubere Zukunft gesetzt werden.

 

Zentrales Element ist dabei der Erlass des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes. 100 % Strom aus Erneuerbaren bedeutet demnach laut dem Regierungsprogramm einen Zubau von rund 27 TWh. Bei Wasserkraft bedeutet das konkret 5 TWh, wobei eine am ökologischen Potential orientierte Aufteilung zwischen Kleinwasserkraft und Großwasserkraft vorzunehmen ist.

 

In punkto Ausbau der Wasserkraft in Österreich fordern viele bereits seit Jahrzehnten den Ausbau des Donau-Kraftwerks Hainburg. Mit einer Jahresproduktion von etwa zwei Milliarden Kilowattstunden Strom würde es die an der Donau produzierte Strommenge auf einen Schlag um etwa 25 Prozent erhöhen, was ein wesentlicher Beitrag zur Stromerzeugung des Landes wäre. Zum Vergleich: Die rund 15.000 Solaranlagen produzieren zusammen etwa 1,5 Milliarden Kilowattstunden, also deutlich weniger, als Hainburg erzeugen könnte. Und das stark abhängig von den Launen des Wetters.“, wie die Presse[1] berichtet.

 

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wurde bereits am 7. Juli 2021 im Nationalrat beschlossen und ist somit bald seit einem Jahr in Kraft.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Welche Maßnahmen wurden seit Beschluss des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes in Bezug auf die Wasserkraft beschlossen?

2.    Wie viele zusätzliche Terrawattstunden konnten durch den Ausbau der Wasserkraft in Österreich seit Beschluss des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes bereits zur Verfügung gestellt werden? Bitte auch um Aufteilung nach Kleinwasserkraft und Großwasserkraft sowie konkreter Zuordnung nach TWh pro Kategorie.

3.    Welche Ausbauten der Kleinwasserkraft gab es bereits konkret?
a.) Welche Ausbauten der Kleinwasserkraft sind konkret geplant?

4.    Welche Ausbauten der Großwasserkraft gab es bereits konkret?
a.) Welche Ausbauten der Großwasserkraft sind konkret geplant?

5.    Falls es bis dato noch zu keinem Ausbau der Wasserkraft kam, wie rechtfertigen Sie das?
a.) Welche konkreten Maßnahmen sind in Bezug auf den Ausbau der Wasserkraft bereits in Planung?

6.    Planen Sie den Ausbau des Donau-Kraftwerks Hainburg?
a.) Falls ja, was ist konkret geplant?
b.) Falls ja, wie sieht der konkrete Zeitplan diesbezüglich aus?
c.) Falls ja, wie viel Budget steht dafür zur Verfügung und was sind die voraussichtlichen Kosten?
d.) Falls ja, wie viel Strom könnte alleine durch den Ausbau des Donau-Kraftwerks Hainburg pro Jahr für ganz Österreich generiert werden? Bitte um Angabe in TWh.
e.) Falls nein, warum nicht und wie rechtfertigen Sie das?

7.    Welche anderen Maßnahmen sind konkret geplant, um bis zum Jahr 2024 insgesamt 5 TWh an zusätzlicher Energie aus Wasserkraft für die österreichische Bevölkerung zu schaffen?

 



[1] https://www.diepresse.com/6138590/lasst-uns-doch-endlich-das-donau-kraftwerk-hainburg-bauen