11179/J XXVII. GP
Eingelangt am 09.06.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend EU-Behindertenausweis
Auf EU-Ebene gibt es derzeit keine einheitliche Regelung für die transnationale Anerkennung von Behindertenausweisen der einzelnen Mitgliedsstaaten (1). Menschen mit Behinderungen werden bei Grenzübertritten mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert, da ihr nationaler Behindertenausweis seine Gültigkeit verliert. 2015 schlug die EU-Kommission daher auf Initiative des Europäischen Behindertenforums (EDF) vor einen EU-weit gültigen Ausweis (European Disability Card / EU-Behindertenausweis) einzuführen. Österreich nahm an dessen Pilotphase zwischen 2016 und 2018 allerdings nicht teil (2), soweit ersichtlich, waren Kostengründe die Ursache für die Abwesenheit Österreichs in dem Projekt (3).
Zwischen 2019 und 2020 wurde die Pilotphase von der EU-Kommission hinsichtlich der Kosten wie folgt evaluiert:
“The study found that the pilot project proved to be efficient overall. The implementation cost per Cardholder was relatively small in all Member States and is expected to decrease rapidly as the Card’s take-up rate increases, considering that the Member States with most Cards printed had the lowest costs. Production and delivery costs are also minimal even though they vary across countries […] Overall, the evaluation found that benefits clearly outweigh the costs of the programme. There is no evidence that participating in the programme bears a high cost on service providers who voluntarily participate in the Card’s scheme. In contrast, it appears that service providers have high economic and social returns due to their participation as they attract new customers and gain positive publicity” (4).
Aus dieser Evaluierung wird ersichtlich, dass nicht nur geringe Kosten für den Ausweis sprechen, sondern auch die positive öffentliche Resonanz. Diese Faktoren sprachen damals für eine Teilnahme am Pilotprojekt und ebenso für eine Partizipation Österreichs in kommenden Phasen.
Die nächste Phase (‚Flagship initiative‘) sieht vor, bis Ende 2023 einen EU-Behindertenausweis auszurollen, der von allen Mitgliedstaaten anerkannt wird (1). Damit dies überhaupt möglich ist, müssten sich also alle EU-Länder auf die Umsetzung des Programms einigen. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zeigt sich trotz dieses gewissen Zeitdrucks in seinen Absichtserklärungen aber eher vage und verweist beispielsweise in der EU-Jahresvorschau 2022 auf ‚zahlreiche ungeklärte Fragen‘, ohne anzugeben, welches Lösungspotenzial es für diese geben würde (5).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Falls ja: Wie setzt sich Österreich bei der EU-Kommission ein, sodass diese Fragen im Sinne des BMSGPK beantwortet werden können?
ii. Falls nein: Wie soll die EU-Kommission auf Ergebnisse kommen, die eine Teilnahme Österreichs an der European Disability Card ermöglichen?