11195/J XXVII. GP
Eingelangt am 10.06.2022
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ANFRAGE
des Abgeordneten Walter Rauch
und weiterer Abgeordneter
an Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend ÖVP versenkt Klimarat kurz vor dessen Ende: "Keine Relevanz"
Die Austria Presse Agentur berichtete am 03.06.2022, dass sich der ÖVP-Klimasprecher auf die grüne Bundesministerin Leonore Gewessler „einschießt“. Grund dafür war diese Stellungnahme gegenüber dem Kurier:
"Ich halte den Klimarat
als Institution für absolut untauglich. Er ist in keinster Weise
repräsentativ, vor allem das Element des Interessensausgleich
verschiedener Gesellschaftsgruppen fehlt total. Es würde bei der
Gesundheits- oder Verteidigungspolitik niemand auf die Idee kommen, sich auf
den Rat eines Gremiums per Losentscheid zu verlassen. Es ist fahrlässig
und eine leichtfertige, untaugliche PR-Aktion von Frau Bundesministerin
Gewessler. Wer so etwas macht, nimmt den Klimawandel nicht ernst."
Und dann, zur Frage was mit den Empfehlungen des Bürgerrates geschehen
soll, erklärt der ÖVP-Abgeordnete knapp: "Keine Ahnung. Das
hat für mich keine Relevanz.“ Er spricht sich auch klar gegen
eine Enquete im Parlament mit den Klimaräten aus.[1]
Vor dem Hintergrund dessen, dass der teure Klimarat von den Koalitionsparteien ÖVP und Grüne gemeinsam beschlossen wurde, ist dieser Umstand äußerst bemerkenswert.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Was entgegnen Sie Stimmen, die Ihr Prestigeprojekt als „fahrlässige und leichtfertige, untaugliche PR-Aktion“ titulieren?
2. Inwiefern war die Umsetzung des von ÖVP und Grünen gemeinsam beschlossenen Klimarates fahrlässig?
3. Gibt es Verfahren staatlicher Institutionen (Verwaltungsbehörden, Staatsanwaltschaften, usw.) aufgrund von Fahrlässigkeiten in Zusammenhang mit dem Klimarat?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn ja, seit wann?
c. Wenn ja, welche Stellung (Beschuldigte, Zeugin, usw.) nehmen Sie bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts in diesen Verfahren ein?
d. Wenn ja, wer sind die sonstigen Parteien in den jeweiligen Verfahren?
4. Gibt es sonstige Verfahren staatlicher Institutionen (Verwaltungsbehörden, Staatsanwaltschaften, usw.) in Zusammenhang mit dem Klimarat?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn ja, seit wann?
c. Wenn ja, welche Stellung (Beschuldigte, Zeugin, usw.) nehmen Sie bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts in diesen Verfahren ein?
d. Wenn ja, wer sind die sonstigen Parteien in den jeweiligen Verfahren?
5. Inwiefern war die Umsetzung des von ÖVP und Grünen gemeinsam beschlossenen Klimarates leichtfertig?
6. Inwiefern war die Umsetzung des von ÖVP und Grünen gemeinsam beschlossenen Klimarates untauglich?
7. Was entgegnen Sie Stimmen, wonach das Element des Interessensausgleich verschiedener Gesellschaftsgruppen „total fehlt“?
8. Wurde seitens verschiedener Gesellschaftsgruppen die fehlende Einbindung Ihnen gegenüber moniert?
a. Wenn ja, inwiefern?
b. Wenn ja, durch wen?
c. Wenn ja, wie wurde diese Kritik an Sie herangetragen?
d. Wenn ja, wie haben Sie dieser Kritik Rechnung getragen?
9. Was entgegnen Sie Stimmen, die feststellen Sie würden den Klimawandel „nicht ernst nehmen“ bzw. vielmehr ideologische Motive verfolgen?
10. Inwiefern war die ÖVP bzw. deren Vertreter in die nunmehr kritisierte Umsetzung eingebunden?
11. Gab es Besprechungen zwischen den Koalitionsparteien ÖVP und Grüne bzw. deren Vertreter über die Umsetzung des Klimarates, nachdem dieser gemeinsam initiiert wurde?
a. Wenn ja, wann jeweils?
b. Wenn ja, mit welchen Teilnehmern?
c. Wenn ja, wo?
d. Wenn ja, mit welchen Inhalten bzw. Ergebnissen?
e. Wenn nein, warum nicht?
12. Wird der Klimarat noch von der gesamten Bundesregierung mitgetragen, oder ist dieser längst Ihr Privatprojekt geworden?
13. Welche Schritte werden Sie setzen um die Ergebnisse des Klimarates weiter zu diskutieren, obwohl sich Ihr Koalitionspartner klar gegen eine parlamentarische Enquete ausspricht bzw. die Relevanz des Klimarates verneint?
14. Planen Sie nunmehr eine Ministerialenquete?
a. Wenn ja, wann soll diese stattfinden?
b. Wenn ja, welche Kosten werden dadurch budgetwirksam?
c. Wenn ja, wer soll an der Enquete teilnehmen?
d. Wenn ja, welche Ergebnisse erwarten Sie sich davon?
e. Wenn ja, inwiefern binden Sie ihren Koalitionspartner ÖVP in die Umsetzung ein?
f. Wenn nein, warum wollen Sie die Vorschläge des von Ihnen teuer eingerichteten Gremiums einfach schubladisieren?
15. Planen Sie eine Volksbefragung über das Ergebnis des Klimarates abzuhalten?
a. Wenn ja, wann soll diese stattfinden?
b. Wenn ja, welche Kosten werden dadurch budgetwirksam?
c. Wenn ja, welche Frage soll konkret gestellt werden?
d. Wenn nein, warum wollen Sie die Vorschläge des von Ihnen teuer eingerichteten Gremiums einfach schubladisieren?
16. Welche Möglichkeiten zur weiteren Verfolgung der Empfehlungen des Klimarates, beispielsweise parlamentarische Enqueten, Ministerialenqueten, Volksbefragungen, Volksabstimmungen, etc. wurden innerhalb der Koalition von ÖVP und Grüne, insbesondere zwischen Ihnen und anderen Regierungsmitgliedern, diskutiert? (Bitte angeben in welchem Rahmen und unter Beteiligung welcher Personen über den Umgang mit dem Ergebnis des Klimarates gesprochen wurde bzw. was das Ergebnis der Gespräche war.)
17. Wie wollen Sie ggf. den Teilnehmern des Klimarates, die viele Stunden in Ihr Projekt investiert haben, aber auch den anderen involvierten Personen, erklären, dass Sie keine Schritte setzen um deren Forderungen weiterzutragen?
18. Planen Sie die Institution des Klimarates aufzulösen?
a. Wenn ja, wann endet der Klimarat endgültig?
b. Wenn nein, inwiefern wollen Sie den Klimarat verstätigen?
19. Planen Sie eine dauerhafte Installation eines Klimarates?
a. Wenn ja, inwiefern?
b. Wenn ja, welche Mittel werden dadurch budgetwirksam?
c. Wenn ja, wollen Sie dafür eine Rechtsgrundlage schaffen?
d. Wenn nein, welche in Zusammenhang mit dem Klimarat gemachten Erfahrungen sprechen dagegen?
20. Planen Sie sonstige Räte dieser Art mit mehr oder weniger zufällig ausgelosten Teilnehmern?
a. Wenn ja, zu welchen Themen?
b. Wenn ja, wann?
c. Wenn nein, warum nicht?
21. Wann werden in Umsetzung des Entschließungsantrages 159/E XXVII. GP die Ergebnisse des Klimarates die „konkreten Vorschlägen für die zur Zielerreichung notwendigen Klimaschutzmaßnahmen auf dem Weg zur Klimaneutralität 2040“ an „das Klimakabinett beziehungsweise die Bundesregierung übermittelt“?
22. Wer ist im „Klimakabinett“ Mitglied und in welcher Weiße soll sich dieses mit den Ergebnissen des Klimarates auseinandersetzen?
23. Werden Sie die Aufgabe des „Übermittelns“ der Ergebnisse an das „Klimakabinett“ entsprechend des Entschließungsantrages übernehmen?
a. Wenn ja, in welcher Form übermitteln Sie diese an das „Klimakabinett“?
b. Wenn nein, warum nicht?
24. Werden Sie die Aufgabe des „Übermittelns“ der Ergebnisse an die Bundesregierung entsprechend des Entschließungsantrages übernehmen?
a. Wenn ja, inwiefern und in welcher Form?
b. Wenn ja, werden Sie eine Regierungsvorlage in den Ministerrat einbringen?
c. Wenn ja, werden Sie eine andere inoffiziellere Form der Übermittlung an die Bundesregierung wählen?
d. Wenn nein, warum nicht?
25. Welche rechtliche Qualität kommt dieser „Übermittlung“ zu?
26. Ist über das Übermittelte, angenommen die Empfehlungen des Klimarates, abzustimmen?
a. Wenn ja, wer ist stimmberechtigt?
b. Wenn ja, welche Rechtsfolgen oder Konsequenzen knüpfen sich an Zustimmung bzw. Ablehnung?
c. Wenn nein, was verspricht man sich dann von der Übermittlung der Ergebnisse?
27. Wie wird in Umsetzung des Entschließungsantrages 159/E XXVII. GP vom Klimarat, der sich gegen inhaltliche Abstimmungen verwehrt, eine Vertreterin oder ein Vertreter zum Vorbringen des Endberichts gegenüber dem Klimakabinett und dem Nationalen Klimakomitee, ausgewählt?
28. Verwehrt sich der Klimarat nur gegen inhaltliche Abstimmungen, nicht aber formelle Abstimmungen?
29. Was entgegnen Sie Stimmen die hierin einen Wertungswiderspruch sehen?
30. Sehen es die Geschäftsordnungen vom Klimakabinett bzw. dem Nationalen Klimakomitee vor, dass die gewählten Vertreter des Kimarates etwas „vorbringen“ dürfen?
a. Wenn ja, wie gestaltet sich solch ein Vorbringen?
b. Wenn ja, unter welchen Bedingungen dürfen sich Bürger, die nicht mehr oder weniger zufällig Teil des Klimarates sind, mit Vorbringen an diese Institutionen wenden?
c. Wenn nein, wie wird der Entschließungsantrag dann geschäftsordnungskonform umgesetzt?
31. Welche rechtliche Qualität kommt diesen „Vorbringen“ zu?
32. Ist über diese Vorbringen abzustimmen?
a. Wenn ja, wer ist stimmberechtigt?
b. Wenn ja, welche Rechtsfolgen oder Konsequenzen knüpfen sich an Zustimmung bzw. Ablehnung?
c. Wenn nein, was verspricht man sich dann von diesen „Vorbringen“ überhaupt?
[1] https://kurier.at/politik/inland/oevp-versenkt-klimarat-kurz-vor-dem-ende-keine-relevanz/402030365