11197/J XXVII. GP
Eingelangt am 10.06.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit
betreffend Inanspruchnahme der Altersteilzeit
Altersteilzeit kann entweder in Form einer Reduktion der Arbeitszeit auf 40 bis 60 Prozent oder in geblockter Form in Anspruch genommen werden. In der Praxis arbeiten Arbeitnehmer bei einer geblockten Altersteilzeit eine bestimmte Zeitspanne voll (Arbeitsphase) und die restliche Zeit nicht (Freizeitphase), wobei üblicherweise die Freizeitphase unmittelbar an die Arbeitsphase anschließt. Diese Freizeitphase kann bis zu 2,5 Jahre betragen. Sie stellt de facto eine vorzeitige Pensionsphase dar.
Die geblockte Altersteilzeit ist also nichts anderes als eine weitere Form der Frühpension. Diese Frühpensionierungen werden allerdings mit Millionenbeträgen vom Arbeitsmarktservice (AMS) subventioniert. Den Arbeitgebern werden die durch den Lohnausgleich (inkl. Arbeitgeberbeiträge) entstehenden Aufwendungen für das Bruttoarbeitsentgelt bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage zuzüglich der zusätzlich entrichteten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung bei einer Blockzeitvereinbarung im Ausmaß von 50% vom AMS ersetzt. Damit subventioniert das AMS auf üppige Art und Weise viele vermeidbare frühzeitige Ruhestände. Daher ist es aber auch wenig verwunderlich, dass die Aufwände für die geblockte Altersteilzeit in den letzten Jahren in die Höhe geschossen sind, wie frühere Anfragebeantwortungen gezeigt haben.
Aber gerade in Anbetracht des akuten Arbeitskräftemangels (250.000 offene Stellen) könnten diese AMS-Mittel definitiv sinnvoller eingesetzt werden. Das Anheben des Antrittsalters für die Altersteilzeit war zwar ein erster Schritt, wesentlich einfacher und effektiver wäre aber die Abschaffung der geblockten Altersteilzeit, so wie sie auch von Johannes Kopf, Vorstand des AMS, gefordert wurde (vgl. "Die Presse", 15.3.2018).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende