11199/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.06.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Julia Herr,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Wo bleibt die angekündigte Verkehrsarbeitsstiftung?

Im Juli 2021 gab es durch Sie und den Bundesminister für Arbeit einen Ministerratsvortrag[1] betreffend Umwelt- und Verkehrsarbeitsstiftung, der folgende Beschluss im Ministerrat wurde auch medial präsentiert[2]. Darin wird zurecht der enorme Fachkräftebedarf im öffentlichen Verkehr sowie die spezifische Ausbildungssituation eingegangen. Die Umweltstiftung wurde Anfang April präsentiert. Zur Verkehrsarbeitsstiftung ist es aber seitens der Bundesregierung ruhig geworden. Nähere Details zur konkreten Umsetzung wurden weder durch Sie noch Minister Kocher verlautbart.

In der Anfragebeantwortung 9503/AB[3] vom 8. April 2022 ist von „identifizierten Umsetzungsschwierigkeiten“ die Rede, weshalb „die Planungen noch nicht weiter vorangeschritten“ seien. Mittlerweile ist Juni und den Abgeordneten liegt keine weitere Information zur Umsetzung der Verkehrsarbeitsstiftung vor.

Gerade aktuell sehen wir eine stark steigende Nachfrage im öffentlichen Verkehr: Im Öffentlichen Verkehr kommt es zu Kapazitätsproblemen und steigende Treibstoffpreise machen das Autofahren immer teurer. Zugleich ist noch viel zu tun: Allein für den Erhalt des Status Quo herrscht großer Bedarf nach ausgebildetem Personal, der notwendige Ausbau des öffentlichen Verkehrs wird diesen noch deutlich erhöhen. Die Zeit für eine funktionierende Verkehrsarbeitsstiftung ist also längst gekommen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Die Öffentliche Hand ist in Form von Bund und Ländern sowohl Auftraggeber als auch in weiten Teilen Eigentümer von Verkehrsunternehmen, die die Versorgung der Bevölkerung mit Öffentlichen Verkehr sicherstellen sollen. In welcher Form nimmt ihr Ressort die Verantwortung hinsichtlich der Versorgungssicherheit und Versorgungsplanung wahr?

2.       In welchen Verträgen ist die Angebotsausweitung geregelt? Welche Ausbildungsvorgaben und Personalvorhaltungsvorhaben sind in diesen Verträgen geregelt?

3.       Wie hoch ist die Anzahl der Ausbildungsplätze im Öffentlichen Verkehr nach Berufsgruppe derzeit?

4.       Welchen Personalbedarf sehen Sie in den nächsten fünf Jahren und welche Angebotserweiterungen sind damit verbunden? (nach Berufsgruppen)

5.       Welche Parameter liegen der Planung von Ausbildungsplätzen im ÖV zugrunde?

6.       Welche Angebotserweiterungen und Lösungen werden Sie anstoßen, um Menschen einen leistbaren und umweltfreundlichen Arbeitsweg zu ermöglichen?

7.       Die Bundesregierung hat als eine Lösung für mehr Ausbildungsplätze die Verkehrsarbeitsstiftung präsentiert. Was ist der aktuelle Stand betreffend Verkehrsarbeitsstiftung?

8.       Hat Ihr Ministerium, wie vorgesehen, die Sozialpartner oder betroffene Unternehmen zur gemeinsamen Erarbeitung eines Stiftungsmodells eingeladen?

a.        Wenn ja, wie viele Treffen gab es?

b.       Wenn ja, wann fanden diese statt?

c.        Wenn ja, mit wem wurde gesprochen?

d.       Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Gespräche?

e.        Wenn nein, warum nicht?

9.       Steht Ihr Ministerium betreffend Verkehrsarbeitsstiftung im Austausch mit dem Bundesministerium für Arbeit?

a.        Wenn ja, wie findet dieser Austausch statt?

b.       Wenn ja, wie oft findet dieser Austausch statt?

c.        Wenn ja, was war das Ergebnis dieses Austausches bisher?

d.       Wenn nein, warum nicht?

10.    Die Ausbildungen im Öffentlichen Verkehr haben für Auszubildenen derzeit einen großen Vorteil: sie finden in weiten Teilen direkt im Verkehrsunternehmen - also in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis statt. Verkehrsarbeitsstiftungen und die damit verbundenen Vorgaben des AMS zielen allerdings auf die Qualifizierung von Personen in Arbeitslosigkeit ab. D.h. eine Verkehrsarbeitsstiftung im engeren Sinne wäre eine Schlechterstellung der Auszubildenden im Vergleich zum Status Quo. Ist Ihnen dieses Problem bekannt?

a.        Wenn ja, seit wann ist Ihnen dieses Problem bekannt?

b.       Wenn ja, was haben Sie zur Lösung dieses Problems unternommen?

c.        Wenn ja, welche weiteren Schritte sind zur Lösung geplant?

d.       Wenn ja, waren Sie diesbezüglich mit der Bundesministerin für Arbeit in Kontakt?

e.        Wenn ja, waren Sie diesbezüglich mit den Sozialpartnern in Kontakt?

f.         Wenn nein, welche Schritte werden Sie jetzt einleiten?

g.       Sollte sich eine Arbeitsstiftung im engeren Sinne nicht als das richtige Instrument herausstellen, werden Sie sicherstellen, dass die beschlossenen finanziellen Mittel für eine alternative Lösung zu Verfügung stehen?

11.    Wenn ein Fördermodell im besten Sinne für Klima, Auszubildende und Unternehmen durch das AMS nicht umsetzbar ist, welche Überlegungen Ihrerseits gibt es für alternative Lösungen für mehr Ausbildungsplätze im Öffentlichen Verkehrs?

a.        Sind Sie diesbezüglich im Austausch mit der Bundesministerin für Arbeit?

12.    Planen Sie die Verkehrsarbeitsstiftung oder ein Instrument mit gleicher Wirkung, statt beim AMS direkt in Ihrem Ministerium anzusiedeln?

13.    Die einmalige Finanzierung von 10 Millionen Euro ist fixiert. Stammen diese, wie im Ministerratsbeschluss vorgesehen, aus zusätzlichen Mitteln?

a.        Wenn nein, warum nicht?

b.       Stehen diese Mittel in Zukunft jährlich zu Verfügung?

c.        Wenn nein, warum gehen Sie davon aus, dass der Ausbildungsbedarf im
Öffentlichen Verkehr im Jahr 2023 keiner Förderung mehr bedarf?

14.    Wann wird die Verkehrsarbeitsstiftung oder ein Instrument mit gleicher Wirkung
startbereit sein?

15.   Eine Umsetzung eines Förderinstruments zur Ausweitung von Ausbildungsplätzen im
Öffentlichen Verkehr 2023 scheint unrealistisch. Werden die dafür vorgesehenen
finanziellen Mittel auch 2023 noch zu Verfügung stehen?

16.    Ist die Umsetzung eines Förderinstruments zur Ausweitung von Ausbildungsplätzen im
Öffentlichen Verkehr im Jahr 2022 noch realistisch?

a.        Wenn nein, stehen die dafür vorgesehenen finanziellen Mittel auch 2023 noch zur
Verfügung?

17.    Im Ministerratsbeschluss wird die Finanzierung anhand eines Ausbildungsbedarfs von
1.000 Personen dargestellt. Reichen die 1.000 geplanten zusätzlichen Ausbildungsplätze
für den aktuellen Bedarf, der etwa durch Pensionierungen oder sonstige Abgänge entsteht?

18.   Gibt es Ihrerseits Pläne, ein Förderinstrument zur Ausweitung von Ausbildungsplätzen im
Öffentlichen Verkehr längerfristig fortzuführen?

a.      Wenn ja, sind Sie diesbezüglich in Austausch mit dem Bundesminister für Arbeit?

b.       Wenn ja, sind Sie diesbezüglich in Austausch mit dem Bundesminister für
Finanzen?

c.        Wenn nein, warum nicht?



[1]  https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Mrp/MRP_20210707_67/021_000.pdf

[2]  u.a. https://orf.at/stories/3220128/

[3]  https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_09503/index.shtml