11253/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.06.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Max Lercher,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen
betreffend
„Job- Räder für Gemeindebedienstete"

Die Ende September 2019 beschlossene Steuerreform beinhaltet, dass in der Sachbezugswerteverordnung auch die Privatnutzung von Firmenkraftfahrzeugen, Krafträdern und Fahrrädern ab 01. Jänner 2020 als lohnsteuerbefreit geregelt werden. Dies bedeutet, dass die Bediensteten zur Gänze sachbezugsbefreit sind, wenn sie vom Arbeitgeber ein Dienstrad (auch für private Fahrten) erhalten.[1] Seit 2020 sind Unternehmen beim Erwerb von Dienstfahrrädern (auch von E- Bikes) vorsteuerabzugsberechtigt. Für Gemeinden trifft dies allerdings nicht zu.

Grundsätzlich funktioniert die Umsetzung des Jobrad- Modells folgendermaßen: Der/ die Arbeitgeber/in kauft das Fahrrad und stellt es dem Mitarbeitendem zur Verfügung. Der anteilige Nutzungsbetrag für das Fahrrad wird in monatlichen Raten direkt vom Gehalt abgezogen. Nach der Abschreibung des Fahrrads können die Mitarbeiter*innen das Rad zum Restwert (einem symbolischen Betrag) erwerben.

Bei in der Privatwirtschaft tätigen Arbeitnehmer*innen und Arbeiter*innen wird dieser Betrag nach gängiger Praxis (unterschiedliche Rechtsauffassungen) vom Bruttolohn abgezogen. Im Gegensatz dazu, wird der Nutzungsbetrag bei öffentlich Bediensteten vom Nettolohn abgezogen und somit zuerst noch versteuert. Sie haben daher einen höheren Einsatz als private Dienstnehmer*innen zu zahlen.

Diese Ungleichbehandlung erscheint nicht schlüssig und kann wohl kaum tatsächlich begründet werden. Der momentane Zustand wirft somit einige Fragen auf. Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1)       Ist Ihnen diese Ungleichbehandlung bekannt?

i)      Wenn ja, wann haben Sie davon Kenntnis erlangt und warum wurden bis jetzt keine

Gegenmaßnahmen gesetzt?

ii)    Wenn nein, werden gegen diese Ungleichbehandlung nach ihrem nunmehrigen

Bekanntwerden Gegenmaßnahmen gesetzt?

2)       Wie sollen sämtliche Aspekte des Jobrad- Modells rechtlich abgesichert werden?

3)       Welche Sektion Ihres Ministeriums beschäftigt sich mit der Umsetzung des Jobrad- Modells?

4)       Wie viele Gemeinden haben schon Jobräder für ihre Mitarbeiter*innen gekauft?

5)       Wie viele Jobräder wurden insgesamt von allen Gemeinden Österreichs bis jetzt gekauft?

6)       In welcher Höhe beläuft sich die Summe der Gelder, die bis jetzt vonseiten Ihres Ministeriums für die Jobräder- Aktion ausgezahlt wurde?

i)      Für öffentliche Einrichtungen?

ii)    Für Unternehmen in Privatwirtschaftsverwaltung?

7)       Ist es vonseiten des Ministeriums geplant, weitere Berufsgruppen im öffentlichen Dienst mit Jobrädern auszustatten?

a)  Wenn ja, wann?

b) Wenn nein, warum nicht?



[1] Jobräder für Gemeindebedienstete (bmk.gv.at)