1127/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.02.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Falschauskunft der LPD Wien an die ausländische Zensurplattform „correctiv“

 

Die Internetzeitung „unzensuriert.at“ berichtete am 15.2.2020 über einen von Zeugen bestätigten Vorfall in Wien-Donaustadt:

 

Sohn beschützt Mutter und wird von fünf Schwarzafrikanern niedergeprügelt

Der Einzelfälle von Straftaten, die Migranten bei uns verüben, nicht genug, gibt es noch zahlreiche Vergehen, die überhaupt nie in die Öffentlichkeit gelangen. So ein Fall ereignete sich am Freitag um 19.30 Uhr in der U-Bahnlinie U1 im Bereich Kagran in Wien, wo ein Bub, der die sexuellen Belästigungen von fünf Schwarzafrikanern an seiner Mutter abwehren wollte, selbst Opfer einer Prügelattacke wurde.

 

Mutter wurde sexuell belästigt

 

Dieser Vorfall gelangt jetzt nur deshalb in die Öffentlichkeit, weil unzensuriert recherchierte. Der Bub schilderte dem unzensuriert-Redakteur die Ereignisse, die er nach dem Angriff auch bei der Polizei zu Protokoll gab.

 

Angefangen habe es damit, dass die Schwarzafrikaner seine Mutter berührten und eindeutige sexuelle Gesten von sich gaben. Daraufhin forderte der junge Mann die Gruppe auf, dies zu unterlassen und stellte sich vor seine Mutter. Sofort wurde er angerempelt, danach stürzten sie sich auf ihn und schlugen wild auf ihn ein.

 

Schnittwunde am Hals, angebrochener Knöchel

 

Fahrgäste griffen ein und verhinderten wahrscheinlich Schlimmeres. Doch auch so sah es nach der Attacke nicht rosig für den jungen Mann aus: Prellungen am Kopf, Schnittwunde am Hals und ein angebrochener Knöchel. Verletzungen, die der Arzt im Spital feststellte.

 

Bei der Polizei sprach man von einer Gruppe, die ihnen nicht unbekannt sei. Am selben Tag waren sie schon einmal auf der Suche nach diesen Schwarzafrikanern, nachdem eine Frau in Wien-Donaustadt telefonisch eine Belästigung durch fünf Männer gemeldet hatte.

 

Durch Aufnahmen in der U-Bahn hoffen die Beamten nun, die Täter ausfindig machen zu können. Es bleibt aber ein Fall, der in der Vielzahl solcher Taten untergeht und daher auch die Öffentlichkeit nicht erreicht.

 

 

Die unter anderem aus dem Umfeld diverser Mainstream Medien und durch die Open Society Foundation finanzierte gemeinnützige GmbH „correctiv“ „recherchierte“ (mittels Google-Suche und Mail an die LPD Wien) nach und befand, dass dieser Artikel „völlig falsch“ sei, was zur Folge hatte, dass die Facebook-Seite von unzensuriert, auf der dieser Artikel geteilt wurde, von Facebook „gebannt“ wurde.

 

Finanziers von correctiv laut wikipedia

 

Den Facebook-Informationen über die „Faktenprüfung auf Facebook“ (https://www.facebook.com/help/publisher/182222309230722) ist zu entnehmen, dass es für Österreich gar keine dafür zuständige Organisation gibt und „correctiv“ die Faktenprüfung für Deutschland ausübt. Somit handelt es sich in diesem Fall wohl um politische Einflussnahme und faktisch auch um Zensur aus dem Ausland, zumal unzensuriert durch die aufgrund der „correctiv“-Bewertung verhängte „Strafmaßnahme“ seitens Facebook nun mit ihrem Artikel erheblich weniger Nutzer erreicht.

Tatsächlich hat der Vorfall wie im Artikel beschrieben stattgefunden, wie auch Zeugen bestätigen. Darüber hinaus gib es einen Patientenbrief, der die Verletzungen des Opfers beschreibt: Es liegt auch die Niederschrift der Anzeige vor. Beide Dokumente wurden von unzensuriert in einem weiteren Bericht öffentlich gemacht.
https://www.unzensuriert.at/content/92214-faktenchecker-von-correctiv-der-falschen-berichterstattung-ueberfuehrt

Trotz der Existenz dieser Niederschrift in Form eines Amtsvermerks gab laut Angabe der ausländischen Plattform „correctiv“ die LPD Wien gegenüber diesem „Medium“ an, dass kein derartiger Vorfall aufgenommen worden sei.

Eine E-Mail der Polizeidirektion Wien. (Screenshot: CORRECTIV)

Die Auskunft ist insofern falsch, als die Straftat, wie aus dem Amtsvermerk zu entnehmen ist, exakt bei jener Polizeiinspektion gemeldet wurde, welche der U-Bahn-Station Kagran am nächsten liegt.

Die LPD Wien gab zwar einem ausländischen „Medium“ breitwillig Auskunft. Das österreichische Medium „unzensuriert.at“ erhielt jedoch zunächst keine Auskunft:

 

Wie aus einer Aktualisierung des „Faktencheck“-Artikels durch „correctiv“ hervorgeht, wurde der Vorfall von der LPD Wien bei einer zweiten Anfrage auf Basis der Aktenzahl bestätigt. „correctiv“ schreibt dazu:

 

Wir schickten außerdem der Polizei das Aktenzeichen und bekamen die Antwort, dass wegen schwerer Körperverletzung ermittelt werde.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

  1. Warum wurde dem ausländischen Medium „correctiv“ durch die LPD Wien zunächst eine Auskunft erteilt, die eine angezeigte Straftat nicht bestätigte und faktenwidrig behauptete, der Vorfall sei nicht in der der U1-Station Kagran nächstgelegenen Polizeiinspektion aufgenommen worden?
  2. Wann genau ging die diesbezügliche Anfrage von „correctiv“ ein?
  3. Wann genau wurde die diesbezügliche Anfrage von „correctiv“ beantwortet?
  4. Wer war für diese Auskunft verantwortlich?
  5. Wird es disziplinäre Folgen aufgrund des teilweise falschen Inhalts der Auskunft geben?
  6. Wenn nein, wieso nicht?
  7. Warum wurde eine zweite Anfrage des Mediums „correctiv“ inhaltlich anders beantwortet?
  8. Wann genau ging diese zweite Anfrage von „correctiv“ ein?
  9. Wann genau wurde diese zweite Anfrage von „correctiv“ beantwortet?
  10. Wieso wurde eine diesbezügliche Anfrage des österreichischen Mediums unzensuriert nicht – oder zumindest nicht zeitnah – beantwortet?
  11. Wann genau ging die diesbezügliche Anfrage von „unzensuriert“ ein?
  12. Wurde die Anfrage mittlerweile beantwortet?
  13. Wenn ja, wann genau?
  14. Gibt es in Ihrem Ressort Regelungen, welche die Beantwortung von Medienanfragen durch Mitarbeiter der Öffentlichkeitsarbeit normieren?
  15. Wenn ja, welche?
  16. Wenn ja, was besagen diese Regelungen hinsichtlich inhaltlicher Qualität und zeitlicher Frist für die Beantwortung?
  17. Gibt es Ihrem Ressort Regelungen oder auch informelle Übereinkünfte, wonach unterschiedliche Medien unterschiedlich behandelt werden?
  18. Wenn ja welche?
  19. Wenn ja, welche Unterschiede in der Behandlung von Medienanfragen sind darin vorgesehen?
  20. Wenn nein, warum wurden dann offensichtlich Medienanfragen zum gleichen Sachverhalt an einem ausländischen Medium wesentlich schneller beantwortet als einem österreichischen?