11274/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.06.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Sabine Schatz, Eva Maria Holzleitner BSc, Genossinnen und Genossen
an die
Bundesministerin für Frauen, Familie Integration und Medien im Bundeskanzleramt betreffend Mittelverteilung aus dem Gewaltschutzpaket

Die eigenen vier Wände sind für Frauen in Österreich der gefährlichste Ort. Schon lange reichen die Mittel, die für den Gewaltschutz zur Verfügung gestellt werden, nicht aus. Expert*innen verweisen drauf, dass es eine gesicherte Basisfinanzierung braucht, keine befristeten Projektmittel, die nur kleine Löcher in der Finanzierung des Gewaltschutzes stopfen. Konkret brauchte es Berechnungen von Expert*innen zufolge 228 Millionen Euro für die Umsetzung der Maßnahmen, zu denen sich die Republik Österreich im Rahmen der Istanbul-Konvention verpflichtet hat. Angesichts einer erschütternden Reihe von Femiziden im Jahr 2021 rangen sich die zuständigen Minister*innen zu einem „Maßnahmenpaket gegen Gewalt an Frauen und Stärkung von Gewaltprävention" durch. Ressortübergreifend sollten für 2022 24,6 Mio. € etwa für die Stärkung von Gewaltschutzeinrichtungen, opferschutzorientierte Täterarbeit, den Ausbau von Familienberatungsstellen, Projekte für Frauen mit Migrationshintergrund sowie männerspezifische Gewaltprävention zur Verfügung stehen. Schwerpunkt sollte laut Ministerin Raab bei der Ausfinanzierung der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Gewaltschutzzentren gelegt werden.

Laut Frauenministerin seien dafür jährlich 5 Mio. € vorgesehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage:

1)       Welche Familienberatungsstellen bekamen im Jahr 2021 Förderungen aus dem oben genannten Gewaltschutzpaket in welcher Höhe? (Bitte um detaillierte Auflistung nach Bundesland, Name der Einrichtung, jeweiliges Datum der Förderzusage und konkrete Fördersumme aus dem Gewaltschutzpaket)

a)       Wann wurden die jeweilige(n) Förderungen(en) ausbezahlt?

b)       Welche Schwerpunktförderungen konnten durchgeführt werden? (Bitte um detaillierte Auflistung)

c)        Welche bisher unversorgte Region konnte versorgt werden?

2)       Welche Familienberatungsstellen bekamen im laufenden Jahr 2022 Förderungen aus dem oben genannten Gewaltschutzpaket in welcher Höhe? (Bitte um detaillierte Auflistung nach Bundesland, Name der Einrichtungjeweiliges Datum der Förderzusage und konkrete Fördersumme aus dem Gewaltschutzpaket)

a)       Wann wurden die jeweilige(n) Förderungen(en) ausbezahlt?

b)       Welche Schwerpunktförderungen konnten/können durchgeführt werden? (Bitte um detaillierte Auflistung)

c)        Welche Kinderschutzzentren profitieren konkret von der Aufstockung der Finanzierung? Bitte um detaillierte Auflistung.