11285/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.06.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Maximilian Köllner, MA, Eva Maria Holzleitner,

Genossinnen und Genossen

an

die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien

betreffend Grundsatzgesetzgebung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe

Im Zuge der österreichischen Bundesstaatsreform wurde eine Aufhebung des Art. 12 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz im Nationalrat beschlossen. Durch diese Änderung der Bundesverfassung wurde die Kompetenz des Bundes für die Grundsatzgesetzgebung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe beseitigt.

Seit 2020 kommen daher sowohl die Gesetzgebungskompetenz als auch die Vollziehung allein den Bundesländern zu. Aus diesem Grund wurde auch das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 teilweise aufgehoben bzw. novelliert. In den Medien und in Fachkreisen wurden diese Aufhebungen und Novellierungen als „Veränderung" der Kompetenzen bezeichnet.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien daher folgende

Anfrage

1)      Gibt es seitens des Bundesministeriums Bestrebungen, die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu evaluieren?

a.      Wenn ja, in welcher Form?

b.      Wenn nein, warum nicht?

2)      Aufgrund der Konvention über die Rechte des Kindes kommt der Bundesregierung eine koordinierende Funktion im Bereich der Kinderrechte zu. Inwiefern nimmt die Bundesregierung diesen Auftrag in Bezug auf die Kinder- und Jugendhilfe wahr?

a.      Gibt es einen Austausch zwischen Bund und Ländern?

b.      Wenn ja, wer ist dazu geladen? (Bitte um Aufschlüsselung der Teilnehmer*innen)

c.       Wenn ja, wie oft findet dieser statt?

d.      Wenn ja, was ist das Ergebnis dieses Austauschs?

e.      Wenn nein, warum nicht?

3)      Welche Möglichkeiten hat das Bundesministerium, auf etwaige Missstände in der Kinder- und Jugendhilfe den Bundesländern zu reagieren?

4)      Das Institut für Familienforschung hat 2018 einen Forschungsbericht zur Evaluierung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013 herausgegeben. Wirkt die Bundesregierung an der Umsetzung der darin aufgestellten Empfehlungen mit?[1]

a.       Wenn ja, inwiefern?

b.       Wenn nein, warum nicht?

5)      Gibt es einen regelmäßigen Austausch der Ministerin mit den zuständigen Landesregierungsmitgliedern für Kinder- und Jugendhilfe?

a.       Wenn ja, wie oft?

b.       Wenn ja, wann fand der letzte Austausch statt?

c.       Wenn ja, was war das Ergebnis?

d.      Wenn ja, gibt es protokollarische Zusammenfassungen?

e.       Wenn nein, warum nicht?



[1] https://www.oif.ac.at/fileadmin/user upload/p_oif/Forschungsberichte/fb_29_evaluierung_b-kjhg.pdf (dl_
9.5.2022)