Eingelangt am 15.06.2022
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Anfrage
des
Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
und
weiterer Abgeordneter
an
die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend
Transit ausländischer Militärlastkraftwagen am Wochenende und in
der Nacht
In
einem am 4. März 2022 ergangenen Schriftstück (Geschäftszahl:
2022-0.171.794) der
Abteilung „Rechtsbereich – Straßenverkehr“ des
Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Innovation und
Technologie an alle Ämter der Landesregierungen - Verkehrsabteilung und
Landespolizeidirektionen wird mit Verweis auf eine Information aus dem
Bundesministerium für Landesverteidigung darauf hingewiesen, dass
ausländische Militärtransporte „westeuropäischer
Staaten“ für den Ukrainekonflikt durch österreichisches
Territorium verlaufen werden und wie die lokalen Behörden damit umzugehen
haben. Aus dem Inhalt des Schriftstücks wird klar ersichtlich, dass diese
Transporte durch österreichisches Territorium von Seiten des Bundes
gewünscht und scheinbar durch die gültigen Rechtsvorschriften gedeckt
sind.
In
diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die
Bundesministerin für Landesverteidigung folgende
Anfrage
- Um welche konkrete Mitteilung bzw.
Information seitens Ihres Ressorts an das Bundesministerium für
Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Innovation und Technologie handelte
es sich in gegenständlichem Schreiben?
- Welche westeuropäischen
Staaten schickten in den vergangenen fünf Monaten
Militärtransporte durch österreichisches Territorium (Bitte um
genaue Benennung und Auflistung)?
- Mit welcher Begründung und
welcher rechtlichen Grundlage werden ausländische
Militärtransporte „zwecks Verstärkung der Kräfte in
Rumänien und Bulgarien“ durch österreichisches Territorium
geführt und nicht etwa durch NATO-Anrainerstaaten wie Tschechien, die
Slowakei und Ungarn?
- Wurden von Seiten des
Militärbündnisses NATO-Militärtransporte durch
österreichisches Territorium in ihrem Ressort angefragt?
- Wenn ja, wann und in welchem
Umfang?
- Wenn ja, mit welcher
Begründung und/oder auf welcher rechtlichen Grundlage?
5.
Wurde
von Seiten der EU-Kommission der Wunsch oder die Forderung an ihr Ressort bzw.
die Bundesregierung herangetragen, ausländische Militärtransporte
für den Ukrainekonflikt durch österreichisches Territorium passieren
zu lassen?
6.
In
welcher Form und durch wen wurden diese Militärtransporte bei der österreichischen
Bundesregierung angefragt?
- Wer zeichnet sich im
Bundesministerium für Landesverteidigung für die Befassung mit
ausländischen Militärtransporten durch österreichisches
Territorium verantwortlich?
- In welcher Form und von wem wird
die recht- und vor allem Verfassungsmäßigkeit von
ausländischen Militärtransporten durch österreichisches
Territorium geprüft und bewertet?
- Deckt das Bundesgesetz über
den Aufenthalt ausländischer Truppen auf österreichischem
Hoheitsgebiet (Truppenaufenthaltsgesetz - TrAufG) BGBI. I Nr. 57/2001 idF
BGBI. I Nr. 102/2019. den Transport ausländischer Waffenlieferungen
zum Zwecke des Einsatzes in einem Kriegsgebiet ab?
- Wenn ja, bitte um genaue
Begründung und Zitation der Paragraphen?
- Deckt die Gestattung
gemäß § 2 Abs. 1 TrAufG den Transport ausländischer
Waffenlieferungen über österreichisches Territorium zum Zwecke
des Einsatzes in einem Kriegsgebiet ab?
a.
Wenn
ja, bitte um genaue Begründung und Zitation der Paragraphen?
- Warum werden als Begründung
für die "Unaufschiebbarkeit"
bzw. „Aufrechterhaltung des militärischen Dienstbetriebes"
bei den ausländischen Streitkräften“ die
„Angaben der ausländischen Streitkräfte
herangezogen und keine nationale Rechtsprechung oder der Rechtsrahmen der
Verfassung, zumal in gegenständlichem Schreiben sogar darauf
hingewiesen wird, dass man lediglich davon „ausgeht, dass die
Voraussetzungen gegeben sind“?
- Wer ist für die
Einschätzung, wonach die Voraussetzungen für die „"Unaufschiebbarkeit" bzw.
Aufrechterhaltung des militärischen Dienstbetriebes" bei den
ausländischen Streitkräften“ gegeben ist, verantwortlich?
- Wird in weiterer Folge aus
rechtlicher Sicht geprüft, ob die Voraussetzungen der
"Unaufschiebbarkeit" bzw. Aufrechterhaltung des
militärischen Dienstbetriebes" bei den ausländischen Streitkräften
gegeben ist bzw. war?
- Wenn ja, wer
prüft dies und in was für einem Zeitraum?
- Wenn nein,
warum nicht (bitte um Begründung)?
- Auf welche
Rechtsansicht genau werden die Länder am Ende des Schreibens
eingeladen, sich anzuschließen?
- In der
Anfragebeantwortung mit der Nr. 10495/J vom 1.06.2022 durch ihr Ressort
verneinen Sie „Lieferungen militärischer Güter an die
Ukraine durch österreichisches Staatsgebiet“. Die Anfrage
erging am 01.04.2022, gegenständliches Schreiben aus dem Bundesministerium für
Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Innovation und Technologie mit
Verweis auf Informationen aus ihrem Ressort erfolgte mit 04.03.2022. Wie
erklären Sie sich die gegenteilige Aussage in gegenständlichem
Schreiben, wonach sehr wohl Lieferungen militärischer Güter
für den Ukrainekonflikt durch österreichisches Staatsgebiet
erfolgt sein dürften (Zitat Schreiben: „Wie das
Bundesministerium für Landesverteidigung mitteilt, ist seitens von
westeuropäischen Staaten geplant, im Zusammenhang mit dem bewaffneten
Konflikt Russland-Ukraine Transite über österreichisches
Territorium zwecks Verstärkung der Kräfte in Rumänien und
Bulgarien durchzuführen.“)?