11291/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.06.2022
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Transit ausländischer Militärlastkraftwagen am Wochenende und in der Nacht

 

 

In einem am 4. März 2022 ergangenen Schriftstück (Geschäftszahl: 2022-0.171.794) der Abteilung „Rechtsbereich – Straßenverkehr“ des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Innovation und Technologie an alle Ämter der Landesregierungen - Verkehrsabteilung und Landespolizeidirektionen wird mit Verweis auf eine Information aus dem Bundesministerium für Landesverteidigung darauf hingewiesen, dass ausländische Militärtransporte „westeuropäischer Staaten“ für den Ukrainekonflikt durch österreichisches Territorium verlaufen werden und wie die lokalen Behörden damit umzugehen haben. Aus dem Inhalt des Schriftstücks wird klar ersichtlich, dass diese Transporte durch österreichisches Territorium von Seiten des Bundes gewünscht und scheinbar durch die gültigen Rechtsvorschriften gedeckt sind.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende

 

 

Anfrage

 

 

  1. Um welche konkrete Mitteilung bzw. Information seitens Ihres Ressorts an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Innovation und Technologie handelte es sich in gegenständlichem Schreiben?
  1. Welche westeuropäischen Staaten schickten in den vergangenen fünf Monaten Militärtransporte durch österreichisches Territorium (Bitte um genaue Benennung und Auflistung)?
  2. Mit welcher Begründung und welcher rechtlichen Grundlage werden ausländische Militärtransporte „zwecks Verstärkung der Kräfte in Rumänien und Bulgarien“ durch österreichisches Territorium geführt und nicht etwa durch NATO-Anrainerstaaten wie Tschechien, die Slowakei und Ungarn? 
  3. Wurden von Seiten des Militärbündnisses NATO-Militärtransporte durch österreichisches Territorium in ihrem Ressort angefragt?
    1. Wenn ja, wann und in welchem Umfang?
    2. Wenn ja, mit welcher Begründung und/oder auf welcher rechtlichen Grundlage?

5.      Wurde von Seiten der EU-Kommission der Wunsch oder die Forderung an ihr Ressort bzw. die Bundesregierung herangetragen, ausländische Militärtransporte für den Ukrainekonflikt durch österreichisches Territorium passieren zu lassen?

6.    In welcher Form und durch wen wurden diese Militärtransporte bei der österreichischen Bundesregierung angefragt?

  1. Wer zeichnet sich im Bundesministerium für Landesverteidigung für die Befassung mit ausländischen Militärtransporten durch österreichisches Territorium verantwortlich?
  2. In welcher Form und von wem wird die recht- und vor allem Verfassungsmäßigkeit von ausländischen Militärtransporten durch österreichisches Territorium geprüft und bewertet?
  3. Deckt das Bundesgesetz über den Aufenthalt ausländischer Truppen auf österreichischem Hoheitsgebiet (Truppenaufenthaltsgesetz - TrAufG) BGBI. I Nr. 57/2001 idF BGBI. I Nr. 102/2019. den Transport ausländischer Waffenlieferungen zum Zwecke des Einsatzes in einem Kriegsgebiet ab?
    1. Wenn ja, bitte um genaue Begründung und Zitation der Paragraphen?
  1. Deckt die Gestattung gemäß § 2 Abs. 1 TrAufG den Transport ausländischer Waffenlieferungen über österreichisches Territorium zum Zwecke des Einsatzes in einem Kriegsgebiet ab?

a.    Wenn ja, bitte um genaue Begründung und Zitation der Paragraphen?

  1. Warum werden als Begründung für die "Unaufschiebbarkeit" bzw. „Aufrechterhaltung des militärischen Dienstbetriebes" bei den ausländischen Streitkräften“  die „Angaben  der ausländischen Streitkräfte  herangezogen und keine nationale Rechtsprechung oder der Rechtsrahmen der Verfassung, zumal in gegenständlichem Schreiben sogar darauf hingewiesen wird, dass man lediglich davon „ausgeht, dass die Voraussetzungen gegeben sind“?
  2. Wer ist für die Einschätzung, wonach die Voraussetzungen für die „"Unaufschiebbarkeit" bzw. Aufrechterhaltung des militärischen Dienstbetriebes" bei den ausländischen Streitkräften“ gegeben ist, verantwortlich?
  3. Wird in weiterer Folge aus rechtlicher Sicht geprüft, ob die Voraussetzungen der "Unaufschiebbarkeit" bzw. Aufrechterhaltung des militärischen Dienstbetriebes" bei den ausländischen Streitkräften gegeben ist bzw. war?
    1. Wenn ja, wer prüft dies und in was für einem Zeitraum?
    2. Wenn nein, warum nicht (bitte um Begründung)?
  1. Auf welche Rechtsansicht genau werden die Länder am Ende des Schreibens eingeladen, sich anzuschließen?
  2. In der Anfragebeantwortung mit der Nr. 10495/J vom 1.06.2022 durch ihr Ressort verneinen Sie „Lieferungen militärischer Güter an die Ukraine durch österreichisches Staatsgebiet“. Die Anfrage erging am 01.04.2022, gegenständliches Schreiben aus dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Innovation und Technologie mit Verweis auf Informationen aus ihrem Ressort erfolgte mit 04.03.2022. Wie erklären Sie sich die gegenteilige Aussage in gegenständlichem Schreiben, wonach sehr wohl Lieferungen militärischer Güter für den Ukrainekonflikt durch österreichisches Staatsgebiet erfolgt sein dürften (Zitat Schreiben: „Wie das Bundesministerium für Landesverteidigung mitteilt, ist seitens von westeuropäischen Staaten geplant, im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt Russland-Ukraine Transite über österreichisches Territorium zwecks Verstärkung der Kräfte in Rumänien und Bulgarien durchzuführen.“)?