11292/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.06.2022
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Anfrage
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Transit ausländischer Militärlastkraftwagen am Wochenende und in der Nacht
In einem am 4. März 2022 ergangenen Schriftstück (Geschäftszahl: 2022-0.171.794) der Abteilung „Rechtsbereich – Straßenverkehr“ des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Innovation und Technologie an alle Ämter der Landesregierungen - Verkehrsabteilung und Landespolizeidirektionen wird mit Verweis auf eine Information aus dem Bundesministerium für Landesverteidigung darauf hingewiesen, dass ausländische Militärtransporte „westeuropäischer Staaten“ für den Ukrainekonflikt durch österreichisches Territorium verlaufen werden und wie die lokalen Behörden damit umzugehen haben. Aus dem Inhalt des Schriftstücks wird klar ersichtlich, dass diese Transporte durch österreichisches Territorium von Seiten des Bundes gewünscht und scheinbar durch die gültigen Rechtsvorschriften gedeckt sind.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
5. Wurde von Seiten der EU-Kommission der Wunsch oder die Forderung an Ihr Ressort bzw. die Bundesregierung herangetragen, ausländische Militärtransporte für den Ukrainekonflikt durch österreichisches Territorium passieren zu lassen?
6. In welcher Form und durch wen wurden diese Militärtransporte bei der österreichischen Bundesregierung angefragt?
10. Deckt die Gestattung gemäß § 2 Abs. 1 TrAufG den Transport ausländischer Waffenlieferungen über österreichisches Territorium zum Zwecke des Einsatzes in einem Kriegsgebiet ab?
11. Warum werden als Begründung für die „"Unaufschiebbarkeit" bzw. Aufrechterhaltung des militärischen Dienstbetriebes" bei den ausländischen Streitkräften“ die „Angaben der ausländischen Streitkräfte herangezogen und keine nationale Rechtsprechung oder der Rechtsrahmen der Verfassung, zumal in gegenständlichem Schreiben sogar darauf hingewiesen wird, dass man lediglich davon „ausgeht, dass die Voraussetzungen gegeben sind“?
12. Wer ist für die Einschätzung, wonach die Voraussetzungen für die „"Unaufschiebbarkeit" bzw. Aufrechterhaltung des militärischen Dienstbetriebes" bei den ausländischen Streitkräften“ gegeben ist, verantwortlich?
13. Wird in weiterer Folge aus rechtlicher Sicht geprüft, ob die Voraussetzungen der "Unaufschiebbarkeit" bzw. Aufrechterhaltung des militärischen Dienstbetriebes" bei den ausländischen Streitkräften gegeben ist bzw. war?
14. Auf Grund welcher militärischen Expertise Ihres Hauses werden die Länder am Ende des Schreibens eingeladen, sich der Vorgehensweise anzuschließen?