11292/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.06.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Transit ausländischer Militärlastkraftwagen am Wochenende und in der Nacht

 

In einem am 4. März 2022 ergangenen Schriftstück (Geschäftszahl: 2022-0.171.794) der Abteilung „Rechtsbereich – Straßenverkehr“ des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Innovation und Technologie an alle Ämter der Landesregierungen - Verkehrsabteilung und Landespolizeidirektionen wird mit Verweis auf eine Information aus dem Bundesministerium für Landesverteidigung darauf hingewiesen, dass ausländische Militärtransporte „westeuropäischer Staaten“ für den Ukrainekonflikt durch österreichisches Territorium verlaufen werden und wie die lokalen Behörden damit umzugehen haben. Aus dem Inhalt des Schriftstücks wird klar ersichtlich, dass diese Transporte durch österreichisches Territorium von Seiten des Bundes gewünscht und scheinbar durch die gültigen Rechtsvorschriften gedeckt sind.

 

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Automatisch generierte Beschreibung 

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In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

 

Anfrage

 

  1. Um welche konkrete Mitteilung bzw. Information an Ihr Ressort aus dem Bundesministerium für Landesverteidigung handelte es sich in gegenständlichem Schreiben?
  1. Welche westeuropäischen Staaten schickten in den vergangenen fünf Monaten Militärtransporte durch österreichisches Territorium (Bitte um genaue Benennung und Auflistung)?
  2. Mit welcher Begründung und welcher rechtlichen Grundlage werden ausländische Militärtransporte „zwecks Verstärkung der Kräfte in Rumänien und Bulgarien“ durch österreichisches Territorium geführt und nicht etwa durch NATO-Anrainerstaaten wie Tschechien, die Slowakei und Ungarn? 
  3. Wurden von Seiten des Militärbündnisses NATO-Militärtransporte durch österreichisches Territorium in Ihrem Ressort angefragt?
    1. Wenn ja, wann und in welchem Umfang?
    2. Wenn ja, mit welcher Begründung und/oder auf welcher rechtlichen Grundlage?

5.    Wurde von Seiten der EU-Kommission der Wunsch oder die Forderung an Ihr Ressort bzw. die Bundesregierung herangetragen, ausländische Militärtransporte für den Ukrainekonflikt durch österreichisches Territorium passieren zu lassen?

6.    In welcher Form und durch wen wurden diese Militärtransporte bei der österreichischen Bundesregierung angefragt?

  1. Wer zeichnet sich in Ihrem Ressort für die Befassung mit ausländischen  Militärtransporten durch österreichisches Territorium verantwortlich?
  2. In welcher Form und von wem wird die recht- und vor allem Verfassungsmäßigkeit von ausländischen Militärtransporten durch österreichisches Territorium geprüft und bewertet?
  3. Deckt das Bundesgesetz über den Aufenthalt ausländischer Truppen auf österreichischem Hoheitsgebiet (Truppenaufenthaltsgesetz - TrAufG) BGBI. I Nr. 57/2001 idF BGBI. I Nr. 102/2019. den Transport ausländischer Waffenlieferungen zum Zwecke des Einsatzes in einem Kriegsgebiet ab?
    1. Wenn ja, bitte um genaue Begründung und Zitation der Paragraphen?

10. Deckt die Gestattung gemäß § 2 Abs. 1 TrAufG den Transport ausländischer Waffenlieferungen über österreichisches Territorium zum Zwecke des Einsatzes in einem Kriegsgebiet ab?

    1. a. Wenn ja, bitte um genaue Begründung und Zitation der Paragraphen?

11. Warum werden als Begründung für die „"Unaufschiebbarkeit" bzw. Aufrechterhaltung des militärischen Dienstbetriebes" bei den ausländischen Streitkräften“ die „Angaben der ausländischen Streitkräfte herangezogen und keine nationale Rechtsprechung oder der Rechtsrahmen der Verfassung, zumal in gegenständlichem Schreiben sogar darauf hingewiesen wird, dass man lediglich davon „ausgeht, dass die Voraussetzungen gegeben sind“?

12. Wer ist für die Einschätzung, wonach die Voraussetzungen für die „"Unaufschiebbarkeit" bzw. Aufrechterhaltung des militärischen Dienstbetriebes" bei den ausländischen Streitkräften“ gegeben ist, verantwortlich?

13. Wird in weiterer Folge aus rechtlicher Sicht geprüft, ob die Voraussetzungen der "Unaufschiebbarkeit" bzw. Aufrechterhaltung des militärischen Dienstbetriebes" bei den ausländischen Streitkräften gegeben ist bzw. war?

    1. Wenn ja, wer prüft dies und in was für einem Zeitraum?
    2. Wenn nein, warum nicht (bitte um Begründung)?

14. Auf Grund welcher militärischen Expertise Ihres Hauses werden die Länder am Ende des Schreibens eingeladen, sich der Vorgehensweise anzuschließen?