11293/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.06.2022
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien

betreffend Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe (ARGE KJH)

 

 

Die parlamentarische Anfrage Nr. 551/J bezüglich „aktueller Status bei der Bund-Länder-Vereinbarung für die Kinder- und Jugendhilfe“ wurde seitens Ihrer Kollegin am 10. März 2020 beantwortet. Dabei wurde unter anderem folgendes festgehalten:

 

Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe (ARGE KJH), die sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend, des Bundesministeriums für Justiz, leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe in den Ämtern der Landesregierungen und den Magistraten zusammensetzt, ist als vorbereitendes und beratendes Gremium der Landes-Kinder- und Jugendhilfereferentinnen- und -referentenkonferenz unter anderem mit der Aufgabe betraut, wissenschaftliche Erkenntnisse und Expertisen im Auge zu behalten und bei entsprechendem Bedarf Verhandlungen über eine Anpassung der Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG über die Kinder- und Jugendhilfe, BGBl. I Nr. 106/2019, anzuregen.

 

Die ARGE KJH ist berechtigt, im Bedarfsfall Unterarbeitsgruppen zu bestimmten Aufgabenschwerpunkten einzuberufen, wie z.B. „Harmonisierung der Krisen- bzw. Bereitschaftspflege“, „Qualitätssicherung in der stationären Kinder- und Jugendhilfe“ und „Bundesländer übergreifende Erziehungshilfen“.

 

Da seit dieser Beantwortung bereits wieder über zwei Jahre vergangen sind, stellt sich nun die Frage, ob und was sich in dieser Causa konkret getan hat.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche konkreten Erkenntnisse, Beobachtungen oder etwaige andere Einschätzungen wurden seitens der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe (ARGE KJH) bisher festgehalten?

2.    Wurden im Zuge dessen konkrete Maßnahmen beziehungsweise Pläne ausverhandelt?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, welche und für welchen exakten Zeitraum?

c.    Wann kann mit der konkreten Umsetzung dieser Maßnahmen bzw. Pläne gerechnet werden?

3.    Welche Unterarbeitsgruppen zu welchen bestimmten Aufgabenschwerpunkten wurden im Zuge dessen einberufen und wie lange hatten diese Unterarbeitsgruppen jeweils Bestand?

4.    Welche konkreten Erkenntnisse, Beobachtungen oder etwaige andere Einschätzungen wurden seitens dieser Unterarbeitsgruppen bisher festgehalten?

5.    Wurden im Zuge dessen konkrete Maßnahmen beziehungsweise Pläne ausverhandelt?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, welche und für welchen exakten Zeitraum?

c.    Wann kann mit der konkreten Umsetzung dieser Maßnahmen bzw. Pläne gerechnet werden?

6.    Wann und wie oft hat sich die ARGE KJH bisher getroffen (Bitte um Auflistung nach Jahren)?

7.    Welche konkreten Kosten sind in diesem Zusammenhang entstanden (Bitte um Auflistung nach Jahren)?

8.    Wurden, abseits der oben erwähnten Vertreter, etwaige externe Berater seitens der ARGE KJH zur Hilfe gezogen?

a.    Wenn ja, aus welchen exakten Gründen?

b.    Wenn ja, welche?

c.    Wenn ja, welche Kosten sind diesbezüglich bisher entstanden (Bitte um Auflistung nach Jahren)?