11300/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.06.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauen‚ Familie‚ Integration und Medien

betreffend Keinerlei Transparenz bei der RTR-Findungskommission

 

Derzeit laufen die Hearings für eine der wichtigsten und verantwortungsvollsten Positionen im Medienbereich: Gesucht wird eine oder ein Geschäftsführer_in für den Bereich "Medien" der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die Behörde kann allein im heurigen Jahr knapp über 90 Millionen Euro an Fördergeldern für Medienunternehmen zu vergeben – viele der Förderungen können vom Alleingeschäftsführer freihändig bzw. ohne 4-Augen-Prinzip bzw. ohne vorherige Juryentscheidung o.ä. vergeben werden. Die RTR untersteht dem Bundeskanzleramt und somit der aktuellen Medienministerin Susanne Raab. Diese koordiniert den Bestellungsprozess und hat zu diesem Zweck ua eine Findungskommission eingesetzt. Die Mitglieder dieser Kommission sind jedoch offensichtlich geheim. Es kann natürlich nicht angehen, dass eine der wichtigsten medienpolitischen Positionen von einer Kommission besetzt werden, deren Mitglieder nicht bekannt gegeben werden. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wer sind die Mitglieder der Findungskommission für die Besetzung des oder der Geschäftsführer_in für den Bereich "Medien" der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR)?
  2. Wer hat die Mitglieder nach welchen Kriterien ausgewählt?
  3. Welche Kompetenzen hat die Kommission?
  4. Wie sieht der Kriterienkatalaog aus, nachdem die Kommission gewichtet?
  5. Kann die Medienministerin die Entscheidung der Kommission übergehen?
  6. Müssen die Entscheidungen der Kommission für eine_n Kandidaten/Kandidatin: 
    1. einstimmig
    2. mit 2/3-Mehrheit
    3. oder mehrheitlich sein?
  1. Können unterlegene Kandidat_innen gegen die Entscheidung der Kommission und/oder der Medienministerin Berufung einlegen?
    1. Wenn ja, wie sieht das vorgesehene Prozedere aus?